24.09.2004 · Es bahnt sich eine Erfolgsgeschichte an: Die wiederbelebte betriebliche Altersvorsorge wird durch das neue Alterseinkünftegesetz wieder attraktiv. Ein Trostpflaster für die Lebensversicherer.
Von Steffen UttichDie Schlacht ist geschlagen, der Staub hat sich gelegt, und ein Sieger steht auf jeden Fall schon fest: Unter all den Sparformen für die private Altersvorsorge, die im Zuge des neuen Alterseinkünftegesetzes auf den Prüfstand kamen, zählt die betriebliche Altersvorsorge zu jenen, die am besten weggekommen sind. Eine Erfolgsgeschichte bahnt sich an.
Die vor knapp drei Jahren gestartete Wiederbelebung dieser Vorsorgevariante mit ihrem Rechtsanspruch für Arbeitnehmer auf einen der fünf Durchführungswege und der steuerlich attraktiven Entgeltumwandlung kann mittlerweile als gelungen bezeichnet werden. Mit den direkten und indirekten Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes dürfte der endgültige Durchbruch nicht mehr weit sein.
Trostpflaster
Angesichts des wegfallenden Steuerprivilegs für kapitalbildende Lebens sowie private Rentenversicherungen und der unattraktiven Ausgestaltung der künftigen Basis-Vorsorge ("Rürup-Rente"), die beispielsweise nicht vererbbar ist, gewinnt die steuerliche Förderung des Vorsorgesparens über Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds an Anziehungskraft. Da hinter diesen Angeboten zumeist Lebensversicherer stehen, sieht es fast schon wie ein Trostpflaster für diese Branche nach dem Wegfall ihres wichtigsten Verkaufsarguments - der steuerfreien Auszahlung nach mindestens zwölf Jahren Laufzeit - aus.
Wesentliche Veränderungen bringt das Alterseinkünftegesetz im kommenden Jahr nur für die Direktversicherung. Bisher können jährlich 1752 Euro vom Bruttoeinkommen in solche Policen eingezahlt werden. Dieser Betrag wird pauschal mit 20 Prozent zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag besteuert. Im Gegenzug ist die Auszahlung später steuerfrei beziehungsweise muß bei einer Rentenzahlung nur der Ertragsanteil besteuert werden.
Ein solcher Mechanismus macht diesen Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung um so attraktiver, je höher der persönliche Steuersatz für den jeweiligen Arbeitnehmer ausfällt. "Die Möglichkeit, ein steuerfreies Vorsorgekapital aufzubauen, das zudem frei vererbbar ist, besteht ansonsten bei keiner anderen steuerlichen Förderung", schwärmt die auf betriebliche Altersversorgung spezialisierte Wiesbadener Unternehmensberatung Dr. Dr. Heissmann.
Direktversicherung ein Auslaufmodell
Doch die Variante ist ein Auslaufmodell. Mit dem Alterseinkünftegesetz fällt die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung und der steuerfreien Auszahlung weg. Künftig werden die drei Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds steuerlich gleich behandelt. Das bedeutet, bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung von derzeit 61 800 Euro plus ein Festbetrag von 1800 Euro können dann vom Bruttogehalt abgezogen und steuermindernd in diese Form der Altersvorsorge eingezahlt werden. Allerdings wird dann auch die Auszahlung aus der Direktversicherung bei der Auszahlung besteuert.
Mit der Einbindung in die nachgelagerte Besteuerung büßt die Direktversicherung wegen der dann nicht mehr steuerfreien Auszahlung enorm an Attraktivität ein. Praktisch dürfte für sie sogar das letzte Stündlein geschlagen haben, weil sie verwechselbar wird. Doch vor dem Ende dürfte ähnlich wie bei der kapitalbildenden Lebens- und bei der privaten Rentenversicherung eine Art Schlußverkauf kommen. Für Direktversicherungen, die noch bis zum Ende dieses Jahres abgeschlossen werden, gilt nämlich auch künftig das alte, steuerlich attraktivere Modell. So können sich Arbeitgeber bei ihren Mitarbeitern beliebt machen, wenn sie auf diese Thematik hinweisen und dies mit der Empfehlung verbinden, bestehende Verträge bis zur möglichen Höchstgrenze aufzustocken beziehungsweise rechtzeitig neue Verträge abzuschließen. Auch Versicherungsvertreter sind in ähnlicher Mission in diesen Wochen schon verstärkt unterwegs.
Vorteil für Pensionskassen und Pensionsfonds
Die Bundesregierung versuchte diese Veränderung durch die Wendung schönzureden, daß die Beiträge für eine Direktversicherung von der Steuer befreit werden. Der Hinweis auf die Besteuerung der Auszahlung wurde dabei aber geflissentlich weggelassen. Somit bleibt der Wegfall der Pauschalbesteuerung für Direktversicherungen durch das Alterseinkünftegesetz ein Wermutstropfen - allerdings der einzige für die betriebliche Altersversorgung.
So birgt etwa die Einführung des Festbetrags von 1800 Euro auch Erfreuliches in sich: Pensionskassen und Pensionsfonds werden noch attraktiver, weil dadurch in der Einzahlungsphase die Steuerlast auf das Bruttoeinkommen noch mehr gemildert werden kann, als dies heute schon möglich ist.
Die künftige steuerliche Gleichbehandlung von Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung gibt auch dem Pensionsfonds eine neue Chance. Dieser war bei der Rentenreform 2002 als neuer Durchführungsweg zugelassen worden, blieb allerdings wegen der großen Attraktivität der Direktversicherung bei den Arbeitnehmern und der Pensionskasse bei den Arbeitgebern jeweils im Schatten der beiden, so daß schon von einem Fehlstart gesprochen wurde.
Nun erhoffen sich die Anbieter einen neuen Schub, weil künftig weniger auf die Steuern und mehr auf die Leistungsfähigkeit der einzelnen Durchführungswege geschaut werden sollte. Theoretisch spricht für den Pensionsfonds eine höhere Renditeorientierung. Dieses Argument kam bisher kaum zum Tragen.
Eigenvorsorge im Vordergrund
Völlig außen vor sind im Alterseinkünftegesetz die beiden Durchführungswege Direktzusage und Unterstützungskasse geblieben. Diese Formen der betrieblichen Altersversorgung werden durch Zuwendungen der Arbeitgeber getragen, während das Gesetz vor allem auf die steuerliche Behandlung der Eigenvorsorge des Arbeitnehmers abhebt.
Branchenmodelle „schießen quer“
Angesichts der gestiegenen Attraktivität ist damit zu rechnen, daß Produkte der betrieblichen Altersversorgung die Lücke bei den Lebensversicherern im Neugeschäft durch den Wegfall des Steuerprivilegs für kapitalbildende Lebens- und private Rentenversicherungen teilweise schließen können. Dies setzt allerdings eine Umorientierung auf die neuen Möglichkeiten voraus, was nicht ohne Verwerfungen sowohl auf der Anbieterseite wie auch in den Vertriebskanälen ablaufen dürfte. Erste Probleme werden inzwischen sichtbar.
So sind viele Versicherungsvertreter zwar schon jetzt eifrig dabei, Direktversicherungen und Pensionskassen zu verkaufen. Doch immer wieder kommen ihnen dabei vor allem in großen Betrieben Branchenmodelle in die Quere, die zwischen den Tarifparteien geschlossen werden. Auch der Mittelstand dürfte bald vollständig auf Betriebsebene erschlossen sein. Für die Versicherungsgesellschaften kommt es wiederum darauf an, sowohl in den Tarifmodellen als auch im Vertrieb vor Ort schlagkräftig vertreten zu sein.
Ab 2009 Sozialversicherungspflicht möglich
Rechtzeitiges Erscheinen sichert auch hier gute Plätze. In der glücklichsten aller Welten lebt die betriebliche Altersversorgung, nur weil sie vergleichsweise gut aus der Umstrukturierung der Altersvorsorgeförderung herausgekommen ist, aber noch lange nicht. So werden etwa nach der heutigen Rechtslage von 2009 an sowohl die Beiträge als auch die Leistungen aus der Entgeltumwandlung sozialversicherungspflichtig.
In der Versicherungsbranche wird befürchtet, daß dies die Abschlußbereitschaft potentieller Kunden empfindlich mindern könnte. Einer der kursierenden Lösungsvorschläge für dieses Problem lautet, auf die Beiträge weiterhin keine Sozialabgaben zu erheben und die Sozialversicherungspflicht auf die Auszahlungen zu begrenzen.
Rentenkompaß 8 Die betriebliche Altersvorsorge
Steffen Uttich Jahrgang 1970, Redakteur in der Wirtschaft, verantwortlich für den Immobilienteil.
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