02.02.2010 · Die Schweizer sind entsetzt: Der Datendiebstahl in einer ihrer Banken hebelt die Reste des Bankgeheimnisses aus. Jetzt soll die erweiterte Amtshilfe ausgesetzt werden.
Von Jürgen Dunsch, ZürichDie Schweizer sind aufgewühlt. Besorgte deutsche Kunden bestürmen die Banken in Zürich und anderen Städten. Deutschland will mit gestohlenen Bankdaten die Geldfestung Schweiz knacken. Die Schweizer wollen sich wehren: Finanzminister Hans-Rudolf Merz hat in Bern gesagt, Amtshilfeanträge deutscher Finanzämter auf der Basis gestohlener Daten würden jetzt und in Zukunft in jedem Fall abgelehnt. Hierzu hat die Regierung schon ein eigenes Gesetz formuliert, das sich derzeit in der Anhörung befindet.
Aber der Amtshilfe bedarf es wohl gar nicht, wie sich nach dem Datendiebstahl bei der LGT Treuhand in Liechtenstein im Februar 2008 gezeigt hatte. Das Diebesgut reichte den Steuerfahndern aus, um die verdächtigen Steuerzahler weichzukochen. Die medienwirksame Aktion gegen den damaligen Post-Chef Klaus Zumwinkel setzte dem die Krone auf.
„Das Manöver dient vor allem dazu, Steuersünder zur Selbstanzeige zu bewegen“, urteilt der Basler Strafrechtsprofessor Mark Pieth. Die Schweizer Parteien kritisieren nahezu einhellig die deutschen Pläne in scharfen Tönen. Innenminister Didier Burkhalter befürchtet eine Verschlechterung der „guten Atmosphäre“ zwischen beiden Ländern. Für die Sozialdemokraten zeigt die Kontroverse immerhin, in welch „unmöglicher Situation sich die Schweiz mit ihrer Differenzierung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug heute befindet“.
„Diese Hehlerei von Seiten Deutschlands beschäftigt uns“
Im Inland hält die Eidgenossenschaft bis auf weiteres an dieser Unterscheidung fest: Steuerfahnder kommen an Bankkundendaten nur heran, wenn sie den Verdacht auf Steuerbetrug belegen können. In allen anderen Fällen müssen sie sich auf sichergestellte Unterlagen und Aussagen zum Beispiel von enttäuschten früheren Ehepartnern oder entlassenen Firmenangestellten verlassen.
Gegenüber dem Ausland hat die Schweiz im März vergangenen Jahres ihr Bankgeheimnis dagegen aufgeweicht. Danach verzichtet sie in der Amtshilfe künftig auf die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen, die aber noch vom Parlament genehmigt werden müssen, sind schon mit den Vereinigten Staaten und Frankreich abgeschlossen worden. Mit Deutschland wird noch verhandelt. Entsprechend verlangt zum Beispiel die rechtskonservative Schweizerische Volkspartei (SVP), die wählerstärkste Partei des Landes, diese Verhandlungen vorläufig abzubrechen und Gegenmaßnahmen zu prüfen. Ihr Parteimitglied Maximilian Reimann, Präsident der Parlamentsdelegation für die Beziehungen zum Deutschen Bundestag, dringt auf ein möglichst rasches Treffen mit der Partnergruppe in Berlin. „Diese Hehlerei von Seiten Deutschlands beschäftigt uns“, klagt er.
Die erweiterte Amtshilfe auf Antrag bleibt um Längen hinter dem automatischen Informationsaustausch zurück, wie ihn mit Ausnahme von Belgien, Luxemburg und Österreich alle EU-Staaten pflegen. Um hier Druck wegzunehmen und zugleich die Privatsphäre zu schützen, schlagen die Schweizer Banken eine Abgeltungsteuer nach deutschem Vorbild vor. Sie würde alle Kapitaleinkünfte einschließlich Kursgewinnen umfassen, aber anonym an die Herkunftsländer der Steuerzahler zu deren nationalen Steuersätzen abgeführt. Bankenverbandspräsident Patrick Odier hat darüber hinaus eine Selbstdeklaration der Kontoinhaber ins Gespräch gebracht. Mit diesem „Steuereid“ würden sie versichern, dass ihr Geld in den Heimatländern deklariert ist. Das, meint Odier, hätte eine disziplinierende Wirkung auf Steuersünder. Die Banken ihrerseits wären der Frage enthoben, ob die bei ihnen lagernden Vermögen vielleicht Schwarzgeld sind.
Angeblich haben Deutsche bis zu 175 Milliarden Euro in der Schweiz gebunkert
Die Kollegen aus den Privatbanken haben Odier allerdings zunächst auflaufen lassen. Allein mit einer Abgeltungsteuer blieben zwei Fragen ungelöst: Wie wird Schwarzarbeit in Deutschland und anderswo kontrolliert? Steuerpflichtig würden ja nur die hieraus gebildeten Vermögen. Und was geschieht mit den „steueroptimierten“ Altvermögen von Ausländern, die zum Teil schon seit Jahrzehnten in der Schweiz lagern?
Dabei geht es nicht um Kleingeld. Genau weiß es niemand, aber angeblich sollen Deutsche 150 bis 175 Milliarden Euro im Nachbarland gebunkert haben bei insgesamt mehr als 450 Milliarden Euro Schwarzgeld im Ausland. Hier war der Nachbar Liechtenstein in einem Vertrag mit Großbritannien erfolgreicher.
Ganz ohne Steuerzahlung bleiben die Guthaben in der Schweiz schon jetzt nicht. Dies gilt einerseits für Dividenden aus Aktien. Darüber hinaus hat die Eidgenossenschaft 2008 nahe 100 Millionen Euro an Deutschland abgeführt. Dabei handelt es sich um Steuern nach dem EU-Zinsbesteuerungsabkommen vom Juli 2005. Auf die Zinserträge von Anleihen zahlen Anleger derzeit 20 Prozent und vom Juli 2011 an 35 Prozent.
Allerdings ist die Steuerpflicht damit in der Regel nur zum Teil erfüllt, da bis Ende 2008 der persönliche Steuersatz und seit 2009 die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent maßgebend ist, erläutert Heiko Kubaile vom German Tax & Legal Center der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft KPMG in Zürich. Wer sich daher im Zuge der jüngsten Attacke auf das Schweizer Bankgeheimnis meldet oder enttarnt wird, muss in jedem Fall mit Nachzahlungen rechnen. Steuerfüchse denken unter diesen Umständen schon weiter. Versicherungsgesellschaften bieten an, Vermögen in spezielle Lebensversicherungen zu packen. Damit ließen sich ganz legal Steuern sparen, versichern die Vertreter der Assekuranz. Geschneidert werden solche Mantelkonstruktionen vor allem in Liechtenstein und Luxemburg.
Jürgen Dunsch Jahrgang 1948, Korrespondent für Politik und Wirtschaft in der Schweiz.
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