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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Steueraffäre Schweiz nutzte selbst schon gestohlene Daten

 ·  Die Schweizer Justiz wirft drei deutschen Fahndern vor, durch den Kauf einer gestohlenen Steuerdaten-CD eine Straftat begangen zu haben. Jetzt wird bekannt: Auch die Eidgenossen haben schon geklaute Daten für Steuerverfahren verwendet.

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Christoph Gruber

Zwei paar Schuhe

Den deutschen Steuerfahndern wird vorgeworfen, sie hätten auf schweizerischem Hoheitsgebiet einen schweizerischen Bankangestellten zu einer nach schweizerischem Recht strafbaren kriminellen Handlung angestiftet. Davon unabhängig ist die Frage der Verwertung solchermassen erlangter Daten.

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Peter Herbeck M.A.

wir wollen doch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.Beteiligung an der Beschaffung !!

Die Schweizer Bundesanwaltschaft beruft sich in ihrem Haftbefehl gegen drei deutsche Steuerfahnder auch auf einen Entscheid des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe."........."Kaum beachteter Passus" hierbei.........." Das deutsche Bundesverfassungsgericht schrieb in jenem Entscheid nämlich auch, es sei davon ausgegangen, dass die inkriminierten Daten lediglich entgegen genommen und weitergeleitet wurden, dass die Behörden aber nicht ihre Herstellung, Beschaffung oder Erfassung veranlasst hätten, sondern sich der Informant von sich aus an die Behörde gewandt habe ((2 BvR 2101/09)". ........."Im Fall der Steuer-CD mit rund 2000 Bankkundendaten der CS,, um die es im vorliegenden Fall geht, spricht die Bundesanwaltschaft von einer massgeschneiderten Datensammlung. Diese sei auf mehrfache Bestellung der Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen entstanden."
Kleiner Excurs nach Amerika: Hier werden Beweismittel, wenn sie nicht rechtens erworben bzw. sauber ermittelt wurden nicht zugelassen!

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Jahrgang 1948, Korrespondent für Politik und Wirtschaft in der Schweiz.

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