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Freitag, 10. Februar 2012
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Schärfere Manager-Regeln Bremse für Vorstandsgehälter

18.06.2009 ·  Für deutsche Top-Manager gelten künftig strengere Regeln bei ihrer Bezahlung. Trotz massiver Kritik aus der Wirtschaft billigte der Bundestag ein umfangreiches Gesetzespaket zur Vergütung von Managern und Haftung von Aufsichtsräten.

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Managergehälter sollen stärker an den langfristigen Unternehmenserfolg gekoppelt werden und Aufsichtsräte sollen stärker haften. Das sind die Ziele eines Gesetzespakets, das der Bundestag am Donnerstagabend in Berlin verabschiedet hat. Die Koalition hatte sich in langwierigen Verhandlungen auf die Reformen verständigt, um Konsequenzen aus der Bankenkrise und einigen „Gehaltsaffären“ zu ziehen.

„Wir ziehen eine Lehre aus der Finanzkrise“, sagte Justizministerin Brigitte Zypries. Eine verfehlte Vergütungspraxis sei einer der wesentlichen Gründe für die Finanzkrise gewesen, sagte die SPD-Ministerin. Nun müsse es darum gehen, Anreize zu schaffen für langfristigen Erfolg.

Variable Bestandteile der Vorstandsvergütung sollen nun anhand der Geschäftsentwicklung mehrerer Jahre bemessen werden. Die allerdings ohnehin aus der Mode kommenden Aktienoptionen dürfen künftig erst nach vier statt wie bisher zwei Jahren ausgeübt werden. Die Bezüge müssen zudem künftig vom gesamten Aufsichtsrat und nicht mehr nur von einem Ausschuss beschlossen werden. In Krisen soll das Kontrollorgan die Bezüge auch leichter als bisher herabsetzen können, muss dies aber - entgegen zwischenzeitlichen Planungen - auch weiterhin nicht tun. Aktionäre erhalten ausdrücklich das Recht, auf der Hauptversammlung über die Vergütung zu diskutieren; eine Abstimmung darüber bleibt aber juristisch unverbindlich.

Harter Widerstand gegen die „Karenzzeit“

Besonderen Widerstand löste in der Wirtschaft die neue „Karenzzeit“ von zwei Jahren für den Wechsel aus dem Vorstand in den Aufsichtsrat desselben Unternehmens aus. Aktionäre können aber, wenn sie über ein Viertel der Aktien verfügen, mit einfacher Mehrheit eine Ausnahme beschließen. Eine Empfehlung im freiwilligen Corporate-Governance-Kodex, die sich gegen eine entsprechende Personalkontinuität richtete, reichte der Union und der SPD nicht mehr aus. Auch ein im Kodex vorgesehener Selbstbehalt bei der Berufshaftpflichtversicherung von Managern („Directors' and officers' insurance“) wurde jetzt ins Gesetz aufgenommen. Vorstände sollen danach mit eineinhalb Jahresfestgehältern persönlich für Schäden aufkommen. In der Praxis können sie ihr Privatvermögen allerdings durch den Abschluss einer Zusatzversicherung schützen.

Abgeschwächt wurde eine Regelung, die Aufsichtsräten bei Pflichtverletzungen einen „Mindestschadensersatz“ auferlegen wollte. Gar nicht durchsetzen konnte sich die SPD mit der Forderung, dass Unternehmen Vorstandsgehälter nur noch bis zu einer Höhe von einer Million Euro jährlich als Betriebsausgabe beim Finanzamt absetzen können. SPD-Parteichef Franz Müntefering kündigte an, dieses Vorhaben in der nächsten Wahlperiode weiterzuverfolgen. Aufgegeben wurde in dem Gesetz auch eine weitere Begrenzung der zulässigen Zahl von Aufsichtsratsmandaten je Person.

Die Opposition kritisierte das Vorgehen. Nach Ansicht von FDP-Politiker Hartfrid Wolff geht das Gesetz in einigen Punkten zu weit. Andererseits greife etwa die Ausnahmeregel für den Wechsel in den Aufsichtsrat zu kurz. Thea Dückert von den Grünen bezeichnete das Gesetz als wachsweich und mit vielen Hintertüren. Es werde nicht dazu führen, dass Manager ihr Verhalten an langfristige Perspektiven orientierten. Die Linke sprach von einem Schritt in die richtige Richtung, allerdings bleibe der Entwurf Flickwerk. Die Koalition habe die Chance verpasst, eine Obergrenze für Managergehälter zu beschließen, sagte, die Linken-Abgeordnete Barbara Höll. Vorstände sollten etwa höchstens das 20-fache von der untersten Lohngruppe verdienen.

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Von Holger Steltzner

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