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Stärkung der Mitarbeiterbeteiligung Einigung beim Investivlohn in Sicht

27.11.2007 ·  Egal in welcher Branche: Mitarbeiter sollen mehr an ihren Unternehmen beteiligt werden. Darin sind sich Union und SPD einig. Über die Umsetzung haben sie jedoch unterschiedliche Vorstellungen. Nach Informationen der F.A.Z. zeichnet sich nun ein Kompromiss ab.

Von Sven Astheimer
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Union und SPD rücken einer Einigung über ein Modell zur stärkeren Beteiligung der Arbeitnehmer am Unternehmenskapital näher. „Wir sind auf einem guten Weg“, sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralf Brauksiepe, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Die Arbeitsgruppe der Koalition kommt an diesem Donnerstag wieder zusammen. Mit einer Einigung sei vermutlich im Januar oder Februar zu rechnen, sagte Brauksiepe.

Grundlage des Kompromisses könnte ein Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft (AGP) sein, welcher der Arbeitsgruppe vorliegt. Vorgesehen ist eine „gleichberechtigte Koexistenz“ der von der Union bevorzugten betriebsnahen Förderung und der Verwaltung und Anlage durch Fonds, wie sie die Arbeitsgruppe der Sozialdemokraten unter Leitung des neuen Arbeitsministers Olaf Scholz vorgeschlagen hat.

Union: Anhebung des Freibetrags auf 500 Euro

Konkret sollen diese „außerbetrieblichen Modelle in Form der Beteiligungssondervermögen“ vom Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) entwickelt und als Deutschland-, Regional- oder Branchenfonds gebildet werden. Kleinbeträge könnten so rentabel, unbürokratisch und relativ sicher bewertet angelegt werden, heißt es.

Für betriebliche Modelle (Mitarbeiterdarlehen, Genussscheine, Stille Beteiligung oder Belegschaftsaktien) sieht der Kompromiss vor, den Freibetrag für Steuer und Sozialversicherung von derzeit 135 Euro je Mitarbeiter und Jahr auf 360 Euro zu erhöhen, das entspräche einem monatlichen Beitrag von 30 Euro im Monat, mit dem der Staat die Beteiligung der Mitarbeiter fördern würde. Der Unions-Vorschlag sieht sogar eine Anhebung auf 500 Euro im Jahr vor.

Flexi-Gesetz regelt nachgelagerte Besteuerung

Außerdem sollen weitere 30 Euro im Monat aus dem Bruttolohn in Beteiligungen umgewandelt werden können. Dieses Geld wird nachgelagert besteuert, das heißt, Abgaben fallen erst an, wenn der Mitarbeiter seine Beteiligung veräußert. Grundlage ist das sogenannte Flexi-Gesetz von 1998, das die Umwandlung von Entgelten etwa für Überstunden oder von Boni auf Lebensarbeitszeitkonten regelt.

Diese genießen einen hohen Insolvenzschutz. Zusammen mit einem Beitrag in Höhe von ebenfalls 30 Euro aus den Vermögenswirksamen Leistungen könnte ein Mitarbeiter dann im Monat 90 Euro gefördert in Beteiligungsformen investieren, rechnet die AGP vor.

Gegen wachsende Kluft zwischen Arm und Reich

Die Diskussion um eine Stärkung der Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland war vor knapp zwei Jahren durch Äußerungen des Bundespräsidenten Horst Köhler wieder in Gang gekommen. Köhler sah darin einen Weg, „einer wachsenden Kluft zwischen Arm und Reich entgegenzuwirken“. Anlass für die Äußerung war die wachsende Kluft zwischen Kapital- und Arbeitseinkommen. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und SPD-Parteichef Kurt Beck sprachen sich für diesen Weg aus.

Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) beteiligen rund 2 Prozent der deutschen Unternehmen ihre Belegschaft am Kapital und etwa 9 Prozent am Gewinn. Insgesamt werden Beteiligungsmodelle in mehr als 3700 Unternehmen angewendet, in denen wiederum rund 2 Millionen Menschen arbeiten. Im internationalen Vergleich gilt Deutschland damit immer noch als unterentwickelt. In Frankreich beteiligen laut einer Studie mehr als 80 Prozent der größeren Unternehmen ihr Personal am Profit, in Großbritannien ist es jedes zweite.

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Jahrgang 1972, Redakteur in der Wirtschaft, zuständig für „Beruf und Chance“.

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