Vor achtzehn Jahre lehrte Steuerfahnder Peter Beckhoff die Banken erstmals das Fürchten. Am 11. Januar 1994 marschierten Fahndungstrupps in die Dresdner Bank in Frankfurt und Düsseldorf. Zwei Tage lang durchforsteten sie Akten und Computer auf der Suche nach Steuerflüchtlingen. Ihr Verdacht (der sich bestätigte): Die Bank half Kunden dabei, ihr Erspartes nach Luxemburg zu verschieben. Über „Pipeline-Konten“ floss das Geld aus Theo Waigels Reich.
Die Steuerrazzia war ein Paukenschlag, die allererste Aktion dieser Art gegen eine deutsche Bank. Ein führender Kopf war der Fahnder Peter Beckhoff aus Düsseldorf. Volljurist, Mitte 40, hoch gewachsen, Vollbart, Kettenraucher. Seine Razzia ließ Bankkunden jammern, jetzt sei nichts mehr geheim vor dem Staat, und sie ließ Juristen streiten, ob Steuerfahnder in Banken einmarschieren und alles filzen dürfen, was ihnen in die Finger fällt. Das Verfassungsgericht stellte später klar: Sie dürfen.
Erfolglos ist jede Gegenwehr, bisher jedenfalls
So läuft es seit Jahren: Peter Beckhoff, heute Fahndungsleiter in Wuppertal-Barmen, erfüllt die Dienstpflichten, so wie er sie versteht: Er jagt Steuersünder mit allen bewährten Mitteln seiner Zunft, und den Mitteln, die ihm noch einfallen. Er war schon Steuer-Fluchthelfer Herbert Batliner auf der Spur, und er war dabei beim Kauf der allerersten Steuer-CD aus Liechtenstein - er ist, kurzum, sehr erfolgreich. Erfolglos ist jede Gegenwehr, bisher jedenfalls.
Aber jetzt wird nach dem Fahnder gefahndet. Der oberste Schweizer Strafverfolger hat Haftbefehle gegen Beckhoff und zwei Mitstreiter erlassen. Sie gelten den Schweizer Anklägern als Spione, weil die Beamten nicht nur den Kauf einer Steuerdaten-CD für 2,5 Millionen Euro einfädelten, sondern angeblich Informanten anstachelten, mehr Daten zu sammeln - Beweise, dass die Bank Credit Suisse Steuersündern systematisch Hilfe leistete.
„Einer wie Beckhoff dürfte diesen Haftbefehl sportlich nehmen“, sagt Frank Wehrheim, langjähriger Steuerfahnder, der einst mit zur Razzia in die Dresdner Bank marschierte. „Die Schweiz, Luxemburg oder Liechtenstein sind ohnehin keine beliebten Urlaubsziele für Steuerfahnder.“ Osterurlaub gibt es für sie heuer auch nicht: Zwei neue Datenpakete stehen zum Verkauf, meldete der „Spiegel“, über die Feiertage werde verhandelt.
„Für Steuerfahnder ist Beckhoff eine Lichtgestalt“, sagt Frank Wehrheim. Wohl jedem der 2600 Ermittler im Land sei der Mann, der nicht allzu weit von der Pensionierung entfernt ist, ein Begriff. Heute leitet er gut 70 Leute in dem Büroklotz Unterdörnen 96 in Wuppertal. Er lebt in Bochum, dort, „wo das Herz noch zählt / nicht das große Geld“ (Grönemeyer).
Fahnder in Nordrhein-Westfalens sind besonders rührig. Sie arbeiten selbständiger als anderswo: Steuerfahndung ist in diesem Land in zehn eigenen Behörden organisiert, nicht als Wurmfortsatz der Finanzbeamten und Betriebsprüfer. Steuerfahnder in Wuppertal oder Düsseldorf machen ihr eigenes Ding, mit eigenen Chefs, eigener Strategie und eigenem Korpsgeist.
Deutsche Fahnder seien „offen, cool und gut vorbereitet“
„Die abgeschotteten Treffen mit den Spezialisten der Steuerfahndung waren offen und cool“, schwärmt der Liechtensteiner Datendieb Heinrich Kieber in seinem Buch „Der Fürst. Der Dieb. Die Daten“. „Ich war perplex, wie gut sie sich vorbereitet hatten.“ Eine „dicke und akkurate Akte über Liechtenstein“ hätten sie gehabt.
Beckhoff ist umtriebiger als viele Beamte seiner Hierarchiestufe. „Fahndungsleiter geben die Linie der Dienststelle vor“, erklärt Manfred Lehmann, Chef der Steuergewerkschaft Nordrhein-Westfalen. „Beckhoff geht weiter: Er ist sehr engagiert und kreativ bei der Fall-Findung.“ Die Kundschaft kommt ja nicht freiwillig. „Gute Fahndungsleiter bauen Kontakte zu ausländischen Finanzverwaltungen auf, sie beobachten, welche Regeln sich wo ändern und mit welchen Folgen“, zählt Lehmann auf.
Spitzenleute schalteten auch im Alltag nicht ab, sagt er. Ob sie auf Ebay shoppen, an der Kasse warten, das Auto aus der Werkstatt holen oder in der Kneipe sitzen - stets rechnen sie all die kleinen Mauscheleien hoch, die sie sehen. „Neue Wegen der Datenfindung“, sagt Lehmann dazu.
Nicht ins Blaue ermitteln
All dies kontrolliert kein Aufseher oder Politiker, die Beamten lassen sich nicht in die Fahndung reinreden. Gewiss, einen Daten-Deal für Millionen Euro entscheidet der Minister. Beamte haben kein Budget für derlei Akquisitionen, auch wenn es hinter vorgehaltener Hand heißt, es gebe kleine Belohnungstöpfe für besonders gute Tipps.
Für alle Fahnder gilt, dass sie nicht ins Blaue ermitteln dürfen. Wie Polizisten gehen sie einem Verdacht nach. Die Frage ist, ob diese Regel im Fall Credit Suisse gebrochen wurde, ob die Fahnder aus Interesse am System Beweise bestellten. Der Daten-Lieferant kann sie nicht klären, er nahm sich in Schweizer Untersuchungshaft das Leben. Aber er wurde beliefert von einem Credit-Suisse-Mann, der Ende 2011 vom Schweizer Bundesstrafgericht verurteilt wurde. Die Anklageschrift gegen ihn zeigt, dass die Schweizer die deutschen Steuerfahnder früh im Visier hatten. Auf elf Seiten schreibt Staatsanwalt Carlo Bulletti, sie hätten „Zusatzinformationen angefordert“: „Aufträge der deutschen Vermittler, wie z.B. Anforderung zusätzlicher Kontoinformationen, Aushändigung interner Unterlagen“ seien dem Banker übermittelt worden, worauf er „bankinterne, nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Dokumente beschafft“ habe.
„Wenn der Vorwurf stimmt, haben die Fahnder sich nach deutschem Recht strafbar gemacht“, sagt Erich Samson, Strafrechtsprofessor an der Buccerius Law School in Hamburg. „Das Ausspähen geschützter Daten ist strafbar“, sagt Samson, „und ein Steuerfahnder darf Informanten nicht zum Rechtsbruch animieren.“ Düsseldorfs Finanzminister Borjans wiegelte im Radio ab: „Ich sage ganz deutlich, es gibt keinerlei Anweisung von der Landesregierung, überhaupt von den deutschen Finanzverwaltungen, dass andere uns Daten beschaffen sollen.“
Verglichen mit amerikanischen Kollegen, sind deutsche Ermittler ohnehin Waisenknaben: Das zeigt der Fall der St. Galler Privatbank Wegelin, der ältesten der Schweiz: Ermittler des FBI lockten 2010 den Wegelin-Banker Daniel Sprecher nach London; Scotland Yard war in die Aktion eingeweiht. Ein Herr vom FBI gab sich als reicher Amerikaner aus, der seine Privatflugzeug-Flotte verkauft habe und den üppigen Erlös bei Wegelin immerhin anlegen wolle. Daniel Sprecher, hatte als „leitender Direktor auf den Cayman Islands“ für eine andere Schweizer Bank gearbeitet, bevor er Chef des „Wegelin Powerteam I“ wurde. Er galt als besonders aggressiv und erfolgreich in der Akquisition amerikanischer Vermögen.
Täuschen, drohen, Druck machen?
Ob bei der Begegnung in London darüber geredet wurde, dass das Geld in St. Gallen sicher sei vor Amerikas Fiskus, ist nicht bekannt. Sicher aber ist, dass Sprecher in die Falle seines Lebens getappt war. Er wog sich in Sicherheit, kamen die vermeintlichen Investoren doch mit der Gattin eines seiner Geschäftspartner aus Miami. Sprecher konnte nicht ahnen, dass sie längst mit dem FBI kooperierte.
Nach dem Treffen in London ging alles ganz schnell: Als Sprecher im Oktober 2010 bei der Reise auf die Bahamas in Miami zwischenlandete, nahmen amerikanische Ermittler ihn fest. Es heißt, er sei unter Androhung, wohl kaum so schnell seine Kinder wiederzusehen, dazu „überredet“ worden, auszupacken. Er wurde wegen „versuchter Geldwäscherei“ verurteilt und war wenig später daheim in der Schweiz. Doch die amerikanischen Behörden sammelten durch den Coup so viel Material, dass die Wegelin-Gesellschafter Anfang 2012 ihre Bank verkauften. Ein Prozess in New York steht an.
Täuschen, drohen, Druck machen - so weit geht man in Wuppertal dann doch nicht.
Unterzeichnet wurde die neueste Version des Steuerabkommens, aber es ist unklar, ob es in Kraft tritt: SPD und Grüne wollen das Abkommen im Bundesrat ablehnen. Der Vertrag sieht eine nachträgliche Pauschalsteuer auf Gelder vor, die Deutsche am Fiskus vorbei in die Schweiz geschafft haben - so würde das Schwarzgeld legalisiert.
Der Steuersatz reicht in der neuen Version des Vertrags von 21 bis 41 Prozent (vorher 19 bis 34 Prozent). Wie hoch er konkret ist, hängt etwa von der Zahl der Kontobuchungen ab. Künftig sollen deutsche Guthaben mit einer Quellensteuer von 26,4 Prozent belegt werden, die die Banken einbehalten und (anonym) nach Deutschland abführen sollen.
Der geplante Termin für das Inkrafttreten der Regelung wurde auf den 1. Januar 2013 vorgezogen. Bis dahin könnten Steuersünder Guthaben abziehen, die Schweizer müssten aber die beliebtesten Staaten, in die das Geld transferiert wird, nennen. Laut Abkommen dürften deutsche Behörden im Jahr bis zu 650 (bisher 500) Auskunftsersuchen zu deutschen Steuerschuldnern stellen.
Unwissenheit Schuetzt vor dummen Aussagen nicht
Mario Meier (Tell_me)
- 10.04.2012, 14:30 Uhr
Deutsche Entrüstungspolitiker...
Piz Bernina (Piz-Bernina)
- 09.04.2012, 19:55 Uhr
jedes mittel ist den deuschen behörden recht...doch...
Piz Bernina (Piz-Bernina)
- 09.04.2012, 19:45 Uhr
@manzer
Piz Bernina (Piz-Bernina)
- 09.04.2012, 19:20 Uhr
@Herr Pauls, Sie sagen es: "..Milliardenverschwendungen und
-verluste seitens der WestLB AG.."
Rüdiger Noll (krn)
- 09.04.2012, 18:48 Uhr
