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Sonntagsverkauf Kirchen erheben Verfassungsklage

12.11.2007 ·  In Berlin dürfen alle Geschäfte an sämtlichen Adventssonntagen öffnen. Das ruft den Zorn der evangelischen und der katholischen Kirche hervor. Diese klagen nun vor dem Bundesverfassungsgericht.

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Die beiden großen Kirchen haben beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die verkaufsoffenen Sonntage in Berlin eingereicht. Der Sonntag sei im Grundgesetz als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung geschützt.

Mit der Freigabe von bis zu zehn verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr einschließlich der vier Adventssonntage verstoße der Berliner Gesetzgeber gegen die Verfassung, erklärten die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und das Erzbistum Berlin am Montag. Unterstützt wird die Klage von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der katholischen Deutschen Bischofskonferenz.

Berlin ist beim Ladenschluss besonders freizügig

Sonn- und Feiertage seien durch die Verfassung (Artikel 140) geschützt. Eine Aufhebung des Sonntagsschutzes durch das Berliner Abgeordnetenhaus könne keinen Bestand haben, erklärten die Kirchen weiter. Besonders eklatant sei der Verstoß in Berlin, weil alle Adventssonntage für die Ladenöffnung freigegeben worden seien. Damit sei im Dezember die Freigabe des Sonntags die Regel, der Schutz dagegen die Ausnahme.

Berlin hat seit Ende 2006 die Ladenöffnungszeiten weitgehend freigegeben. Die Geschäfte können montags bissamstags rund um die Uhr öffnen. An Sonn- und Feiertagen müssen sie bis auf die genannten Ausnahmen geschlossen bleiben.

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