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Sicherheit auf der Straße Lizenzentzug für gefährliche Speditionen

23.05.2007 ·  Die EU-Kommission plant strengere Sicherheitsauflagen für Speditionen und Busunternehmen. Bei wiederholten Verstößen sollen sie in allen 27 Staaten der Europäischen Union aus dem Verkehr gezogen werden. Das Europa-Parlament und der Ministerrat müssen noch zustimmen.

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Speditionen und Busunternehmen sollen nach Plänen der EU-Kommission bei schlimmen oder wiederholten Regelverstößen künftig europaweit aus dem Verkehr gezogen werden. Die Brüsseler Behörde beschloss ein umfangreiches Paket neuer Vorschriften für den Kraftverkehr in Europa. Dazu gehören gemeinsame Regeln zur Zulassung der Unternehmen, zur Ausbildung von deren Managern und zur Frachtaufnahme im EU-Ausland. Die Vorschläge treten in Kraft, wenn Europa-Parlament und Ministerrat zustimmen.

Nach den Plänen der Kommission soll jedes der 850.000 Kraftverkehrsunternehmen einen geprüften Betriebsleiter beschäftigen. Falls unter dessen Führung schwere Verstöße vorkommen, soll er seine Lizenz für zwei Jahre EU-weit verlieren. Auch für die Firmen sind ähnliche Auflagen geplant. Die 27 Mitgliedstaaten dürfen Fuhrunternehmen laut Brüsseler Verordnungsentwurf nur zulassen, wenn deren „Zuverlässigkeit nicht ernsthaft in Frage gestellt ist“. Eine Firma soll demnach keine Genehmigung bekommen, wenn sie „wegen schwerwiegender Verstöße gegen die geltenden einzelstaatlichen Vorschriften zu den Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen, zu den Verkehrsregeln (...) sowie die Berufspflichten verurteilt worden ist“.

Einheitliche Regeln

Auch Urteile gegen Verkehrsleiter der Firmen wegen schwerer oder wiederholter geringfügiger Verstöße gegen einschlägige EU-Vorschriften sollen zum Ausschluss führen. Die Kommission will damit erreichen, dass Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer ebenso eingehalten werden wie die Vorschriften zum Transport gefährlicher Güter oder die korrekte Benutzung von Fahrtenschreibern. Wiederholte Verstöße sollen „den Verlust der geforderten Zuverlässigkeit bedeuten“.

Gemeinsame Regeln schlägt die Kommission auch zur Aufnahme von Fracht im EU-Ausland, die so genannte Kabotage, vor. Bisher seien die Vorschriften von Land zu Land unterschiedlich, erklärte ein Experte. Künftig soll ein Spediteur nach einem internationalen Transport im EU-Ausland innerhalb von sieben Tagen bis zu drei Mal Fracht für dortige Kunden aufnehmen dürfen. Dies soll helfen, teure und umweltschädliche Leerfahrten zu vermeiden.

Regeln gegen die Scheinselbstständigkeit von Fahrern

Für den grenzüberschreitenden Linienverkehr mit Reisebussen soll die Genehmigung vereinfacht werden. Verschärfen will die Kommission zudem die Regeln gegen Scheinselbstständigkeit von Fahrern. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen sich vor den Sozialbeiträgen drücken, indem sie ihre von ihnen abhängigen Fahrer als selbstständige Subunternehmer beschäftigen.

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