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Rentengarantie Gut für Rentner, teuer für Beitragszahler

18.06.2009 ·  Am Freitag wird der Bundestag das Verbot von Rentenkürzungen beschließen. Was den Rentnern nützt, schadet denen, die mit ihren Beiträgen die Altersbezüge finanzieren: Rentenfachmann Börsch-Supan rechnet 2010 mit einem Rentenbeitragssatz von 22,2 Prozent.

Von Kerstin Schwenn
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Das Versprechen der Politik, die Renten nicht zu kürzen, kann die Beitragszahler Milliarden kosten. Das haben die Rentenfachleute Axel Börsch-Supan und Bernd Raffelhüschen unabhängig voneinander ausgerechnet. Sie kritisieren deshalb heftig die geplante Rentengarantie der großen Koalition, die der Bundestag an diesem Freitag endgültig beschließen will.

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 19,9 Prozent muss nach Auffassung des Mannheimer Wirtschaftswissenschaftlers Axel Börsch-Supan wegen der Rentengarantie der Bundesregierung und wegen der Wirtschaftskrise im nächsten Jahr drastisch erhöht werden. „Der Beitragssatz springt dramatisch nach oben“, heißt es in der Stellungnahme Börsch-Supans zur geplanten Gesetzesänderung. „Auf den ohnehin großen Sprung aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise von 1 bis 1,5 Prozentpunkten setzt das Kürzungsverbot weitere 0,8 Prozentpunkte.“ Damit könnte der Beitragssatz 2010 auf 22,2 Prozent steigen. Ein Durchschnittsverdiener würde dadurch um bis zu 240 Euro im Jahr belastet.

Mit einem konsequenten Nachholen der unterlassenen Kürzungen rechnet Börsch-Supan nicht. „Für die jüngere Generation wird die gesetzliche Rente daher deutlich unattraktiver“, warnt er. „Damit wird, entgegen der ursprünglichen Absicht des Kürzungsverbots, die gesetzliche Rentenversicherung destabilisiert.“

Finanzpolster der Rentenkassen schrumpft

Die Deutsche Rentenversicherung hat schon vergangene Woche einen Beitragssatzanstieg auf 20,2 Prozent im Jahr 2010 prognostiziert (F.A.Z. vom 13. Juni). Das Finanzpolster der Rentenkassen werde wegen der Mehrausgaben gleichzeitig bis Ende 2010 auf 20 Prozent einer Monatsausgabe schrumpfen. Derzeit kann die Rentenversicherung auf eine Reserve von etwa einer Monatsausgabe zurückgreifen. Nach Berechnung der Rentenversicherung könnten die Rentenausgaben 2010 um 2,7 Milliarden und 2011 um 5,1 Milliarden Euro höher liegen als ohne die neue Schutzklausel.

Grundlage für die Rechnung ist wie bei Börsch-Supan die Prognose der führenden Wirtschaftsforscher, die 2009 einen Lohnrückgang von 2,3 Prozent erwarten. Ohne Schutzklausel müssten dann auch die Renten sinken. Im Gegensatz kalkuliert die Bundesregierung damit, dass die Löhne trotz Krise leicht steigen werden. Dann hätte die Rentenkasse keinen zusätzlichen Geldbedarf. Das Arbeitsministerium warnt daher vor Spekulationen.

Eingriff in Rentenformel soll 46 Milliarden Euro kosten

Der Freiburger Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen rechnet allerdings ebenfalls mit deutlichen Beitragserhöhungen, wenn auch mit geringeren Ausschlägen als Börsch-Supan. Laut Raffelhüschen werden die Mehrausgaben im nächsten Jahr zu einer Erhöhung des Beitragssatzes auf 20,2 Prozent führen. 2011 werde eine Erhöhung auf 21,1 Prozent notwendig sein. Der abermalige Eingriff in die Rentenformel koste 46 Milliarden Euro, rechnete er vor. Schon durch das Aussetzen des Riester-Faktors 2008/2009 und der Rentendämpfungen 2005/2006 seien Mehrausgaben von 27 Milliarden Euro entstanden.

Nach Raffelhüschens Rechnung würde ein Durchschnittsverdiener mit 30.000 Euro Jahreseinkommen im nächsten Jahr mit 90 Euro zusätzlich belastet. 2011 stiege die Mehrbelastung sogar auf 210 Euro. Raffelhüschen bezeichnet das Kürzungsverbot als ordnungspolitischen Sündenfall: „Dieses Gesetz ist aus rentensystematischer Sicht schlichter Unfug und eine eklatante Verletzung des verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes.“ Sollte die Koalition die notwendigen Beitragserhöhungen auf später verschieben, sei eindeutig: „Das Tricksen an der Rentenformel ist eine Politik zu Lasten unserer Kinder und Enkel.“

An der Rentenformel wird immer gebastelt

Die Rentenanpassungsformel - kurz Rentenformel - zeigt, in welcher Höhe der aktuelle Rentenwert jährlich zum 1. Juli an die Einkommensentwicklung angepasst wird. Ihre rechtliche Grundlage hat die Rentenanpassungsformel im Sozialgesetzbuch VI. Doch die Formel ist nicht in Stein gemeißelt, an ihr haben die Regierungen immer wieder gebastelt. Grundsätzlich steigen die Altersbezüge, wenn auch die Löhne und Gehälter der Erwerbstätigen steigen. Anknüpfungspunkt sind die beitragspflichtigen Bruttolöhne der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (ohne Beamte, aber mit den Empfängern von Arbeitslosengeld I) im Vergleich des Vorjahres zum Jahr davor.

Wegen der demographischen Entwicklung gibt es allerdings immer mehr Rentner und immer weniger Erwerbstätige. Deshalb hat die Bundesregierung 2003 zunächst den Riester-Faktor in die Rentenformel eingefügt, der den Rentenanstieg mindert. Dieser Dämpfungsfaktor trägt der Tatsache Rechnung, dass Beschäftigte, die heute privat mit der Riester-Rente für ihr Alter sparen, um später ihren Lebensstandard halten zu können, netto weniger Geld für das Leben übrighaben. Da dies eine Belastung für die Erwerbstätigen bedeutet, sollen auch die Rentner Einschnitte hinnehmen. Jede Rentenerhöhung wird daher durch den Riester-Faktor um rund 0,6 Prozentpunkte verringert.

Vor einem Jahr beschloss die schwarz-rote Bundesregierung jedoch, den Riester-Faktor 2008 und 2009 auszusetzen, um die Rentner „mehr am Wirtschaftsaufschwung zu beteiligen“. Dadurch ergab sich 2008 eine um 0,65 Prozentpunkte höhere Rentenanpassung; so geschieht es auch dieses Jahr. Die beiden ausgesetzten Riester-Stufen sollen bei den Rentenanpassungen 2012 und 2013 nachgeholt werden. Danach ist jedoch nach acht Stufen Schluss mit dem Riester-Faktor, der 2004 erstmals wirkte; das Rentenniveau ist dann im gewünschten Maße gesenkt.

Neben dem Riester-Faktor gibt es einen weiteren Faktor, der die jährliche Rentenanpassung beeinflusst: 2004 wurde der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor in die Formel eingeführt. Er berücksichtigt das sich ändernde Zahlenverhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern und wirkt je nach Entwicklung dämpfend oder erhöhend. Künftig ist wegen der demographischen Entwicklung durchweg mit einer Dämpfung zu rechnen.

Gleichzeitig wurde damals aber eine Schutzklausel in das Gesetz eingefügt. Sie verhindert, dass die Rentner nur wegen der Dämpfungsfaktoren in der Rechenformel Rentenkürzungen erleiden. Die wirtschaftliche Entwicklung 2005 und 2006 hätte eine Rentenkürzung zur Folge gehabt. Dies wurde durch die Schutzklausel verhindert. Die unterbliebenen Kürzungen hätten indes langfristig eine dauerhafte Zusatzbelastung der Beitragszahler zur Folge. Daher ist die Schutzklausel modifiziert worden: Die ausgefallene Dämpfung wird von 2011 an so lange durch eine Halbierung der sich rechnerisch positiven Rentenanpassungen nachgeholt, bis die ausgefallene Wirkung erreicht ist. Dies geschieht durch den sogenannten Nachholfaktor, auch modifizierte Schutzklausel genannt. Der Ausgleichsbedarf, der sich aus den unterbliebenen Kürzungen 2005 und 2006 ergibt, beträgt nach Angaben der Regierung im Westen 1,75 Prozent und 1,3 Prozent in den neuen Ländern.

Mit der jüngsten Rentengarantie der Regierung, die der Bundestag jetzt beschließen will, wird die Schutzklausel wieder gestärkt: Die Renten sollen danach selbst dann nicht gekürzt werden, wenn die Löhne und Gehälter der Erwerbstätigen sinken. Auch diese unterbliebenen Kürzungen sollen aber nachgeholt werden, um Rentenkassen und Beitragszahler nicht dauerhaft zu belasten. Auch hier soll die ausgefallene Dämpfungswirkung, sobald sich positive Rentenanpassungen ergeben, so lange durch eine Halbierung der sich rechnerisch ergebenden Rentenanpassungen nachgeholt werden, bis die ausgefallene Wirkung erreicht ist. (enn.)

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Jahrgang 1963, Wirtschaftskorrespondentin in Berlin.

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