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Rentenkompaß (5): Private Renten Steuersenkung für Rentenversicherungen

03.09.2004 ·  Sicher ist aber schon jetzt, daß die Eigentümer privater Rentenversicherungen zu den eindeutigen Gewinnern zählen. Für sie hat der Gesetzgeber ab 2005 den zu versteuernden Ertragsanteil gesenkt.

Von Stefan Ruhkamp
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Die Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung von Renten ist ein unübersichtliches Unterfangen. Wer am Ende bei der gesetzlichen Rente gewinnt und wer aufgrund der Doppelbesteuerung draufzahlt, wird sich wohl nie zweifelsfrei klären lassen.

Sicher ist aber schon jetzt, daß die Eigentümer privater Rentenversicherungen zu den eindeutigen Gewinnern zählen. Für sie hat der Gesetzgeber den zu versteuernden Ertragsanteil gesenkt - und das auch noch rückwirkend für schon abgeschlossene Verträge. Damit dürften sich Rentenversicherungen künftig zu einer der häufigsten Sparformen entwickeln.

Bisher gilt: Wer mit 65 Jahren die erste Auszahlung aus einem privaten Rentenvertrag erhält, muß 27 Prozent der Summe versteuern. Dieser Satz variiert je nach dem Alter, in dem die erste Zahlung erfolgt. Künftig werden diese Sätze nach unten korrigiert. Ein Rentensparer, dessen Vertrag im Alter von 65 Jahren fällig geworden ist, muß dann nur noch 18 Prozent der Auszahlung versteuern. Das gilt auch, wenn der Sparer seinen Vertrag schon vor Jahren abgeschlossen hat.

Rentenversicherungen und Rürup-Rente mit Chancen als Verkaufsschlager

Diese durchaus nennenswerte Steuersenkung ist ohne großes Getöse im Alterseinkünftegesetz untergebracht worden. Insbesondere die Versicherungsgesellschaften hatten allen Grund, sich leise zu freuen. Ihr bisher erfolgreichstes Produkt, die Kapitallebensversicherung, verliert zwar das Steuerprivileg und wird dadurch geschwächt. Dafür erhält die Assekuranz aber die Chance auf zwei neue Verkaufsschlager: die steuerlich geförderten Leibrenten, die im Branchenjargon auch als Rürup-Renten firmieren, und die herkömmlichen Rentenversicherungen.

Noch ist die Branche uneins, ob wohl beide Sparprodukte ein Erfolgsmodell werden können. Die herkömmliche Rentenversicherung ist es schon jetzt. Ihr Marktanteil unter den Lebensversicherungen hat sich in den vergangenen Jahren im Neugeschäft kontinuierlich gesteigert und liegt schon jetzt bei mehr als 40 Prozent. Die klassische Kapitallebensversicherung kommt nur noch auf 22 Prozent.

Die private Rentenversicherung ist im Grunde ein über viele Jahre laufender Sparvertrag, der bei Fälligkeit eine monatliche Rente bis zum Lebensende garantiert. Die garantierte Rente erhöht sich im Normalfall über jährlich ermittelte Überschußbeteiligungen, deren Höhe von der Finanzkraft und dem Geschick des Versicherers bei der Kapitalanlage abhängt. Verträge dieser Art lassen meist die Wahl, bei Fälligkeit die Rentenforderung gegen eine einmalige Auszahlung zu tauschen, deren Mindesthöhe garantiert ist und die sich ebenfalls durch Überschußbeteiligungen erhöhen kann.

Frage der Auszahlung

Die Auszahlung auf einen Schlag ist heute die häufigste und wird künftig oft die schlechtere Wahl sein. Denn wie für Kapitallebensversicherungen fällt auch für kapitalisierte Rentenversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen werden, das Steuerprivileg. Bei der Ausschüttung auf einen Schlag wird der Ertragsanteil künftig vollständig der Einkommensteuer unterzogen. Ist die Laufzeit des Vertrages mindestens zwölf Jahre und wird er nach dem 60. Geburtstag fällig, ist immerhin noch die Hälfte der Erträge steuerpflichtig.

Die meisten Sparer werden sich deshalb künftig wohl für die monatliche Zahlung bis zum Lebensende entscheiden. Denn durch die Aufteilung der steuerpflichtigen Erträge auf viele Jahre sind die Auswirkungen der Steuerprogression, der mit höherem jährlichen Einkommen wachsenden Steuersätze, geringer.

Rürup-Rente soll Sparer animieren

Möglicherweise wird sich die Mehrzahl der Sparer aber auch für die von manchen Beobachtern wohl zu Unrecht als Totgeburt verschriene Rürup-Rente entscheiden, die eine besondere Form der Rentenversicherung ist. Mit einer attraktiven steuerlichen Förderung will der Staat die Steuerzahler zu mehr Altersvorsorge animieren. Den Steuervorteil genießen aber nur Verträge, die nicht vererbbar, nicht kapitalisierbar und nicht beleihbar sind und auch nicht auf andere Art vorzeitig zu Geld gemacht werden können. Der Gesetzgeber will mit diesen Regeln sicherstellen, daß das steuerlich geförderte Sparen am Ende wirklich der Altersvorsorge dient.

Wer diese engen Vorgaben akzeptiert, kann sich auf eine durchaus attraktive Förderung freuen. Denn abhängig von Einkommen und der Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Renten, können schon von 2005 an einige tausend Euro aus unversteuertem Einkommen gespart werden. Besonders umfangreich sind die Möglichkeiten für Selbständige, die von 2005 an bis zu 12 000 Euro von der Einkommensteuer absetzen können, wenn sie das Geld in einen Rürup-Vertrag einzahlen. Bis zum Jahr 2025 wächst der maximal steuermindernd anrechenbare Rürup-Betrag für Selbständige auf 20 000 Euro im Jahr an. Für abhängig Beschäftigte sind die Rürup-Freibeträge geringer, weil sie einen Teil ihrer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von der Steuerbemessungsgrundlage abziehen dürfen, aber auch diese Klientel könnte zum Entstehen eines riesigen Marktes beitragen.

Rürup-Leibrenten sind Verträge, die den oben beschriebenen Rentenversicherungen ähneln. Bei ihnen fehlt aber das Kapitalwahlrecht zum Zeitpunkt der Fälligkeit. Außerdem dürfen sie - abgesehen von den anderen genannten Einschränkungen - auch nicht mit einem Todesfallschutz versehen werden. Das bedeutet: Stirbt der Sparer vor der Zeit, war alles umsonst. Das klingt hart, muß aber kein Ausschlußkriterium sein. Zumindest Alleinstehende brauchen den Todesfallschutz, der mit herkömmlichen Rentenversicherungen vereinbart werden kann, ohnehin nicht. Und wer für mögliche Hinterbliebene vorsorgen muß, kann dies ohne weiteres durch eine zusätzliche Risikolebensversicherung tun.

Im Gegenzug zur Steuerbefreiung für die Einzahlungen werden später die Auszahlungen der Rürup-Leibrenten besteuert, analog zur nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Renten.

Rentenkompaß 5 Private Renten

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 03.09.2004, Nr. 205 / Seite 23
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Jahrgang 1968, Redakteur in der Wirtschaft.

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