02.01.2004 · Auch Privatleute sind künftig verpflichtet, sich von Handwerkern eine Rechnung ausstellen zu lassen. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vor.
Auch Privatleute sind künftig verpflichtet, sich von Handwerkern eine Rechnung ausstellen zu lassen. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vor. Dasselbe solle für andere "haushaltsnahe Dienstleistungen" wie etwa die Beschäftigung von Putzfrauen gelten, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Freitag in Berlin.
Die Bundesregierung hatte schon im vergangenen Jahr strengere Regelungen angekündigt. Im Vordergrund steht dabei ein neues Gesetz, das die bisherigen Straftatbestände gegen Steuerhinterziehung und die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen zusammenfaßt und ausweitet. Bestimmungen gegen die illegale Beschäftigung von Leiharbeitnehmern und Ausländern sowie gegen das Erschleichen von Sozialleistungen gehören ebenfalls dazu. Mit ihrem Vorstoß bezweckt die Bundesregierung ein "neues Unrechtsbewußtsein" in der Bevölkerung. Außerdem erhofft Eichel sich davon allein für den Bund Mehreinnahmen von einer Milliarde Euro jährlich.
Alarmierendes Niveau der Schwarzarbeit
Die Schwarzarbeit habe in Deutschland ein alarmierendes Niveau erreicht und füge dem Gemeinwesen schweren Schaden zu, heißt es in dem Referentenentwurf. Sie schädige gesetzestreue Unternehmer und Arbeitnehmer; zudem verursache sie enorme Einnahmeausfälle bei den Sozialkassen und dem Fiskus.
Seit Jahresbeginn ist nur noch der Zoll für das Aufspüren von Schwarzarbeitern zuständig. Verstärkt durch ehemalige Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit, sollen 7000 Staatsdiener auf Baustellen, in Gaststätten und auf Autobahnrastplätzen die Papiere von Arbeitern, Kellnern, Küchenhelfern und Berufskraftfahrern überprüfen. Ihre Kontrollrechte werden ebenso ausgeweitet wie die Duldungs- und Mitwirkungspflichten der Betroffenen. Die Zusammenarbeit mit den Steuerfahndern der Finanzämter wird ausgebaut, die Strafandrohung deutlich verschärft. Verlage müssen Auskünfte über die Urheber von verdächtigen Chiffreanzeigen geben. Schwarze Schafe wandern in eine zentrale Datenbank.
Ohne Rechung? 1500 Euro Bußgeld
Auch Privatpersonen werden stärker ins Visier genommen, um Geschäfte ohne Rechnung einzudämmen. Nach Ansicht des Bundesrechnungshofs sind solche Steuertricks vor allem dort verbreitet, wo der Auftraggeber keine Kosten absetzen kann - also bei Reparaturen in der Wohnung, Arbeiten im Garten oder der Reinigung des Hauses. Wer solche Leistungen anbietet, muß nach dem Gesetzentwurf künftig eine Rechnung ausstellen. Diese muß der Kunde aufbewahren und auf Verlangen zwei Jahre lang vorweisen können, sonst wird ein Bußgeld von bis zu 1500 Euro fällig.
Ausgeklammert bleibt nur noch ein eng umrissener Bereich. Nicht erfaßt werden demnach Dienst- oder Werkleistungen, die von Angehörigen oder Lebenspartnern erbracht werden, ferner "Gefälligkeiten" und "Nachbarschaftshilfe" sowie "Selbsthilfe" im Sinne des Wohnraumförderungsgesetzes.
Opposition zurückhaltend
Die Opposition hat zurückhaltend auf die Pläne reagiert. Der CDU-Haushaltspolitiker Dietrich Austermann sagte, die Union werde den Entwurf kritisch durchleuchten. Schwarzarbeit verzeichne Zuwächse, weil die Bürger versuchten, dem Druck bei Steuern und Abgaben auszuweichen. Der erste Schritt müsse daher eine Entbürokratisierung und Entlastung bei den Steuern sein. Der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle kritisierte den Entwurf als Versuch, "hinter jeden Werktätigen einen Finanzbeamten" zu stellen. Statt "immer mehr Beamte gegen Schwarzarbeit einzusetzen", werde eine große Steuerstrukturreform gebraucht, sagte Westerwelle. "Schwarzarbeit beseitigt man am besten mit einem einfachen, gerechten Steuersystem."
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