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Stabilitätspakt Haushaltspolitische Lockerungsübungen

03.09.2004 ·  An diesem Freitag wird EU-Kommissar Almunia seine Vorschläge zur modifizierten Anwendung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes vorstellen. Die Vorschläge sind unter Ökonomen sehr umstritten.

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An diesem Freitag wird der für Wirtschaft und Währung zuständige EU-Kommissar Joaquín Almunia seine Vorschläge zur modifizierten Anwendung des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes vorstellen. Zugleich wird er bekanntgeben, wie die Kommission auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum ausgesetzten Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich reagieren will.

Beide Themen hängen eng miteinander zusammen: Die abstrakten Vorschläge zur künftigen Anwendung des Paktes sollten möglichst zugleich als Maßgabe dafür dienen, wie die Kommission die verfahrenen Defizitverfahren gegen die beiden größten Volkswirtschaften des Euro-Raums zu Ende bringen könnte.

Ökonomen befürchten eine Lockerung der Haushaltsdisziplin

Glaubt man Klaus Regling, dem dafür zuständigen Generaldirektor in der Kommission, haben die Vorschläge vor allem den Zweck, daß bei der Anwendung des Paktes endlich ökonomische Vernunft zum Zuge kommt. Die ungeteilte Zustimmung der wirtschaftswissenschaftlichen Fachwelt zu dieser Einschätzung kann Regling freilich nicht erwarten. Der Grund dafür ist weniger, daß die makroökonomischen Einschätzungen der Kommission grundlegend falsch wären. Viele Ökonomen befürchten aber dennoch, daß die Vorschläge in der politischen Anwendung auf eine Lockerung der haushaltspolitischen Disziplin in den Mitgliedstaaten und damit eben doch auf eine Schwächung des Paktes hinauslaufen.

Almunias Entwurf orientiert sich weitgehend an den Diskussionsvorschlägen zu einer "flexibleren" Anwendung der Regeln des Paktes vom Frühsommer (F.A.Z. vom 25. Juni). Dabei legt der Kommissar seit je Wert darauf, daß an den im Maastricht-Vertrag festgelegten haushaltspolitischen Grundprinzipien nicht gerüttelt werden solle. Die Referenzwerte von 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) als Obergrenze für die Nettoneuverschuldung und von 60 Prozent des BIP für den Schuldenstand sollen erhalten bleiben.

1. „Außergewöhnliche Umstände“ sollen gewöhnlicher werden

Ein Vorschlag der Kommission dürfte besonders stark in die Kritik geraten: Jene "außergewöhnlichen Umstände", die laut Vertrag schon bisher eine vorübergehende Überschreitung der Defizitgrenze ohne Einleitung eines Verfahrens erlauben, sollen neu - sprich großzügiger - definiert werden. Bisher galt neben verheerenden Naturkatastrophen nur eine schwerwiegende Rezession (also ein Schrumpfen des BIP um mindestens 2 Prozent in einem Jahr) als solch "außergewöhnlicher Umstand".

Nun stellt die Kommission zur Diskussion, auch Phasen zu berücksichtigen, in denen das BIP zwar nicht schrumpft, aber auch kaum wächst. Dieser Vorschlag dürfte Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) erfreuen, nennt dieser doch die überraschend lang andauernde Stagnation als Hauptgrund dafür, daß Deutschland in diesem Jahr das Defizitkriterium zum dritten Mal in Folge überschreiten wird.

Offen ist freilich, wie die Kommission nach den von ihr vorgeschlagenen Regeln reagieren würde, falls Deutschland auch im kommenden Jahr ein Staatsdefizit von mehr als 3 Prozent des BIP erzielte. Dessen Wachstum könnte als Rechtfertigung schwerlich herhalten: Die Wachstumsprognosen liegen bei Werten, die von einer Stagnation weit entfernt sind.

2. Schuldenstand soll künftig stärker berücksichtigt werden

Auch das zweite wichtige Element der Kommissionsvorschläge - eine stärkere Berücksichtigung des Schuldenstands in den Mitgliedstaaten - könnte an der unterdurchschnittlichen Bilanz der deutschen Haushaltspolitik kaum etwas ändern. Almunia und seine Ökonomen wollen den Schuldenstand künftig stärker in den Blick nehmen, weil sie das staatliche Defizit für kein umfassendes Kriterium für finanzpolitische Stabilität halten.

Sie richten sich damit vor allem an Länder wie Italien, Belgien und Griechenland, die ihre Schulden zwar abgebaut haben, aber immer noch weit über der 60-Prozent-Grenze liegen. Freilich haben auch die beiden "Hauptsünder" bei der Neuverschuldung, Deutschland und Frankreich, ihren Schuldenstand wieder erhöht.

Nach einer DIW-Studie wird sich der Schuldenstand in Deutschland von 64,2 Prozent des BIP im vergangenen Jahr auf 66,2 Prozent in diesem und 66,9 Prozent im kommenden Jahr erhöhen. Für die anderen Staaten des Euro-Raums gibt es derzeit keine Prognosen. DIW-Ökonom Joachim Volz erläutert den Grund: Die Datenbasis für die Berechnungen des Schuldenstands sei nicht ausreichend. Dem Ziel der Kommission, das Schuldenstands-Kriterium "operationaler" zu machen als bisher, gibt Volz daher wenig Chancen.

3. Mittelfristig ausgeglichener Haushalt soll lockerer definiert werden

Auch der dritte Vorschlag der Kommission hat den Praxistest noch vor sich. Almunia will das mittelfristige Ziel eines Haushalts, der ausgeglichen sein oder einen leichten Überschuß aufweisen soll, ebenfalls etwas großzügiger definieren. "Nationale Umstände" wie das Wachstumspotential, die Inflationsraten und eben der Schuldenstand sollen stärker Berücksichtigung finden.

Von stark verschuldeten Staaten sollen Überschüsse gefordert, von wenig verschuldeten höhere Defizite toleriert werden. Welchen Beurteilungsspielraum sich die Kommission hierfür künftig einräumen will, ist noch offen.

4. Höhere haushaltspolitische „Symmetrie“

Ökonomisch wenig umstritten ist der vierte Vorschlag - aber auch er wirft die Frage auf, wie er sich in der politischen Praxis bewähren kann. Almunia will die haushaltspolitische "Symmetrie" im Konjunkturzyklus erhöhen. Damit ist vor allem gemeint, daß die Euro-Staaten im Aufschwung mehr sparen sollen, um für Abschwungphasen größere Haushaltspolster zu haben. Die Kommission setzt hier auf eine stärkere Abstimmung mit und zwischen den Mitgliedstaaten. Auch stellt sie haushaltspolitische "Rügen" außerhalb von Defizitverfahren zur Diskussion - aber ohne Sanktionswirkungen.

In den unklaren Sanktionsmechanismen sehen die Kritiker der Kommissionsvorschläge die eine Schwierigkeit. Die andere formuliert der Mainzer Finanzwissenschaftler Rolf Peffekoven: "Wer für jedes Land maßgeschneiderte Kriterien fordert, nimmt dem Stabilitätspakt seinen inhaltlichen Kern - die Regelbindung, die unabhängig vom Einzelfall gilt." Der bisherige Pakt sei flexibel genug, sagt Peffekoven. In Einzelfällen könne es vielleicht ökonomisch sinnvoll sein, bestimmte Länder differenziert zu betrachten. "Aber wer damit anfängt, kann damit nicht mehr aufhören. Sollten die Vorschläge in die Realität umgesetzt werden, könnte man keinen Defizitsünder mehr dingfest machen."

Quelle: wmu., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 02.09.2004, Nr. 204 / Seite 12
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