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Rentengarantie Der Bund will nicht bezahlen

28.05.2009 ·  Die Renten sollen nie mehr sinken - auch wenn die Löhne niedriger werden. Doch für die Kosten dieser Garantie, die ein Gesetzentwurf von Bundessozialminister Scholz vorsieht, sollen alleine Arbeitnehmer und Betriebe aufkommen.

Von Kerstin Schwenn, Berlin
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Die geplante Rentengarantie, nach der die Altersbezüge künftig selbst dann nicht schrumpfen, wenn die Löhne sinken, belastet einseitig die Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Bund hingegen darf im Fall einer negativen Lohnentwicklung seine Zuwendungen an die Rentenkassen auch künftig kürzen. Das geht aus dem Gesetzentwurf von Bundessozialminister Olaf Scholz (SPD) hervor, der der F.A.Z. vorliegt.

Denn die geplanten Änderungen im Sechsten Sozialgesetzbuch lassen für den Bundeszuschuss das geltende Recht weiter bestehen. Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) nennt diese ungleiche Lastenverteilung „nicht vertretbar“. „Wenn der Gesetzgeber Handlungsbedarf sieht, muss er die mit der Rentengarantie verbundenen Kosten tragen und darf sie nicht einseitig den Beitragszahlern zuschieben“, heißt es in einem neuen Positionspapier, das der F.A.Z. ebenfalls vorliegt.

Minusrunde theoretisch möglich

Nach Befürchtung der Arbeitgeber sollen sowohl der lohnbezogene Teil des Bundeszuschusses - 2008 rund 47 Milliarden Euro - wie auch die Beiträge des Bundes für Kindererziehungszeiten von knapp 12 Milliarden Euro (2008) trotz Rentengarantie weiter an die Löhne gekoppelt bleiben, also bei negativer Lohnentwicklung sinken. Eine Schutzklausel wie bei der Rentenhöhe ist im Gesetzentwurf von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) nicht geplant, wie die Arbeitgeber kritisieren. Dies würde bedeuten, dass der Bund - auf der Basis der Lohnerwartungen der Wirtschaftsforscher - seine Zuwendungen an die Rentenkassen um rund 1,3 Milliarden Euro kürzen könnte. Dies müsse verhindert werden.

Mit der Rentengarantie will die Koalition den 20 Millionen Rentnern die Sorge nehmen, ihre Renten könnten 2010 sinken. Nach der geltenden Rentenformel wäre eine Minusrunde theoretisch möglich. Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute hatten in ihrer jüngsten Prognose für 2009 einen Lohnrückgang von 2,3 Prozent vorhergesagt. Die Bundesregierung rechnet hingegen mit einem leichten Plus von 1 Prozent. Der geplante Schutz vor Rentenkürzungen ist nach ihrer Lesart eine Vorsorgemaßnahme. Die Koalition will das Gesetz vor der Sommerpause und der Wahl endgültig verabschieden. Am 15. Juni soll es eine Expertenanhörung geben. Am Mittwoch befasste sich der Bundestags-Sozialausschuss mit der Änderung.

„Bugwelle“ von mehr als 5 Milliarden Euro jährlich

Die Arbeitgeber kritisieren ferner, die Rentengarantie schaffe unnötige Risiken für die künftige Finanzierbarkeit der Rentenversicherung, sie gefährde die gesetzlichen Beitragssatz-Obergrenzen und schade dem Vertrauen in eine Rentenberechnung nach gesetzlichen Regeln. Die Garantie führe unweigerlich zu Mehrausgaben der Rentenversicherung. Diese müssten zwar nicht unbedingt sofort, aber zumindest zeitversetzt durch höhere Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden. Die Rentengarantie drohe deshalb, die Arbeitskosten zu erhöhen.

Die Arbeitgeber verweisen darauf, dass die Einhaltung der gesetzlich fixierten Beitragssatzziele - eine Obergrenze von 20 Prozent bis 2020 und 22 Prozent bis 2030 - schon heute gefährdet würden. 2005 und 2006 waren die Rentendämpfungen unterblieben, 2008 und 2009 der Riester-Faktor ausgesetzt worden. Die Arbeitgeber haben die Kosten addiert: Der Ausgleichsbedarf ist im Westen auf 1,75 Prozent und im Osten auf 1,3 Prozent angewachsen. Das belaste die Beitragszahler mit mehr als 3 Milliarden Euro im Jahr. Durch die jüngsten „Sondererhöhungen“ entstünden zusätzliche Rentenleistungen von mehr als 2 Milliarden Euro. Diese „Bugwelle“ von mehr als 5 Milliarden Euro jährlich würde noch einmal um weit mehr als 4 Milliarden Euro wachsen, wenn sich die Prognose der Institute zur Lohnentwicklung bewahrheiten sollte.

„Ewiglich unkürzbare Renten“ unseriös

Durch die Rentengarantie würde zudem die arbeitsmarktstabilisierende Wirkung der Rentenformel gemindert. Wenn die Löhne und damit Beitragseinnahmen sänken und dennoch die Renten konstant blieben, müssten die Beiträge steigen. So wachse ausgerechnet dann der Druck auf den Beitragssatz, wenn eine Entlastung des Faktors Arbeit besonders dringlich wäre. Ferner privilegiere die Einkommensgarantie die Rentner ungerechtfertigt gegenüber Arbeitnehmern. „Das Prinzip der lohnbezogenen Rente bedeutet, dass die Renten entsprechend der Lohnentwicklung angepasst werden. Dieser Grundsatz kann nicht nur in guten Zeiten gelten“, heißt es im Papier. „Wenn die Arbeitnehmer weniger Lohn bekommen, ist es sehr wohl vertretbar, dass auch die Rentner weniger Rente erhalten.“

Das politische Versprechen „ewiglich unkürzbarer Renten“ nennen die Arbeitgeber unseriös. Sollten sich die schlimmsten Befürchtungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung bewahrheiten, ließe es sich nicht aufrechterhalten. „Es liegt im Wesen der umlagefinanzierten Rentenversicherung, dass immer nur das geleistet werden kann, was die Beitragszahler und der Bund in der jeweiligen Periode finanzieren können.“ Der Gesetzgeber habe den Rentnern immer wieder Kürzungen zugemutet, etwa durch höhere Beiträge zur Pflegeversicherung und zur Krankenversicherung. Dies zeige, dass eine Garantie des Rentenwerts für die Rentner letztlich wertlos sei, weil der Gesetzgeber auf andere Weise den Rentenzahlbetrag deutlich kürzen könne.

Der Bundeszuschuss zur Rente

Rund 79,2 Milliarden Euro zahlt der Bund 2009 an die Rentenversicherung. Dieser Bundeszuschuss ist der mit Abstand größte Ausgabenblock im Bundeshaushalt. Über den Zuschuss, der über die Jahre stets gestiegen ist, finanzieren die Steuerzahler die sogenannten versicherungsfremden Leistungen der Rentenkassen, die ihrer Natur nach nicht in die Verantwortung der Versichertengemeinschaft, sondern aller Bürger fallen. Dazu zählen vor allem die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten, von Zeiten in der Rentenversicherung ohne Beitragsleistung (etwa wegen Arbeitslosigkeit, Krankheit, Kriegsdienst im Zweiten Weltkrieg) sowie die Zahlung von Fremdrenten. Auch Aufwendungen der Rentenkassen für Leistungen, die sich aus der deutschen Wiedervereinigung ergeben, werden erstattet. Die Höhe des „allgemeinen Bundeszuschusses“ ändert sich dabei entsprechend der Entwicklung der Bruttolöhne sowie der des Renten-Beitragssatzes. Der „zusätzliche Bundeszuschuss“ wird über einen Mehrwertsteuerpunkt sowie zudem über Mittel aus der Ökosteuer finanziert. Ohne den Bundeszuschuss läge der Renten-Beitragssatz von derzeit 19,9 Prozent noch beträchtlich höher.

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