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Standpunkte Wir brauchen ein Verschuldungsverbot in der Verfassung und ein Vetorecht für den Finanzminister

05.10.2004 ·  Nur mit einem besseren rechtlichen Rahmen kann die deutsche Finanzpolitik langfristig erfolgreich sein

Von Carsten Schneider
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Wenn in der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts der Nachtragshaushalt für 2004 beschlossen wird, steht fest, daß der im Jahr 1996 durch Theo Waigel erreichte Schuldenrekord in Deutschland von 40 Milliarden Euro übertroffen werden wird. Ist die Konsolidierung des Bundeshaushaltes damit gescheitert? Wer trägt in Deutschland für die gegenwärtige Situation Verantwortung? Wie kann die deutsche Finanzpolitik langfristig erfolgreich sein?

Die Antworten auf diese Fragen sind komplex. Die Konsolidierung des Bundeshaushaltes ist nicht gescheitert. Der Bund wird in diesem Jahr eine Nettoneuverschuldung von mehr als 43 Milliarden Euro aufweisen. Damit nimmt er, nominal betrachtet, die meisten Schulden der Nachkriegszeit auf. Ökonomisch betrachtet, stellen die von Bundesfinanzminister Hans Eichel präsentierten Zahlen jedoch keine Rekordwerte dar: Der Anteil des Bundeshaushalts am Bruttoinlandsprodukt sinkt von 12,1 Prozent im Jahr 1998 auf 11,5 Prozent im kommenden Jahr. Die Ausgaben sind nahezu gleich geblieben.

Das Defizit im Bundeshaushalt, das Finanzminister Waigel 1996 zu verantworten hatte, machte 2,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus. Nach der Verabschiedung des Nachtragshaushaltes für 2004 wird das Defizit 2,0 Prozent des Bruttoinlandsproduktes betragen. Die Kreditfinanzierungsquote liegt 2005 mit 8,5 Prozent weitaus niedriger als die des Jahres 1998 von 12,3 Prozent.

Auch wenn die reale Betrachtung der finanzwirtschaftlichen Kennziffern den notorischen Schwarzmalern den Wind aus den Segeln nimmt, so ist die prekäre Lage, in der sich die Finanzen des Bundes wie des Gesamtstaates befinden, evident. Dramatisch ist eine Betrachtung der Struktur der Staatsausgaben: Die Mittel für Sozialversicherungen, Arbeitsmarkt und Versorgung beanspruchen rund 45 Prozent der Gesamtausgaben des Bundes. Unter Hinzurechnung der Personalausgaben und Zinsen stehen rund 70 Prozent der Gesamtausgaben des Bundes nicht für Investitionen oder wesentliche Zukunftsfelder wie Bildung und Forschung zur Verfügung.

Den letzten ausgeglichenen Haushalt hat der Deutsche Bundestag 1969 beschlossen. Seither ist der gesamtstaatliche Schuldenstand auf knapp 1,4 Billionen Euro gestiegen. Immer gab es nachvollziehbare Begründungen, weshalb Mehrausgaben getätigt werden mußten. Immer war die Hoffnung auf bessere Zeiten da. Nur: Wo stehen wir heute? Verglichen mit den siebziger Jahren, sind die Ausgangsbedingungen deutlich dramatischer. Die Gesellschaft altert. Im Jahr 1960 kamen dreißig Rentner auf hundert Personen im erwerbsfähigen Alter, heute sind es schon 44 Rentner, und noch vor 2050 werden es etwa 80 Rentner sein.

Die Zinsbelastung des Bundes macht derzeit 40 Milliarden Euro aus. Nimmt man hierbei die geplante Neuverschuldung von 29,3 Milliarden Euro beziehungsweise die dem Nachtragshaushalt zugrundeliegenden 43,7 Milliarden Euro zum Bezug, so wird deutlich, daß die Kreditaufnahme heute zur Zahlung der Zinsen der Vergangenheit dient. Ohne diese Zahlungen wäre also der Bundeshaushalt ausgeglichen.

Eine einseitige Betrachtung der expliziten Staatsschulden greift allerdings zu kurz. Zur tatsächlichen Berechnung der Verbindlichkeiten ist die Betrachtung der impliziten Staatsverschuldung unumgänglich. Diese stellt die Belastung der zukünftigen Haushalte dar und berücksichtigt auch die zukünftigen Renten- und Pensionsleistungen. Im Jahr 2003 betrug die implizite Staatsverschuldung 270 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Diese Zahlenreihen machen die ganze Dramatik der öffentlichen Haushalte deutlich.

Als Konsequenz bei einem Weiter-So aller staatlichen Ebenen stehen in Zukunft entweder keine Mittel für Zukunftsausgaben mehr zur Verfügung, oder die Steuerbelastung müßte enorm gesteigert werden. Beides würde sich wachstumshemmend auswirken. Was bleibt nun zu tun?

Die vergangenen Jahrzehnte haben ein Durchsetzungsdefizit der mit den öffentlichen Finanzen betrauten Institutionen offensichtlich gemacht. Als Konsequenz muß der rechtliche Rahmen gestärkt werden. In Deutschland bedeutet dies: 1. Notwendig ist die sofortige innerstaatliche Umsetzung des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes, verbunden mit einem konsequenten Subventionsabbau.

2. Die Stellung der Finanzminister in den Kabinetten muß durch ein Vetorecht gestärkt werden.

3. Der Maastrichter Vertrag muß verschärft werden bezogen auf die Qualität der Staatsausgaben und den Schuldenabbau in wirtschaftlich guten Zeiten. Notwendig ist insbesondere auch eine Stärkung der Koordinierung und Kontrolle der vorgegebenen Zahlen durch die EU-Kommission (Griechenland).

4. Wichtigster Punkt aber ist: In der Verfassung muß ein ausgeglichener Haushalt festgeschrieben werden, also ein Verbot der Neuverschuldung verankert werden. Bezogen auf das strukturelle Defizit, ist wie in Schweden ein Überschuß zu erwirtschaften, der kommende Belastungen bereits berücksichtigt und somit Rückstellungen bildet.

Nur durch eine Stärkung der Institutionen und ein Neuverschuldungsverbot, bezogen auf das strukturelle Defizit mit Verfassungsrang, werden wir die öffentlichen Haushalte auf ein Niveau bringen, bei dem sich Einnahmen- und Ausgabenseite die Waage halten. Wenn es gelingt, die deutsche Finanzpolitik an den genannten Vorgaben zu orientieren, werden wir dem Ziel der Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen näher kommen, selbst wenn wir auch dann nicht von exogenen Einflüssen befreit sind.

Carsten Schneider ist stellvertretender haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 06.10.2004, Nr. 233 / Seite 13
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