13.01.2005 · Ein Arbeitnehmer muß fast ein Viertel seines Bruttoeinkommens für die gesetzliche Rentenversicherung aufbringen: 19,5 Prozent Rentenbeitrag plus den persönlichen Steueranteil am Bundeszuschuß zum Rentensystem.
Ein Arbeitnehmer muß derzeit fast ein Viertel seines Bruttoeinkommens für die gesetzliche Rentenversicherung aufbringen. Zu dem Rentenbeitragssatz von 19,5 Prozent müsse noch der Anteil der Steuerfinanzierung der Rentenversicherung addiert werden, betonte der Bund der Steuerzahler am Donnerstag in Berlin.
Im vergangenen Jahr habe der Bundeszuschuß des Finanzministers zur Rente bei rund 78 Milliarden Euro gelegen, das seien 17,6 Prozent der gesamten Steuereinnahmen. Damit zahlte ein Durchschnittsverdiener nach den Berechnungen des Steuerzahlerbundes rund 4,9 Prozent seines Bruttoeinkommens an Steuern für die Rente. Daraus ergibt sich - da der größte Teil des Steueraufkommens von den ohnehin beitragspflichtigen Erwerbstätigen aufgebracht wird - eine Gesamtbelastung von 24,4 Prozent des Bruttoeinkommens für die Rente. 2001 hatte die Gesamtbelastung noch bei 22,8 Prozent gelegen - einem Beitragssatz von 19,1 Prozent und 3,7 Prozent Steuern.
Nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums wird der Bundeszuschuß bis 2008 auf rund 81 Milliarden Euro zunehmen. Der Bund der Steuerzahler forderte hingegen die Bundesregierung auf, die Steuerfinanzierung der Rentenversicherung zu verringern. Wenn man annehme, daß die anteilige Steuerbelastung der Beitragszahler in Zukunft annähernd gleichbleibe, drohe die Gesamtbelastung bis 2030 auf 28,5 Prozent zu wachsen. Berücksichtige man überdies die Aufwendungen für eine kapitalgedeckte zusätzliche Altersvorsorge, die die Bundesregierung mit 4 Prozent ansetze, komme die Belastung 2030 auf fast ein Drittel der Arbeitseinkünfte.
Dies sei aber der falsche Weg, kritisierte der Bund der Steuerzahler. Zur Dämpfung des Beitragsanstiegs müsse das Renteneintrittsalter erhöht werden. Zur Begrenzung des steuerlichen Bundeszuschusses müßten die versicherungsfremden Leistungen abgebaut werden. In dem Maße, in dem versicherungsfremde Leistungen reduziert würden, könne auch der Bundeszuschuß sinken. Die freiwerdenden Mittel müßten zur Entlastung bei der Lohn- und Einkommensteuer sowie bei der Ökosteuer führen.
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