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Schuldenkrise Staaten für Kürzung von EU-Beamtengehältern

 ·  Deutschland und andere Nettozahler haben die Europäische Kommission in einem Schreiben dazu aufgefordert, die Gehälter der EU-Beamten zu kürzen. Die Kommission zeigt sich kooperationsbereit.

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Deutschland und die sieben anderen großen EU-Nettozahler haben die Europäische Kommission zu einer erheblichen Kürzung der Gehälter, Pensionen und sonstigen Leistungen der rund 45.000 EU-Beamten aufgefordert. Angesichts der beachtlichen Sparbemühungen der Mitgliedstaaten müsse die EU das Besoldungssystem für die Beamten entsprechend anpassen, heißt es in einem gemeinsamen Schreiben der acht Staaten an die EU-Behörde.

Die bisherige Regelung habe dazu geführt, dass die Gehälter der EU-Beamten trotz der Finanz- und Wirtschaftskrise und der damit verbundenen Einsparungen in den Staaten gestiegen seien. Die EU-Staaten müssten künftig die Möglichkeit haben, in solchen Zeiten von der Kommission vorgeschlagene Gehaltserhöhungen zu verhindern.

Die Kommission will Vorschläge für die Überarbeitung des Beamtenstatus machen

Darüber hinaus wollen die EU-Nettozahler, dass die Beamtenpensionen langsamer steigen. Ansonsten erreichten die Pensionslasten bald untragbare Höhen. Die EU solle deshalb die Entwicklung der Pensionen etwa an die Entwicklung der Lebenserwartung knüpfen. Andere Leistungen wie die Kosten für Flüge in die Heimat sollten nicht mehr pauschal, sondern nur in ihrer tatsächlichen Höhe vergolten werden. Die Kommission will an diesem Mittwoch oder Donnerstag im Zuge der Vorschläge für die mittelfristige Finanzplanung der EU konkrete Vorschläge für die Überarbeitung des Beamtenstatus vorlegen. Die bisherige Regelung läuft Ende kommenden Jahres aus. Aus der Kommission verlautete, der Vorschlag werde es der Mitgliedstaaten künftig ermöglichen, den Gehaltsanstieg der EU-Beamten zu ändern, wenn die Wirtschaftsleistung schrumpfe. Zudem sollten das Renteneintrittsalter auf 65 Jahre und die Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden steigen.

Die Regelung der Beamtengehälter hatte 2009 für heftigen Streit zwischen der Kommission und den Staaten gesorgt, da die Methode zur Berechnung des alljährlichen Gehaltsanstiegs den EU-Beamten auf dem Höhepunkt der Wirtschaftskrise eine Gehaltserhöhung von 3,7 Prozent verschaffte. Die Staaten wollten die Erhöhung zwar auf 1,85 Prozent halbieren. Die Kommission hatte aber den Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet, der eine Kürzung als unvereinbar mit den EU-Regeln bezeichnet hatte. Die Berechnungsmethode sieht vor, dass die Gehälter der EU-Beamten auf Basis der Entwicklung der Lebenshaltungskosten und der Entwicklung der Beamtengehälter in acht Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, im Vorjahr angepasst werden. Die EU-Kommission argumentiert, dass die Gehälter damit nur ein Jahr verspätet an die jeweilige Wirtschafslage angepasst würden. Tatsächlich steigen die Gehälter in diesem Jahr nur um 0,4 Prozent.

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Jahrgang 1972, Wirtschaftskorrespondent in Brüssel.

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