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Steueraffäre Schweiz nutzte selbst schon gestohlene Daten

 ·  Die Schweizer Justiz wirft drei deutschen Fahndern vor, durch den Kauf einer gestohlenen Steuerdaten-CD eine Straftat begangen zu haben. Jetzt wird bekannt: Auch die Eidgenossen haben schon geklaute Daten für Steuerverfahren verwendet.

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© dapd Auch in der Schweiz sind CDs mit Daten von Steuersündern begehrt.

Die Querelen um das aktuelle Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland rufen in Erinnerung, dass auch die Eidgenössische Steuerverwaltung in den vergangenen Jahren mindestens einmal auf eine entwendete Steuer-CD zurückgegriffen hat - sogar mit dem Umweg über Deutschland.

Es ging um einen Datenträger, der einem Treuhänder im liechtensteinischen Vaduz gestohlen worden war. Nach einem Bericht des Schweizer Fernsehens leitete die Behörde danach 180 Verfahren ein. Ein sichtlich verlegener Vertreter der Steuerverwaltung in Bern sagte in der Sendung: „Unsere Ermittler sahen, dass es steuerlich relevante Daten auf der Daten-CD hatte, dass es auch Schweizer hat, die offenbar Steuerdelikte begangen haben.“ Aus diesem Grund habe man die Unterlagen an die kantonalen Behörden weitergeleitet. Diese reden sich mit dem Argument heraus, sie hätten die Informationen von der Bundesbehörde in Bern erhalten. Die Kantone sollen nach Angaben der Boulevardzeitung „Blick“ in der Folge 60 Millionen Franken (50 Millionen Euro) eingenommen haben. Die Daten-CD lagert seit rund zehn Jahren im Archiv der Steuerverwaltung in Bern.

Keine Amtshilfe für ausländische Behörden

Die Regierung in Bern hatte in der Diskussion über gestohlene Kundendaten wiederholt bekräftigt, auf dieser Grundlage werde ausländischen Behörden keine Amtshilfe gewährt. Im Inland sieht dies offenbar anders aus. Das höchste Schweizer Gericht, das Bundesgericht in Lausanne, urteilte im Oktober 2007, die von der Eidgenössischen Steuerverwaltung erlangten Informationen unterlägen keinem Beweisverwertungsverbot (Az.: 2C_514/2007).

Im fraglichen Fall handelte sich um strafrechtlich relevanten Steuerbetrug des Begünstigten einer liechtensteinischen Familienstiftung. Pikanterweise gelangten die Schweizer über die deutschen Steuerbehörden an die Daten aus Vaduz, wie sich aus dem Urteil ergibt. Die Fachzeitschrift „Steuer-Revue“ machte 2008 darauf aufmerksam, dass zum Zeitpunkt des Datenklaus das Fürstentum der Schweiz weder Amts- noch Rechtshilfe in Steuersachen gewährte.

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Jahrgang 1948, Korrespondent für Politik und Wirtschaft in der Schweiz.

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