Home
http://www.faz.net/-gqg-p48u
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Rentenkompaß (7): Riester-Rente Die aufgemöbelte Riester-Rente

17.09.2004 ·  Die am höchsten geförderte Sparform steht vor einer Blütezeit. Der bürokratische Aufwand für die Riester-Rente wird sich ab dem kommenden Jahr deutlich verringern.

Von Stefan Ruhkamp
Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (0)

Die Riester-Rente steht vor einer Blütezeit. Ein kleiner Passus im umfangreichen Alterseinkünftegesetz wird der staatlich geförderten Sparform Rückenwind verleihen. Für die Anleger hat diese Änderung zwar keine unmittelbare Auswirkung, aber sie wird zu ihrem Vorteil dazu führen, daß ihnen die Riester-Rente wieder häufiger von ihren Finanzberatern angeboten werden wird. Von Vorteil ist dies, weil es sich um die am höchsten geförderte und damit für viele Menschen renditestärkste Form der Altersvorsorge handelt.

Das neue Gesetz erlaubt es den Anbietern - dazu zählen Lebensversicherer, Banken und Fondsgesellschaften -, die Abschlußkosten künftig nur noch auf fünf Jahre zu verteilen. Das wird bei den Vermittlern den Anreiz deutlich erhöhen, die bisher ungeliebten Riester-Verträge mit größerem Enthusiasmus zu verkaufen.

Bisher mußte die Abschlußvergütung auf mindestens zehn Jahre gestreckt werden. Das geschah sehr zum Unwillen und Nachteil der Vertriebsorganisationen, die deshalb nicht gerade zu den glühendsten Anhängern der Riester-Rente zählen. Das ist verständlich, denn die Vermittler mußten bislang nicht nur ungewohnt lange auf die Vergütung warten, das Produkt ist zudem extrem erklärungsbedürftig. Dies kostet Zeit, und viele Kunden schließen nach intensiver Beratung doch nicht ab.

Attraktive Konditionen - vor allem bei wenig Geld und vielen Kindern

Häufig war das die falsche Entscheidung. Denn die nach dem ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester benannte staatlich geförderte Altersvorsorge bietet attraktive Konditionen. Das gilt vor allem für Menschen, die wenig Geld verdienen und viele Kinder haben. Das gilt allerdings nicht für Selbständige, die in der Rentenversicherung keine Pflichtmitglieder sind.

Egal, wie wenig Geld sie haben, und wenn es noch so viele Kinder sind, sie dürfen nicht "mitriestern". Förderungsberechtigt sind im großen und ganzen alle Rentenversicherungspflichtigen, also vor allem Angestellte und Arbeiter, sowie Beamte. Es kommen noch andere kleinere Gruppen hinzu wie zum Beispiel Zivildienstleistende und Soldaten.

Staat erhöht Förderung in drei Schritten

Die Sparer unter ihnen können sich glücklich schätzen, denn der Staat fördert großzügig und erhöht die Gaben in drei Schritten. Die erste Erhöhung liegt schon hinter uns, zwei weitere stehen bevor. Im Jahr 2004 gibt es je Erwachsenem bis zu 76 Euro, von 2006 an 114 Euro und von 2008 an bis zu 154 Euro. Die Förderung je Kind ist noch üppiger. Je Nachkommen, für den die Eltern noch Kindergeld bekommen, erhalten sie eine Förderung von derzeit bis zu 92 Euro. Diese Summe beträgt von 2006 an 138 und von 2008 an maximal 185 Euro je Jahr und Kind.

Die Fördersummen erhalten die Sparer allerdings nur, wenn sie auch eigenes Geld in den Riester-Vertrag einzahlen. Die Höhe dieser Eigenleistung hängt vom Einkommen ab. Im Jahr 2004 sind 2 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens erforderlich, von 2006 an 3 Prozent und vom Jahr 2008 an 4 Prozent - bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die derzeit bei 61 200 Euro liegt.

Ein Beispiel

Eine Familie mit drei Kindern hat im Jahr 2004 ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen von 50 000 Euro. Es ist egal, ob es sich um einen Hausmann und eine Alleinverdienerin oder um zwei Werktätige handelt. Das Ergebnis ist identisch. Die für die maximale Förderung notwendige Eigenleistung errechnet sich so: 1000 Euro (2 Prozent von 50 000) abzüglich der Förderung. Die Fördersummen betragen jeweils 76 Euro für die Ehepartner und je 92 Euro für die Kinder, insgesamt sind das 336 Euro.

Die Familie zahlt also selbst 664 Euro in einen oder mehrere Riester-Verträge ein. Das kann zum Beispiel eine Rentenversicherung, ein Fondssparplan oder eine geförderte Form der Betriebsrente sein. Der Rest kommt vom Staat. Bringen die Eltern nur die Hälfte der Summe auf, zahlt der Staat auch nur die Hälfte der Zulage.

Auch für Kinderlose lohnenswert

Auch für kinderlose und gutverdienende Sparer kann sich das Riestern lohnen. Denn der zweite große Vorteil ist, daß die eigenen Beiträge steuerfrei sind. Sie werden bei der nächsten Steuererklärung von der Bemessungsgrundlage abgezogen, auf die der Fiskus Einkommensteuer erhebt. Das reduziert die Steuerlast des Sparers.

Erst die Auszahlungen aus den Riester-Renten werden besteuert, also vom 65. Lebensjahr des Sparers an. In dieser Lebensphase sinkt aber bei den meisten Menschen das Einkommen, was wegen der in Deutschland progressiven, also mit geringerem Einkommen sinkenden Steuersätzen zu einer erträglicheren Belastung führt.

Bisher schleppender Verkauf

Trotz dieser Vorteile ist der Verkauf von Riester-Renten in den vergangenen Jahren schleppend verlaufen. Bisher wurden etwa 5 bis 6 Millionen Verträge abgeschlossen. Ein Grund hierfür sind vermutlich die Restriktionen. So gilt der Grundsatz, daß Riester-Verträge nur gefördert werden, wenn sie in Form einer Rente und nicht auf einmal ausgezahlt werden.

Vom kommenden Jahr an dürfen alle Verträge, auch die schon bestehenden, zu 30 Prozent bei der Fälligkeit in einer Summe ausgezahlt werden. Lediglich 70 Prozent des angesparten Geldes muß dann für eine monatliche Rente bis zum Lebensende verwendet werden.

Bürokratischer Aufwand verringert sich

Ein weiteres Manko der Riester-Verträge ist der bürokratische Aufwand. Auch in diesem Punkt bringt das Alterseinkünftegesetz eine Verbesserung. Bisher müssen die Sparer ihr Fördergeld jedes Jahr aufs neue bei den Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) abrufen. Dafür ist ein mehrseitiger Zulagenantrag auszufüllen.

Künftig ist dieses jährlich Prozedere nicht mehr erforderlich. Der Zulagenantrag wird einmal ausgefüllt und gilt dann für alle folgenden Jahre. Voraussetzung ist allerdings, daß der Sparer damit einverstanden ist, daß die BfA Informationen über ihn bei der Steuerbehörde abfragt. Das ist notwendig, um von etwaigen Änderungen, zum Beispiel der Kinderzahl, zu erfahren.

Auch diese scheinbar geringfügige Verbesserung dürfte eine wohltuende Wirkung haben. Denn der Zulagenantrag ist bisher offenbar für die meisten Sparer eine echte Hürde. Bisher haben erst 2 Millionen der 5 bis 6 Millionen Riester-Sparer ihren Zulagenantrag eingereicht. Da die durchschnittliche Fördersumme bei etwa 70 Euro liegt, sind also allein für das Jahr 2002 mehr als 200 Millionen Euro noch nicht überwiesen worden. Für das Jahr 2003 dürfte diese Summe ähnlich hoch sein.

Förderung für 2002 kann noch bis Dezember beantragt werden

Die Zeit drängt. Riester-Sparer, die ihre Förderung für das Jahr 2002 noch erhalten wollen, müssen ihren Zulagenantrag bis spätestens Ende Dezember einreichen. Die Anträge gibt es beim Anbieter des Vertrages, der auch beim Ausfüllen hilft. Wertvolle Hinweise dazu und zu anderen Details der Riester-Rente gibt es zudem auf der Internetseite der BfA (www.bfa.de).

Rentenkompaß 7 Die Riester-Rente

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17.09.2004, Nr. 217 / Seite 27
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel

Jahrgang 1968, Redakteur in der Wirtschaft.

Jüngste Beiträge

Eine deutsche Bank

Von Gerald Braunberger

Josef Ackermann verlässt die Deutsche Bank, die Doppelspitze Anshu Jain und Jürgen Fitschen übernimmt. Das Kredithaus agiert überall auf der Welt - von der Rolle eines Weltmarktführers ist die Bank allerdings weit entfernt. Mehr 3

30.05.2012 17:45 Uhr
  Vortag
Dax 6.280,80 −1,81%
 OK
NameKursProzent
FAZ-INDEX 1.368,84 −1,82%
Dow Jones 12.419,90 −1,28%
EUR/USD 1,2373 +0,03%
Rohöl Brent Crude 103,25 $ 0,00%
Gold 1.540,00 $ −2,50%
Umfrage

Anonym bewerben? Ist das gut?

Alle Umfragen

Bitte aktivieren Sie ihre Cookies.