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Steuerdebatte Die FDP macht als erste mit der Steuervereinfachung ernst

13.01.2004 ·  Die FDP startet diese Woche ihre Initiative zur umfassenden Vereinfachung des deutschen Steuerrechts. Ihr Gesetzentwurf sieht einen Tarif mit drei Stufen von 15, 25 und 35 Prozent vor. Die SPD reagiert ablehnend.

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Die FDP startet diese Woche ihre Initiative zur umfassenden Vereinfachung des deutschen Steuerrechts im Bundestag. Ihr Gesetzentwurf zur Reform der Einkommensteuer und zur Abschaffung der Gewerbesteuer, den sie am Montag in Berlin vorgestellt hat, sieht einen Tarif mit drei Stufen von 15, 25 und 35 Prozent vor. Der Grundfreibetrag soll gegenüber dem geltenden Recht leicht von 7664 auf 7700 Euro erhöht werden. Die ersten zu versteuernden Euro will die FDP mit 15 Prozent, die Einkommensteile von 15 000 bis 40 000 Euro mit 25 Prozent und das restliche Einkommen mit 35 Prozent besteuern.

Die Steuervereinfachung kostet den Fiskus nach neuesten Berechnungen der FDP weniger als 20 Milliarden Euro. Dazu sollen Ausnahmen und Vergünstigungen in erheblichem Ausmaß wegfallen. Bis vergangene Woche war die Deckungslücke noch mit mehr als 20 Milliarden Euro beziffert worden. Der FDP-Finanzpolitiker Hermann Otto Solms sprach am Montag von 15 bis 20 Milliarden Euro. Die FDP will das neue Recht frühestens 2006 in Kraft setzen.

Das zu versteuernde Einkommen steigt...

Zur Finanzierung ist die FDP bereit, zahlreiche Regelungen zu streichen, von denen die Bürger bisher profitieren: Veräußerungsgewinne sollen steuerpflichtig, Fahrten zur Arbeit und häusliche Arbeitszimmer sollen nicht mehr absetzbar sein. Arbeitnehmer sollen generell für ihre Aufwendungen nur noch pauschal 2 Prozent ihrer steuerpflichtigen Einnahmen, mindestens jedoch 200 Euro und höchstens 5000 Euro absetzen können. Veräußerungsgewinne werden hingegen nur steuerpflichtig, sofern sie nicht reinvestiert werden. Übergangsweise können sie auch für vier Jahre steuerfrei in einer Rücklage geparkt werden.

Unbeschränkt abzugsfähig bleiben Sozialabgaben und Kirchensteuer, ferner Spenden in einem gewissen Höchstrahmen. Spenden an Parteien sollen bis zu 767 Euro zur Hälfte von der Steuerschuld abgezogen werden. Dies senkt die Steuerlast stärker als die Abzugsmöglichkeit mildtätiger oder kultureller Spenden. Für Krankheitskosten sind beschränkte Abzugsmöglichkeiten vorgesehen, für Behinderte besondere Pauschbeträge. Pflegekosten sollen bis zu 12 000 Euro vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden können.

... die zu zahlenden Steuer sinken.

Insgesamt steigt so das zu versteuernde Einkommen, weil weniger Abzugsmöglichkeiten bleiben. Dennoch sinkt die zu zahlende Steuer in der Regel, da der Tarif im gesamten Verlauf unter dem geltenden Recht liegt. Am Ehegattensplitting halten die Liberalen fest. Auch für Kinder soll es den steuerfreien Grundfreibetrag geben. Alternativ soll ein Kindergeld von "etwa 200 Euro" gezahlt werden. Eine vierköpfige Familie würde bei den Liberalen erst dann Steuern zahlen, wenn das Haushaltseinkommen mehr als 30 800 Euro beträgt.

SPD-Generalsekretär Olaf Scholz kritisierte die FDP-Vorstellungen. Er sprach von einer "Aufkündigung von Solidarität". Er warf der FDP zudem vor, nicht seriös gerechnet zu haben. Die SPD werde bei einer Senkung der Arbeitnehmerrechte in der Steuerpolitik nicht mitmachen. Es sei richtig, das Steuersystem zu vereinfachen, aber das dürfe nicht zugunsten der Besserverdienenden und zu Lasten der Arbeitnehmer gehen. "Wir gehen den Weg nicht mit."

Kapitaleinkünfte als Ausnahme

Da die Liberalen alle Einkünfte gleich behandeln wollen, packen sie auch die gesonderte Besteuerung der gewerblichen Einkünfte an. Die Gewerbesteuer soll abgeschafft und durch ein kommunales Zuschlagsrecht auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer ersetzt werden. Ergänzend sollen die Gemeinden einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer erhalten. An der Körperschaftsteuer hält die FDP fest. Körperschaften sollen dem gleichen Stufentarif wie natürliche Personen unterworfen werden. Ausschüttungen sind nicht zu besteuern, wenn die Kapitalgesellschaften schon den höchsten Satz erreicht haben. Wer mit seinem persönlichen Steuersatz darunter liegt, soll sich die Differenz jedoch anrechnen lassen können.

Einzige Ausnahme von der einheitlichen Besteuerung der Einkünfte stellen die Kapitaleinkünfte im Gesetzentwurf der FDP dar. Zinsen und andere Kapitaleinkünfte, die nicht Ausschüttungen von Körperschaften sind, werden danach mit 25 Prozent direkt an der Quelle belastet. Damit soll die Steuerpflicht abgegolten sein.

"Das bedeutet eine Aufkündigung von Solidarität."

SPD-Generalsekretär Olaf Scholz

Quelle: mas., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13.01.2004, Nr. 10 / Seite 11
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