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Sozialbeirat zweifelt Riester-Rente kann Rentenlücke nicht schließen

 ·  Wer privat vorsorgt, kann sein Versorgungsniveau im Alter halten. So lautet das Versprechen der Regierung. Unter der aktuellen Lage am Kapitalmarkt droht, dass die Rechnung nicht aufgeht.

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© picture-alliance / ZB Sichere Rente? 2001 informierten Altbundeskanzler Schröder (r.) und Arbeitsminister Riester über die neue Altersvorsorge

Der Sozialbeirat befürchtet, dass auch mit staatlich geförderter ergänzender Altersvorsorge (Riester-Rente) das Rentenniveau nicht zu halten sein wird. Das geht aus dem aktuellen Gutachten des ältesten Beratungsgremiums der Bundesregierung hervor. „Die Ergänzungsfunktion der Riester-Rente hängt entscheidend vom Zinsniveau ab“, heißt es darin mahnend. „Sollte es über einen längeren Zeitraum deutlich unter der im Alterssicherungsbericht verwendeten Annahme für den Nominalzins, der derzeit noch mit 4 Prozent angesetzt wird, bleiben, sind die im Alterssicherungsbericht ausgewiesenen Gesamtversorgungsniveaus in der Zukunft nicht erreichbar.“

Die Warnung des zwölfköpfigen Gremiums bedeutet, dass Arbeitnehmer, die „riestern“, sich nicht darauf verlassen, das sinkende Rentenniveau ausgleichen zu können - so wie es ihnen von der Bundesregierung versprochen wurde. Dafür müssten vier Bedingungen erfüllt sein: Erstens muss der Arbeitnehmer 4 Prozent seines Bruttoeinkommens für die private Vorsorge aufwenden. Zweitens muss er bereit sein, zusätzliche Spielräume, die sich aus der stufenweise steigenden Steuerfreistellung der Rentenversicherungsbeiträge ergeben, ergänzend einzusetzen. Drittens wurde eine jährliche Verzinsung des Kapitalstocks von 4 Prozent unterstellt. Viertens dürfen die Verwaltungskosten nicht mehr als 10 Prozent betragen.

Geringes Gehalt, geringere Werte

Wie der Sozialbeirat hervorhebt, sind dies vielfach unrealistische Annahmen. Er weist darauf hin, dass nach dem neusten Alterssicherungsbericht 30 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eine ergänzende betriebliche oder geförderte private Vorsorge betreiben. Personen ohne berufliche Ausbildung und mit geringem Gehalt haben noch geringere Werte. „Die Zahlen zeigen, dass es eine sowohl absolut als auch prozentual große Zahl von abhängig Beschäftigten gibt, die gänzlich ohne ergänzende staatlich geförderte Altersvorsorge sind, wobei dies ganz besonders in den unteren Einkommensklassen anzutreffen ist.“

Gleichzeitig regt das Gremium unter Vorsitz des langjährigen Chefs des Verbands Deutscher Rentenversicherungsträger, Franz Ruland, an, die Entwicklung der Zinsen und Kosten von typischen Riester-Produkten in den Modellrechnungen für das Versorgungsniveau zu berücksichtigen. Die Kosten könnten höher oder die Verzinsung niedriger sein als gedacht. „Die jüngste Entwicklung an den Kapitalmärkten und insbesondere das anhaltend sinkende Zinsniveau haben jedoch verstärkt Zweifel an der Effektivität einer kapitalgedeckten Altersvorsorge aufkommen lassen“, gibt er zu bedenken. Wie er weiter ausführt, würde eine um einen Prozentpunkt niedrigere Verzinsung von 3 Prozent dazu führen, dass die private Vorsorge im Alter 2 Prozentpunkte weniger zum Gesamtversorgungsniveau beisteuern wird.

Der Sozialbeirat zeigt sich gespalten in der Frage, ob es klug ist, den Beitrag der Rentenversicherung zum Jahreswechsel von 19,6 auf 18,9 Prozent zu senken. Einige Mitglieder meinten, ohne diesen Schritt hätte der Satz von 19,6 Prozent bis zum Jahr 2025 gehalten werden können. Mit einer stufenweisen Beitragsanhebung um 0,2 Prozentpunkte je Jahr bis auf 22 Prozent wären erhebliche Leistungsverbesserungen möglich, argumentierten sie. Die Befürworter der Beitragssenkung beriefen sich darauf, dass die gesetzliche Regelung eine verlässliche Grundlage bleiben sollte. Auch schütze die Beitragssenkung vor teuren Begehrlichkeiten.

Nicht die Ansprüche von Geringverdienern aufstocken

Einig waren sich die Mitglieder in der Ablehnung der Kürzung des Bundeszuschusses. Er soll im nächsten Jahr um 1 Milliarde Euro und in den Jahren danach bis 2016 um jeweils 1,25 Milliarden Euro geringer ausfallen. Die Bundesregierung hätte sich besser an die Regeln des Rentenrechts gehalten; so habe das Vertrauen, dass der Bund dies künftig tun werde, Schaden genommen, heißt es. Die Rentenfachleute bekräftigten ihre Kritik aus dem Vorjahr an der „Zuschussrente“, mit der Arbeitsministerin Ursula von der Leyen die Ansprüche von Geringverdienern unter bestimmten Bedingungen aufstocken wollte. Dies sei keine Aufgabe eines mit Beiträgen finanzierten Versicherungssystems. „Dies würde die steuerfinanzierte, fürsorgerisch motivierte Grundsicherung im Alter als Leistung der Sozialhilfe und die beitragsfinanzierte Rente der Sozialversicherung vermischen und die Unterschiede nivellieren“, warnten sie.

Die von der Koalition nun geplante Lebensleistungsrente beurteilen sie ebenfalls kritisch, auch wenn mangels belastbarer Details eine eingehende Prüfung noch nicht möglich sei. Auf keinen Fall dürfe es zu einer Regionalisierung von Rentenversicherungsleistungen kommen, etwa indem sie von den Wohnkosten abhängig gemacht würden. Dies passe nicht zu dem tragenden Prinzip, nach dem Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich gleich zu behandeln seien.

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Jahrgang 1961, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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