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Steuerhinterziehung Liechtenstein weicht das Bankgeheimnis auf

08.12.2008 ·  Das Bankgeheimnis in Liechtenstein wird an einer entscheidenden Stelle durchlöchert. Wenn es um mutmaßliche Steuerhinterziehung amerikanischer Bankkunden geht, will das Fürstentum künftig Informationen an die Behörden der Vereinigten Staaten übermitteln.

Von Jürgen Dunsch, Vaduz
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Das Bankgeheimnis in Liechtenstein wird an einer entscheidenden Stelle durchlöchert. Das Fürstentum, das auf der OECD-Liste der kooperationsunwilligen „Steueroasen“ steht, verpflichtet sich, künftig in Fällen mutmaßlicher Steuerhinterziehung amerikanischer Bankkunden Informationen an die Behörden der Vereinigten Staaten zu übermitteln. Ein entsprechendes Abkommen unterzeichneten am Montag der Liechtensteiner Regierungschef Otmar Hasler und die amtierende amerikanische Botschafterin Leigh Carter in Vaduz.

Bisher erstreckte sich der Informationsaustausch nur auf Verdachtsfälle von Steuerbetrug. Die Einigung weist den Weg für eine Übereinkunft mit der Europäischen Union. Sie erhöht zugleich den Druck auf die Schweiz. Bern hält bisher an der Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug fest, der zum Beispiel die Fälschung von Dokumenten voraussetzt.

Zusammenarbeit in Steuerbetrugsfällen

Mit dem Abkommen werde „eine solide Basis für die künftige Zusammenarbeit mit der neugewählten US-Administration geschaffen“, sagte Hasler am Ende der mehr als zweijährigen Verhandlungen. Ein Sprecher der Regierung erläuterte zum Verfahren, Voraussetzung sei eine präzise Anfrage aus Amerika mit Namensnennung des Verdächtigen. Die Beantwortung pauschaler Anfragen oder gar einen automatischen Informationsaustausch werde es nicht geben. Auch werde den Betroffenen die Klagemöglichkeit vor Gericht eingeräumt. Bevor die Liechtensteiner Anfragen beantworten, müssten die Vereinigten Staaten alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel der Informationsbeschaffung ausgeschöpft haben.

Besonders bedeutsam ist, dass sich die Informationsweitergabe auch auf die Nutznießer von Stiftungen erstreckt. Sie können sich nämlich selbst nach der jüngsten Revision des Stiftungsrechts in Liechtenstein weiterhin hinter Treuhändern verstecken. Dies nutzte zum Beispiel der frühere Deutsche-Post-Chef Klaus Zumwinkel. Er soll zwischen 2001 und 2006 insgesamt 1,2 Millionen Euro hinterzogen haben; ein Teil der Vorwürfe ist allerdings verjährt. Zumwinkel steht im Januar vor Gericht. Der Bundesgerichtshof hat zugleich jüngst die Strafen für Steuerhinterziehung verschärft.

Das Abkommen zwischen dem Fürstentum und Amerika soll am 1. Januar 2010 in Kraft treten und erstmals für das Steuerjahr 2009 gelten. Die Informationsübermittlung erfolgt in der Regel über die Amtshilfe zwischen den Steuerbehörden. Dies ist einfacher als die Rechtshilfe unter Einschaltung der Justizministerien. Den EU-Staaten bietet Liechtenstein im Gegenzug zu Doppelbesteuerungsabkommen ähnliche Vereinbarungen an. Mit der EU hat das Land einen Vertrag zur Zusammenarbeit in Steuerbetrugsfällen abgeschlossen. Darüber gibt es aber innerhalb der EU noch Differenzen.

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Jahrgang 1948, Korrespondent für Politik und Wirtschaft in der Schweiz.

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