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Rente Rentner müssen sich auf Nullrunden bis 2009 einstellen

27.11.2006 ·  Die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland müssen sich auf zwei weitere Nullrunden einstellen. Erst 2009 können sie nach Einschätzung der Rentenversicherer mit einer minimalen Rentenerhöhung rechnen.

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Die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland müssen sich auf zwei weitere Nullrunden einstellen. Erst 2009 können sie nach Einschätzung der Rentenversicherer mit einer minimalen Rentenerhöhung rechnen.

Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Herbert Rische, sagte am Montag in Würzburg, nach dem derzeitigen Stand könne es 2009 im Westen eine Erhöhung der Altersbezüge um 0,2 Prozent und im Osten um knapp 0,3 Prozent geben. Für positive Anpassungen 2007 und 2008 werde die Entwicklung der Löhne und Gehälter nicht ausreichen; damit käme es zu fünf Nullrunden in Folge. Die Rentenversicherung verwies darauf, daß die Renten 2007 - wenn es keine Schutzklausel gäbe - sogar um 0,4 Prozent gekürzt werden müßten.

Rentenkürzungen werden nachgeholt

Die unterlassenen Rentenkürzungen sollen nach den Plänen der Koalition aber von 2011 an nachgeholt werden. Diese Regelung ist im "Rentenversicherungs-Altersgrenzen-Anpassungsgesetz" verankert, das im Kern die "Rente mit 67" vorsieht und das an diesem Mittwoch im Kabinett verabschiedet werden soll. Bis 2011 wird nach Angaben der Rentenversicherer ein Ausgleichsbedarf von 3,1 Prozent aufgelaufen sein. Schon bis heute summieren sich die unterlassenen Kürzungen der Jahre 2005 und 2006 auf fast 2 Prozent. Nach ihren Erwartungen können die Kürzungen bis 2014 vollständig dadurch nachgeholt werden, daß den Rentnern jeweils nur die Hälfte der sich rechnerisch ergebenden Rentenerhöhung gutgeschrieben wird.

Der alternierende Vorstandsvorsitzende der Rentenversicherung, Alexander Gunkel, kritisierte im Gesetzentwurf zur Heraufsetzung der Altersgrenzen die neue Sonderregelung für "besonders langjährig Versicherte". Sie sollen nach 45 Beitragsjahren nicht erst mit 67 Jahren, sondern weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen können. Gunkel sagte, dies sei eine Umverteilung zu Lasten von Frauen, Erwerbsgeminderten, Arbeitslosen und Versicherten mit lückenhaften Versicherungsverläufen.

Abschläge meist bei Frauen

Nach einer aktuellen Erhebung erfüllten derzeit 27 Prozent der Männer, aber nur 4 Prozent der Frauen das Kriterium der "45er-Regelung". Auch Arbeitnehmer mit einer Tätigkeit, die zu einer vorzeitigen Erwerbsminderung geführt habe, könnten davon nicht profitieren. Der Einspareffekt des Gesetzes für die Rentenversicherung werde zudem durch die Sonderregelung erheblich gemindert. Sie sei daher aus Sicht der Arbeitgeber nicht vertretbar.

Die Vorstandsvorsitzende der Rentenversicherung, Ursula Engelen-Kefer, hieß dagegen die Sonderregelung grundsätzlich gut, da sie in vielen Fällen Arbeitnehmer mit besonders belastender Berufstätigkeit begünstige. Allerdings sei dies "unbestritten eine Privilegierung für diese Personen". Die Berücksichtigung von Kinderberücksichtigungszeiten als Ausgleich zugunsten der anderen reiche bei weitem nicht aus. Engelen-Kefer forderte, darüber hinaus müßten Unterbrechungen im Arbeitsleben über Erziehung oder Pflege, geringfügiger Erwerbstätigkeit oder Langzeitarbeitslosigkeit mehr als bisher über Steuern ausgeglichen werden. Somit sollten auch Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der "45er-Regelung" zählen.

Den im Gesetz vorgesehenen großzügigen Vertrauensschutz bei Altersteilzeitverträgen bezeichnete Gunkel als "nachvollziehbar und für die Rentenversicherung neutral". Es werde nur eine relativ kleine Personengruppe begünstigt. So sollten jene Arbeitnehmer, die schon Altersteilzeitverträge vereinbart hätten, auch nach 2012 - dem Beginn der Anhebung der gesetzlichen Altersgrenzen - weiterhin mit 62 Jahren als langjährig Versicherte in Rente gehen können. Vertrauensschutz genießen nach Maßgabe des Gesetzentwurfs nur die Vereinbarungen, die bis zu diesem Dienstag getroffen werden.

Engelen-Kefer, die in Kürze auch aus der Rentenversicherung ausscheiden und durch die stellvertretende DGB-Vorsitzende Annelie Buntenbach ersetzt werden soll, berichtete weiter, daß sich die finanzielle Situation der Rentenkassen deutlich verbessert habe. Die Mehreinnahmen von per saldo rund 10 Milliarden Euro seien aber zum weit überwiegenden Teil auf den zusätzlichen Monatsbeitrag wegen der vorgezogenen Fälligkeit der Sozialbeiträge zurückzuführen. Ein Wirtschaftsaufschwung sei aus den Zahlen bisher kaum abzulesen. Wenn man die einmaligen Mehreinnahmen herausrechne, bleibe nur ein Zuwachs der Pflichtbeiträge um rund 700 Millionen Euro - und in diesem Betrag schlage sich wiederum die Anhebung des Beitragssatzes für geringfügig Beschäftigte nieder.

Quelle: F.A.Z., 28.11.2006, Nr. 277 / Seite 12, enn.
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