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Stabilitätspakt Eichel schreibt Juncker

16.02.2005 ·  Die Bundesregierung hat ihre Haltung im Streit um die Reform des Euro-Stabilitätspaktes verschärft. Dies geht aus einem Brief von Finanzminister Eichel an den amtierenden EU-Ratsvorsitzenden Juncker hervor.

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Bundesfinanzminister Hans Eichel hat vor dem EU-Finanzministertreffen in einem Brief an den EU-Ratspräsidenten Jean-Claude Juncker nachdrücklich für eine flexiblere Anwendung des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes geworben. Dabei übermittelte er Juncker sechs qualitative Kriterien, die „zwingend“ bei der Beurteilung eines überhöhten Defizits eines Landes berücksichtigt werden sollten.

Nach Eichels Darstellung sollte ein Defizitverfahren gegen ein Land mit drohenden Sanktionen „grundsätzlich nur eröffnet werden, wenn dem Mitgliedsland tatsächlich schwerwiegende Fehler vorzuwerfen sind", hieß es in dem Brief, der Reuters am Mittwoch vorlag. Komme die EU-Kommission zu einem solchen Befund, sei es Sache des Europäischen Rates, ob er diese Beurteilung teile.

Quantitative und qualitative Kriterien

Verfahrensschritte im Rahmen eines Defizitverfahrens, die in die finanzpolitische Handlungsautonomie der Mitgliedstaaten eingreifen, sollten nur in Fällen unstreitig schwerwiegender Fehler eingeleitet werden können. Der Befund solcher Fehler solle nicht nur auf Basis quantitativer, sondern auch neuer qualitativer Kriterien möglich sein, wofür Deutschland Vorschläge mache. Grundposition Deutschlands in der Diskussion um eine flexiblere Auslegung des Paktes ist das Argument, daß sich die Finanzpolitik eines Landes nicht allein gemessen am Defizitkriteriums von maximal drei Prozent bewerten lasse. Dies werde der Komplexität der finanzpolitischen Realität nicht gerecht, schreibt Eichel (SPD). Vielmehr müßten die Mitgliedstaaten mehr finanzpolitischen Spielraum zur Erhöhung ihrer Wachstums- und Beschäftigungspotenziale erhalten.

Weiter heißt es in dem Schreiben, künftig sollten Defizite von über drei Prozent nicht nur bei einem scharfen Abschwung der Konjunktur hingenommen werden. Vielmehr brächten auch Phasen der Stagnation für die Haushalte gravierende Lasten mit sich, die hingenommen werden müßten, wolle man nicht die konjunkturelle Schwäche verschärfen. Daneben sollte der Beitrag eines Landes zur Vermeidung von Inflation berücksichtigt werden. Darüber hinaus müsse die Qualität der öffentlichen Ausgaben unter dem Aspekt der längerfristigen Wachstumsstärkung in die Bewertung der Finanzpolitik einfließen. Gleiches gelte für Strukturreformen in einem Land, die die Wachtumspotenziale erhöhten.

Sonderbelastungen einbeziehen

Schließlich sprach sich Eichel nochmals dafür aus, Sonderbelastungen sowohl im Interesse der EU - Nettobeiträge zum EU-Haushalt - wie auch spezifischer Art - etwa die deutschen Milliardenstransfers zum Aufbau Ost - einzubeziehen. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hatte am Dienstag in einem Gespräch mit EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso ebenfalls für eine flexiblere Handhabung des Paktes geworben. Barroso bekräftigte zwar die Bereitschaft der Kommission zur Anpassungen des Paktes, warnte aber vor dessen Schwächung. Die EU-Finanzminister beraten am Mittwoch und Donnerstag in Brüssel über die Reform des Paktes. Es wird angestrebt, daß darüber auf dem europäischen Gipfel im März Entscheidungen fallen können.

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Von Werner Mussler, Brüssel

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30.05.2012 17:45 Uhr
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