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Sozialpolitik Arbeitgeber wollen Sozialkosten senken

17.11.2005 ·  Die von Union und SPD angekündigten Änderungen in der Sozialpolitik reichen den Arbeitgebern nicht aus. Notwendig seien Eingriffe in Leistungsgesetze. Die Berechnungen der Koalition seien „nicht solide und nicht valide“.

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Die von Union und SPD angekündigten Änderungen in der Sozialpolitik reichen den Arbeitgebern nicht aus. So könnten die Lohnnebenkosten nicht wie versprochen unter 40 Prozent sinken. Heute liegen sie knapp unter 42 Prozent der Lohnkosten.

Notwendig seien Eingriffe in Leistungsgesetze. Die von den Koalitionären genannten Beitragssatzziele seien sonst weder in der Arbeitslosen- und Renten-, noch in der Kranken- und Pflegeversicherung zu erreichen.

Koalition verletze ihr Ziel

Selbst bei optimistischen Annahmen für 2007 würde der Beitragssatz mit 40,3 Prozent über dem angepeilten Zielwert liegen, hieß es in einer Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), in der die Ziele der Koalition ausdrücklich gelobt werden. Doch die Berechnungen seien „nicht solide und nicht valide“. Die Koalition verletze ihr Ziel, Einnahmen und Ausgaben „auf der Basis zurückhaltend geschätzter gesamtwirtschaftlicher Eckwerte“ vorzunehmen.

Auch wenn aus der für 2007 angekündigten Erhöhung der Mehrwertsteuer einer der drei Prozentpunkte - 7,3 Milliarden Euro - zur Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung um einen Punkt eingesetzt werde, hole sich die Koalition das Geld durch Kürzungen in der Renten- und Krankenversicherung zurück. Damit werde die gesamte Steuererhöhung zur Haushaltskonsolidierung ausgegeben.

Einsparungen an der Hinterbliebenenversorgung

In der Arbeitslosenversicherung sehen die Arbeitgeber keine Möglichkeit, daß die Bundesagentur für Arbeit den Beitragssatz von 2007 an aus eigener Kraft um mehr als 0,75 Punkte senken kann, es sei denn, Leistungen würden gekürzt oder der Bund auf den „Aussteuerungsbetrag“ von rund 6 Milliarden Euro verzichten.

In der Rentenversicherung werde die Erhöhung des Satzes um 0,4 Punkte auf 19,9 von 2007 an nicht ausreichen. Zwar heißen die Arbeitgeber die angekündigte Verzögerung des Rentenbeginns vom Jahr 2012 an für gut, beklagen aber, daß dies zu spät komme und es schon Ausnahmen von der neuen Regel gebe. Durch die Reduzierung des Steuerbeitrags für Hartz-IV-Empfänger auf 40 von 78 Euro fehlten der Rentenkasse zwei Milliarden Euro. Die Senkung des Bundeszuschusses schlage mit einer Milliarde zu Buche. Die Arbeitgeber empfehlen Einsparungen, beispielsweise an der Hinterbliebenenversorgung.

Unausweichliche Grundsatzreform

In der Krankenversicherung weisen sie darauf hin, daß das Ziel, den Beitragssatz stabil zu halten oder zu senken, durch die Beschlüsse konterkariert werde. In den Jahren 2007 und 2008 solle der Steuerzuschuß von 4,2 Milliarden Euro gestrichen werden. Parallel stiegen die Kosten um 900 Millionen Euro wegen der höheren Mehrwertsteuer. Auch seien neue Leistungen in dreistelliger Millionenhöhe zugesagt worden. Die Entlastungen blieben vage. Allenfalls 700 Millionen Euro statt 2 Milliarden Euro erwarten die Kassen. Damit steige der Druck, die Reform der Krankenversicherung anzugehen. Die BDA hatte ein Prämienmodell mit Leistungsausgrenzungen vorgelegt, das ohne neue Steuerzuschüsse auskommen würde.

In der Pflegeversicherung hätten die Koalitionäre Versprechungen gemacht, die finanziell nicht gedeckt seien und zu höheren Beiträgen von 2007 an führen könnten. Wie in der Krankenversicherung sei eine Grundsatzreform unausweichlich.

Quelle: ami. / F.A.Z., 17.11.2005, Nr. 268 / Seite 11
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