Mit Hilfe geringerer Rentenerhöhungen, der verminderten Anrechnung von Ausbildungszeiten sowie der Heraufsetzung der Altersgrenze zur Frühverrentung will die Bundesregierung die Rentenbeiträge stabilisieren und eine weitere Überlastung der Rentenkassen vermeiden. Zu diesem Zweck hat das Kabinett am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz) beschlossen. Sozialministerin Ulla Schmidt (SPD) sagte: "Wir lösen das Versprechen ein, für die Verläßlichkeit der Renten und die Bezahlbarkeit der Beiträge zu sorgen." Die Rentenbeiträge könnten auf diese Weise bis 2020 unter 20 Prozent und bis 2030 unter 22 Prozent gehalten werden.
Schmidt bekräftigte das Ziel der Regierung, die Rentenreform 2004, die auch eine Neuordnung der Riester-Rente sowie die Umstellung auf eine nachgelagerte Besteuerung der Renten umfaßt, im Einvernehmen mit der Opposition zu verabschieden. Die Union schloß am Mittwoch einen Rentenkonsens nicht aus, forderte aber Nachbesserungen am Regierungsentwurf. Der CDU-Sozialpolitiker Andreas Storm sagte dieser Zeitung: "Ein Essential für die Union ist die Familienkomponente, die bei der Regierung bisher fehlt." Die Union versteht darunter sowohl Entlastungen der Eltern bei den Beiträgen als auch Kinderzuschläge bei der Rente. Schmidt lehnt dies bisher ab.
„Nachhaltigkeitsfaktor“ als Gesetzeskern
Kern des rot-grünen Gesetzes ist die Einführung des von der Rürup-Kommission vorgeschlagenen "Nachhaltigkeitsfaktors". Der Faktor, der das sich verändernde Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern berücksichtigt, soll von 2005 an die Rentenanpassungen zusätzlich dämpfen. Von 2006 an sollen sich die Anpassungen überdies nicht mehr am gesamten Bruttolohnanstieg in Deutschland, sondern nur noch an der Dynamik der Löhne der Beitragspflichtigen orientieren. Somit werden eine höhere Beamtenbesoldung und Zuwächse oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze nicht mehr mitgerechnet. Schon heute führt der "Riester-Faktor", der die zusätzlichen Aufwendungen der Jüngeren für eine private Altersvorsorge ausgleichen soll, zu einem Abschlag der Erhöhung um rund 0,6 Prozentpunkte. Vor "Minusrunden" müssen sich die meisten Rentner dennoch nicht ängstigen, denn das Gesetz enthält eine "Niveausicherungsklausel". Durch die Beibehaltung des Rentenanpassungstermins zum 1. Juli eines Jahres können die Rentner zudem nach der Nullrunde 2004 im übernächsten Jahr wieder auf eine leichte Rentenerhöhung hoffen. Der Schutz vor Rentenkürzungen erfaßt allerdings nicht die neue steuerliche Belastung, die im Zuge des ebenfalls am Mittwoch verabschiedeten Alterseinkünftegesetzes auf Rentner mit sehr hohen Einkommen zukommt.
Im Nachhaltigkeitsgesetz sieht Schmidt ferner vor, die Finanzreserve der Rentenversicherer bis 2009 wieder auf das Eineinhalbfache einer Monatsausgabe aufzustocken. Allerdings ist die Regierung gerade in einer Notoperation zur Stabilisierung des Beitrags 2004 dabei, die Schwankungsreserve von der Hälfte auf ein Fünftel einer Monatsausgabe zu reduzieren.
Frühestens mit 63 in Rente
Mit den Neuregelungen zur Frühverrentung will die Regierung von 2006 bis 2008 den frühesten Zeitpunkt für den Rentenbeginn schrittweise von 60 auf 63 Jahre anheben. Vertrauensschutz-Regelungen sehen indes vor, daß Beschäftigte, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind und bis Ende dieses Jahres noch eine Altersteilzeit-Vereinbarung schließen, noch mit 60 in Ruhestand gehen können. Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die zu diesem Stichtag arbeitslos sind.
Anders als bisher werden nach einer vierjährigen Übergangszeit die Ausbildung an Schulen, Fachhochschulen und Hochschulen nicht mehr höher bewertet und mit drei Jahren angerechnet. Ausnahmen bilden lediglich Schulen mit überwiegend berufsbildendem Charakter (etwa Erzieher- und Hebammenschulen) und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen.
