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Regierung schärft ihre Waffen Aufsicht soll Banken zerschlagen können

24.03.2010 ·  Die deutsche Bankenaufsicht soll Geldinstitute künftig aufspalten können. Nach einem Entwurf für ein Eckpunktepapier werden die staatlichen Eingriffsrechte deutlich verschärft. Außerdem enthält das Papier Vorschläge für eine Bankenabgabe.

Von Manfred Schäfers
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Die Bankenaufsicht soll künftig für den Finanzmarkt wichtige Institute zerschlagen können, wenn sich diese in einer Schieflage befinden. „Es wird die Befugnis eingeführt, systemrelevante Teile einer Bank auf einen privaten Dritten oder eine staatliche ,Brückenbank‘ zu übertragen“, heißt es in dem Entwurf für ein Eckpunktepapier, das die Regierung nächste Woche beschließen wird und das der F.A.Z. vorliegt. Ziel sei es, den systemrelevanten Teil fortzuführen, um Störungen der Finanzmärkte zu vermeiden, und die Liquidation der verbleibenden, nicht systemrelevanten Betriebsteile zu ermöglichen. Außerdem enthält das Papier Vorschläge für eine „risikoadjustierte Bankenabgabe“.

Zur Finanzierung der Restrukturierungs- und Abwicklung der Finanzinstitute Banken soll ein „Stabilitätsfonds“ eingerichtet werden. Er wird als Sondervermögen des Bundes errichtet und von der Finanzmarktstabilisierungsanstalt verwaltet. „Beitragspflichtig zu diesem Fonds sind alle deutschen Kreditinstitute.“ Der Beitrag der Institute soll sich danach richten, wie relevant die Institute für das Finanzsystem sind. Dieses systemische Risiko wird nach den eingegangenen Verpflichtungen und der Vernetzung im Finanzmarkt bemessen.

Wie Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) im Gespräch mit der F.A.Z. berichtete, könnte das Aufkommen etwa 1 Milliarde Euro im Jahr betragen (siehe Schäuble: „Erst die Strafe, dann der Fonds“). Die Abgabe wird zunächst nicht befristet, vielmehr soll das Bundesfinanzministerium „fortlaufend die Zumutbarkeit der erhobenen Abgabe prüfen“. Die Finanzmarktstabilisierungsanstalt soll zu einer festen Einrichtung werden. Sie würde damit dauerhaft eine wichtige Rolle bei der Vermeidung künftiger Krisen übernehmen, heißt es in dem Papier.

Ergänzend zu den aufsichtsrechtlichen Instrumenten soll ein Reorganisationsverfahren für systemrelevante Banken geschaffen werden. Ziel ist eine Sanierung auf dem Verhandlungsweg. Zur Beschleunigung des Verfahrens soll der Rechtsschutz eingeschränkt werden. Zudem sollen die Anteilseigner einbezogen werden, damit sie einen erfolgversprechenden Reorganisationsplan nicht vereiteln können. Außerdem soll ein Sanierungsverfahren vorgeschaltet werden. Damit soll die Geschäftsführung auf Schieflagen schneller und entschiedener reagieren können.

Mit dem Konzept will die Koalition auf die vorangegangenen Rettungsaktionen in der Finanzkrise reagieren. „Es kann den öffentlichen Haushalten nicht zugemutet werden, zur Bewältigung von Bankschieflagen wie in der Vergangenheit in Vorleistung zu treten.“ Daher sei sicherzustellen, das die Kreditwirtschaft finanzielle Mittel bereitstelle, um künftige Krisen zu bekämpfen und systemrelevante Institute zu restrukturieren. Zur geplanten Neuorganisation der Finanzaufsicht schweigt sich der Entwurf für das Eckpunktepapier aus. Hier gibt es noch unterschiedliche Vorstellungen unter den Koalitionspartnern.

Unterdessen hat das Kabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der dem Ziel dient, systemische Risiken zu verringern. Mit ihm werden europäische Vorgaben in nationalen Recht umgesetzt. Schwachstellen in der Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden sollen beseitigt werden. Auch soll die Anforderung an die Kapitalausstattung der Banken erhöht werden. Nicht zuletzt soll das Geschäft mit Verbriefungen transparenter und die Verantwortlichkeit eindeutiger werden. Ein Institut soll nur in Verbriefungen investieren dürfen, wenn Initiator der Verbriefung selbst mindestens 5 Prozent der Risikoposition hält. Damit der Ausfall eines Kreditnehmers die Solvenz eines Institutes nicht gefährdet, werden die Großkreditbestimmungen verschärft.

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Jahrgang 1961, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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