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Rentenkasse Die Zuschussrente bringt neue Milliardenlasten

10.09.2011 ·  Von der Leyen will einen Aufschlag für Rentner einführen, deren Altersbezüge trotz Arbeit die Grundsicherung nicht übersteigen. Das kostet 2,5 Millarden Euro.

Von Kerstin Schwenn, Berlin
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Durch die geplante Zuschussrente für Geringverdiener kommen auf die Rentenkassen neue Milliardenlasten zu. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) rechnet damit, dass die Kosten der neuen Rentenleistung in den nächsten 20 Jahren auf 2,5 Milliarden Euro jährlich steigen. Das sagte die Ministerin am Freitag in Berlin. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) kenne ihr Konzept, sagte sie; es gebe aber keine formelle „Abstimmung“, da die Pläne nun erst einmal mit den Sozialpartnern im Rahmen des „Rentendialogs“ diskutiert werden sollten.

Von der Leyen will zur Eindämmung der wachsenden Altersarmut von 2013 an einen Rentenaufschlag für jene Rentner einführen, deren Altersbezüge trotz jahrzehntelanger Arbeit die staatliche Grundsicherung nicht übersteigen. Die Zuschussrente soll 850 Euro betragen. „Im Jahr 2013 werden nur bis zu 20.000 Personen von der Zuschussrente profitieren, weil das Problem der Altersarmut heute noch klein ist“, sagte die Ministerin. „Wir müssen aber damit rechnen, dass ihre Zahl bis 2035 auf rund 1,1 Millionen steigt.“ Gefährdet seien vor allem Frauen, die Kinder erzogen hätten. Derzeit sind rund 400.000 Personen über 65 Jahre auf die Grundsicherung im Alter angewiesen.

Keine Bedürftigkeitsprüfung

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt wandte sich nachdrücklich gegen von der Leyens Vorhaben, die Pläne über die Rentenbeiträge zu finanzieren. „Die geplante Zuschussrente kann eine sinnvolle Ergänzung des Rentensystems sein, wenn die Finanzierung nicht über Beiträge, sondern aus Steuermitteln erfolgt“, sagte Hundt. Die Beitragszahler dürften aber nicht für die Finanzierung von Rentenleistungen herangezogen werden, die unabhängig von der Höhe der gezahlten Beiträge erbracht würden.

Die Sozialverbände bekräftigten hingegen ihren Vorwurf, die Vorschläge reichten zur Bekämpfung der Altersarmut nicht aus. Die Hürden für die Zuschussrente seien zu hoch; nur wenige, die auf eine Aufstockung angewiesen seien, könnten die Bedingungen tatsächlich erfüllen. Wer 45 Jahre eingezahlt und Eigenvorsorge getroffen habe, brauche von der Leyens 850 Euro nicht, monierten die Kritiker. Die Ministerin verteidigte ihre Absicht, die Zuschussrente nur unter strengen Voraussetzungen zu gewähren. Eine „Rente nach Mindesteinkommen“, wie sie Opposition, Gewerkschaften und auch CDU-Sozialausschüsse fordern, lehnte sie als zu teuer ab. „Die Rente muss der Lohn für die Lebensleistung bleiben“, sagte sie.

Nach den Plänen soll eine niedrige gesetzliche Rente unter bestimmten Voraussetzungen auf 850 Euro aufgestockt werden - und damit annähernd 200 Euro mehr betragen als die Grundsicherung. „Das ist keine Fürsorge-, sondern eine Versicherungsleistung“, betonte die Ministerin. Deshalb werde es keine Bedürftigkeitsprüfung geben. Die Altersbezüge eines Menschen, der jahrzehntelang gearbeitet habe, müssten einen „sicheren Abstand zur staatlichen Grundsicherung aufweisen“.

Faire Löhne als Baustein im Kampf gegen Altersarmut

Die Zuschussrente soll es nur geben, wenn der Rentner 45 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung vorweisen kann; dazu zählen aber auch Schuljahre vom 17. Lebensjahr an, Ausbildung-, Studien- und Krankheitszeiten, Arbeitslosigkeit und Schwangerschaft. Außerdem müssen 35 Pflichtbeitragsjahre nachgewiesen werden; hier werden neben der Erwerbstätigkeit auch Zeiten der Kindererziehung und der Pflege angerechnet. Drittens muss man 35 Jahre lang betrieblich oder privat vorgesorgt haben. Für Menschen, die schon bald in Rente gehen, sollen kürzere Pflichtzeiten gelten. In den nächsten zehn Jahren sollen 40 Versicherungsjahre, 30 Beitragsjahre und 5 Jahre der Eigenvorsorge genügen. „Das Signal soll sein: Arbeit lohnt sich, und private Vorsorge zahlt sich aus“, sagte von der Leyen. Niemand solle den Eindruck haben, das was es geleistet habe, werde mit der Grundsicherung „verrechnet“.

Von der Leyen nannte als Baustein im Kampf gegen Altersarmut „faire Löhne“, verwarf aber den von Opposition und Gewerkschaften geforderten allgemeinen Mindestlohn. Ein Mindestlohn von 8,50 Euro bewahre nicht vor Altersarmut, sagte sie. „850 Euro Rente erreicht man nur mit einer Vollzeitstelle und einem Stundenlohn von 12 Euro.“

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Jahrgang 1963, Wirtschaftskorrespondentin in Berlin.

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