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Stefan Homburg zur Erbschaftssteuer „Es wird mehr Adoptionen geben“

 ·  Das Bundeskabinett hat die neue Erbschaftsteuer beschlossen. Der Finanzwissenschaftler Stefan Homburg hält die Litanei vieler Wirtschaftsvertreter, dass die Steuer ihr Unternehmen zerstören wird, für nicht einleuchtend.

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Erbschaften und Erwerbsarbeit sollten gleich besteuert werden. Familienangehörige dürften nicht bevorzugt werden. Die Positionen des Finanzexperten:

Die große Koalition beschließt, Betriebe im Generationenübergang zu entlasten. Gleichwohl ist der Unmut im Unternehmerlager groß. Was ist da schiefgelaufen?

Da fragen sie den Falschen. Ich halte die Litanei der Wirtschaftsvertreter, dass die Erbschaftsteuer ihre Unternehmen zerstört, für nicht einleuchtend. Es hat mir auch noch niemand vorrechnen können, warum das so sein sollte.

Wenn ein großer Familienkonzern eine Milliarde wert ist und der Fiskus die Hälfte verlangt, dann fehlt das Geld für Investitionen in die Zukunft.

Das trifft nicht zu. Richtig ist nur, dass sich der Erbe verschulden muss. Am einfachsten sieht man dies an der Aktiengesellschaft. Wer Aktien erbt, kann ein Darlehen aufnehmen und damit die Erbschaftsteuer zahlen. Bei Personenunternehmen verhält es sich analog. Volkswirtschaftlich ist die Privilegierung Angehöriger schädlich. Unternehmen sollten von jenen geleitet werden, die dazu besonders befähigt sind. Das sind nicht unbedingt die nächsten Verwandten.

Hat Deutschland nicht gute Erfahrungen mit seinen Familienunternehmen gemacht?

Wie heißt es so schön: Der erste erstellt's, der zweite erhält's, dem dritten zerfällt's. Auf Dauer funktionieren Familienunternehmen meist nicht. Unternehmerische Fähigkeiten sind eben nicht vererbbar. Und wenn man Familienangehörige steuerlich privilegiert, müssen andere - etwa Arbeitnehmer - entsprechend mehr Steuern zahlen. In Großbritannien und den Vereinigten Staaten ist die Erbschaftsteuer höher als in Deutschland, die Einkommensteuer ist geringer. Volkswirtschaftlich ist das angelsächsische Konzept klüger.

Man kann es aber andersherum drehen: Wenn wir schon eine hohe Einkommensteuer haben, sollte wenigstens die Erbschaftsteuer gering sein.

Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wenn man die Besteuerung von Erbschaften erhöht, indem man etwa den Erbanfall als achte Einkunftsart besteuert, dann kann der gesamte Tarif bei unverändertem Budget gesenkt werden.

Bisher bringt die Erbschaftsteuer den Ländern 4 Milliarden Euro, damit kann man die Einkommensteuer nicht groß senken.

Es gibt in unserem Land keinen politischen Willen, Erbschaften stärker zu besteuern, obwohl sich das Aufkommen leicht vervielfachen ließe.

Wenn man die Erbschaften in die Einkommensteuer integriert, hat man ganz schnell extreme Belastungen.

Warum sollte das der Fall sein?

Weil man dann sofort im Bereich landet, wo der Spitzensteuersatz gilt.

Der Spitzensteuersatz beginnt heute schon bei rund 50.000 Euro, also einem guten Arbeitnehmereinkommen. Zudem lassen sich Progressionssprünge leicht glätten, bei Erbschaften ebenso wie bei Veräußerungsgewinnen.

Dennoch landet dann knapp die Hälfte des Erbes beim Fiskus.

Aus Sicht der meisten Finanzwissenschaftler ist die Erbschaftsteuer eine gute Steuer. Sie löst geringere Verzerrungen aus als die Besteuerung von Löhnen oder Kapitaleinkünften. Die Erbschaftsteuer ändert das Verhalten der Menschen nur wenig, zumal ein erheblicher Teil der Erbfälle nicht geplant ist. Unter Effizienzgesichtspunkten sollten Erbschaften nicht geringer besteuert werden als Erwerbsarbeit, sondern mindestens so hoch. Und auch unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit ist zu fragen, warum jemand, der 100.000 Euro durch harte Arbeit verdient, mehr an den Staat abgeben sollte als jemand, dem dieselbe Summe in den Schoß fällt. Dieses feudalistische Relikt ist nicht zu rechtfertigen, das finden auch die meisten Bürger auch nicht in Ordnung.

Zurück zur Ausgangsfrage: Die Unternehmen werden zwar künftig höher bewertet, weil dies das Bundesverfassungsgericht verlangt, aber dafür können sie 85 Prozent ihres Vermögens steuerfrei halten – wenn sie bis zu zehn Jahre die Lohnsumme nicht unter 70 Prozent rutschen lassen. Was spricht dagegen?

Ich halte davon nichts. Erstens wird das Erbschaftsteuerrecht noch komplizierter, zweitens werden auch ungeeignete Erben gelockt, ein Unternehmen weiterzuführen, statt es an besser Befähigte zu veräußern. Drittens habe ich Zweifel, ob das Ganze dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts genügt. Unternehmerisches Handeln ist nicht per se in höherem Maße gemeinwohlorientiert als etwa die Vermietung oder das Ansparen von Geldvermögen.

Ist der Erhalt von Arbeitsplätzen nicht in unser aller Interesse?

Doch, und deshalb sollten Unternehmen von den Fähigsten geleitet werden, nicht von den nächsten Anverwandten. Daneben ist es willkürlich, etwa die Reinigung von Gebäuden zu privilegieren, nicht aber deren Vermietung. Weil Unternehmer, Vermieter und Sparer alle zunächst privatnützig tätig sind und keine öffentlichen Güter produzieren, lässt sich die Bevorzugung einer dieser Gruppen gegenüber den anderen nicht rechtfertigen. Die jetzt beschlossene Erbschaftsteuerreform beruht nicht auf wirtschaftlichen oder ethischen Argumenten, sondern allein auf dem Druck einer stillen, schlagkräftigen Lobby, die am liebsten gar keine Erbschaftsteuer zahlen würde.

Die Schweden machten es vor, die Österreicher machen es nach. Sie haben ihre Gründe. Interessanter ist etwas anderes: Kann man durch einen Umzug die Steuer in Deutschland vermeiden?

Die Ausweichmöglichkeiten sind bei der Erbschaftsteuer deutlich schlechter als bei der Einkommensteuer. Wenn der Erblasser oder der Erbe in Deutschland wohnt, unterliegen sie der unbeschränkten Steuerpflicht. Selbst wenn beide nach Österreich ziehen, greift bei Unternehmen oder Grundstücken die deutsche beschränkte Steuerpflicht. Man muss also alle Zelte abbrechen und mit Sack und Pack ins Ausland ziehen, um auszuweichen. Das tun erfahrungsgemäß wenige.

Geschwister, Neffen und Nichtverwandte sollen künftig 30 oder sogar 50 Prozent Erbschaftsteuer zahlen. Zwingt man die Bürger nicht bei solchen Sätzen über Steuervermeidung nachzusinnen?

Schon heute sieht das Erbschaftsteuergesetz für familienfremde Erben extreme Steuersätze von bis zu 50 Prozent vor. Diese Sätze werden in der Praxis aber nicht gezahlt und sind reine Ideologie. Besser wären geringere, einheitliche Erbschaftsteuersätze ohne Privilegien für Verwandte und Unternehmer.

Und als letztes Mittel gibt es die Adoption?

Diese Gestaltung wird künftig zunehmen, und dagegen wird der Fiskus auch nichts tun können. Es wird sicher mehr Adoptionen geben.

Das Gespräch führte Manfred Schäfers

Quelle: F.A.Z.
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