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Soziale Sicherung Mehr Geld für die Pflege

25.04.2008 ·  Die Reform der Pflegeversicherung kann zum 1. Juli in Kraft treten. Höhere Pflegesätze, höhere Beiträge von Arbeitnehmern und Unternehmen: Der Bundesrat billigte die umfassende Neuregelung der Pflichtversicherung.

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Mit dem Start der Pflegereform erhalten die 2,2 Millionen Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen vom 1. Juli an bessere Leistungen. Arbeitgeber und -nehmer werden durch die Anhebung des Beitrags um 0,25 Punkte auf 1,95 Prozent des Bruttoeinkommens stärker belastet. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin der Pflegereform zu und beendete so die jahrelange Debatte über das letzte Großprojekt der Koalition im Gesundheits- und Pflegebereich.

Die Kernpunkte der ersten umfassenden Novellierung der Pflegeversicherung seit ihrem Start 1995 sind höhere Pflegesätze vor allem bei den ambulanten Sachleistungen und dem Pflegegeld, deutliche Verbesserungen für Demenzkranke sowie eine stärkere Beratung in örtlichen Stützpunkten. Auf Druck der Union sind diese Beratungsstellen nicht verpflichtend flächendeckend geplant - die Einrichtung hängt vom Willen der Länder ab.

Angehörige können eine sechsmonatigen Pflegezeit mit Rückkehrrecht an ihren Arbeitsplatz nehmen sowie eine bis zu zehntägige Freistellung zur Organisation von Pflege; für beides gibt es keinen Lohnersatz. Da heute rund 220 000 Pflegebedürftige mangelhaft betreut werden, werden die Heime künftig jährlich unangemeldet kontrolliert. Die Qualität soll etwa durch Sterne an der Fassade ablesbar werden (Bild für Bild: Die Pflegereform - was sich ändert).

Langfristige Finanzierung nicht gesichert

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) zog in der Länderkammer eine positive Bilanz: „Diese Reform ist gut gelungen.“ Sie räumte ein, „dass es nicht gelungen ist, sich auf eine langfristige Finanzierung zu einigen“. Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Malu Dreyer (SPD) nannte dies einen „Wermutstropfen“, die Sozialministerin Baden-Württembergs, Monika Stolz (CDU), das „größte Manko“ der Reform. Grund war, dass sich die Union gegen die von der SPD geforderte Einbeziehung der privaten Pflegeversicherung stemmte, während die Sozialdemokraten Unionspläne für eine Kapitalrücklage kritisch sahen.

Die Mehreinnahmen sollen bis 2015 reichen. Schmidt kritisierte Warnungen vor drastischen Beitragssteigerungen danach aber als „Panikmache“. Experten gingen davon aus, dass der Beitragssatz selbst im schlimmsten Fall und bei Ausbleiben jeglicher Neuregelungen bis 2050 auf nicht mehr als 3,4 Prozent steigen müsste, sagte sie.

Weitere Reformen nötig

Schmidt betonte, das Gesetz bekämpfe auch heute noch existierende Dumpinglöhne von rund fünf Euro pro Stunde in der Pflege. Die Pflegekassen würden verpflichtet, nur Verträge abzuschließen, wenn Anbieter ortsübliche Löhne zahlten. Sie sprach sich darüber hinaus für einen Mindestlohn in der Pflege aus. „Pflegekräfte müssen so bezahlt werden, wie es ihrer Verantwortung und ihrer harten Arbeit entspricht.“ Schmidt kündigte zudem an, dass sich Pfleger nach der geplanten Neufassung der Kriterien für Pflegebedürftigkeit künftig stärker an den Bedürfnissen der Betroffenen orientieren könnten.

Politiker und Verbände zeigten sich einig darin, dass in den kommenden Jahren weitere Reformen nötig sind. Hintergrund ist, dass im Jahr 2040 nach Expertenansicht zehn Millionen Menschen weniger im arbeits- und somit beitragsfähigen Alter sein werden als heute. Bereits 2020 steigt nach offiziellen Prognosen aber die Anzahl derjenigen, die am häufigsten pflegebedürftig werden, also Menschen über 80, von heute rund 3,7 Millionen auf rund 6 Millionen an. Neben Forderungen nach mehr Prävention statt Pflege und Krankheit im Alter sind die Bildung von Kapitalstöcken im Gespräch, die Verbreiterung der Beitragsbasis, mehr Steuermittel und mehr Eigenvorsorge.

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