06.09.2006 · Nach den Plänen von Union und SPD soll der künftige Gesundheitsfonds eine Finanzreserve aufbauen, um gegen Schwankungen gewappnet zu sein. Die Arbeitgeber wehren sich zudem gegen den höheren Aufwand, der mit dem Zusatzbeitrag für sie verbunden wäre.
Nach den Plänen von Union und SPD soll der künftige Gesundheitsfonds eine Finanzreserve aufbauen, um gegen Einnahmeschwankungen gewappnet zu sein. Diese Finanzreserve käme zu den Rücklagen hinzu, die die Krankenkassen schon heute vorhalten sollen.
Nach Berechnungen der Arbeitgeber wird die Reserve Mehrkosten von 3 Milliarden Euro verursachen. Darin eingerechnet seien noch nicht zusätzliche Bürokratiekosten für die Arbeitgeber. Diese sollen nach den Reformplänen den Zusatzbeitrag für diejenigen Kassen einziehen, die mit der pauschalen Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen. Das dürfe nicht bei den Betrieben abgeladen werden, sagte der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), Dieter Hundt, dieser Zeitung. "Der Zusatzbeitrag muß bei den Versicherten eingezogen werden."
Mehr als 50 Euro je Mitglied
Die Schwankungsreserve soll ein Viertel einer Monatsausgabe betragen. Bei Monatsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung von zuletzt durchschnittlich 12,2 Milliarden Euro ergebe sich ein Mehrbedarf von 3 Milliarden Euro, wovon die Arbeitgeber die Hälfte zahlen müssen. "Das macht mehr als 50 Euro je Kassenmitglied," sagte Hundt.
Auch wenn es sich um einen Einmalbeitrag handle, fielen die Kosten an. Sie müßten in die Beitragskalkulation des Fonds einbezogen werden. Die bestehenden Regeln für die Rücklagen der Kassen von einem Viertel bis zu einer Monatsausgabe sollen beibehalten werden. Eine Ministeriumssprecherin sagte, es sei noch nicht entschieden, wie die Regelung im Gesetz umgesetzt werde.
Mehr Aufwand für Arbeitgeber
Besonders besorgt sind die Arbeitgeber über etwaigen Mehraufwand als Folge der Reform. Zwar würden sie von Bürokratie entlastet, wenn es mit dem Fonds nur noch einen Adressaten statt derzeit bis zu 250 Krankenkassen für die Beiträge gebe. Das richtige Ziel, den Beitragseinzug zu vereinfachen, werde aber konterkariert, wenn die Arbeitgeber neben dem allgemeinen Beitrag auf den Lohn auch noch den Zusatzbeitrag für die Arbeitnehmer einziehen und überweisen müßten.
Nach dem Willen der Koalition sollen Kassen eine Zusatzprämie erheben, die nicht mit der Fondszuweisung auskommen. Weil der Fonds die durchschnittlichen Ausgaben aller Kassen abdecken soll, müßten Versicherungen, die heute mehr als den Durchschnittsbeitrag von 14,3 Prozent verlangen, eine Zusatzprämie erheben. Diese soll ein Prozent des Haushaltseinkommens nicht übertreffen.
Zur Berechnung der je nach Kasse unterschiedlich hohen Prämie, die monatlich geändert werden kann, müßte der Arbeitgeber die Kasse seines Beschäftigten kennen und vor allem dessen Haushaltseinkommen, sagte Hundt: "Solche Schnüffelei lehnen wir ab, nicht nur, weil sie gegen den Datenschutz verstößt. Welches Einkommen ein Beschäftigter sonst noch erzielt, geht den Arbeitgeber nichts an." Zudem ergäben sich komplizierte Abgrenzungsprobleme, etwa bei der Berechnung von Kassenprämien auf Betriebsrenten.
Industrie verlangt niedrigen Beitrag für Kassen
Der für den Gesundheitsfonds geplante Einheitsbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird für Teile der Industrie zu erheblichen Mehrkosten führen, andere entlasten. Grund dafür ist die Festlegung des Beitrags auf Höhe des Durchschnittsbeitrags aller Kassen.
Mit dem Einheitsbeitrag werden Mitglieder der Kassen entlastet, die überdurchschnittlich hohe Beiträge verlangen. Dagegen müssen die Mitglieder der Kassen mehr zahlen, deren Beitrag unter den durchschnittlichen 14,3 Prozent liegt. Versicherte und Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen müssen nach Angaben der Betriebskrankenkassen (BKK) allein 2008 auf Zusatzbelastungen von 11 Milliarden Euro einstellen, weil die Beiträge für die Versicherten an Rhein und Ruhr unter dem Bundesdurchschnitt lägen. Profitieren könnten Regionen mit hohem Beitragssatz, zum Beispiel Berlin.
Für Unternehmen gilt das ähnlich. Ist ihre Belegschaft überwiegend in einer günstigen Kasse organisiert, etwa der eigenen BKK, kommen auf sie Mehrkosten zu, die in der Automobilbranche zweistellige Millionenbeträge erreichen können. Der Bundesverband der Deutschen Industrie verlangt deshalb, für den neuen Einheitsbeitrag müsse „nicht der Durchschnittssatz aller Kassen, sondern der Satz der günstigsten Krankenkassen als Benchmark dienen“. Carsten Kreklau aus der BDI-Hauptgeschäftsführung sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Die Kassen, die im Wettbewerb nicht mithalten können, müssen rasch und nicht erst 2008 - oder gar noch später - dazu gezwungen werden, Zusatzbeiträge direkt von den Versicherten zu erheben. Nur so kann verhindert werden, daß die Lohnzusatzkosten weiter steigen.“
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| DAX | 6.692,96 | −1,41% |
| FAZ-INDEX | 1.495,13 | −1,32% |
| TecDAX | 769,89 | −0,43% |
| MDAX | 10.249,10 | −1,04% |
| SDAX | 4.985,13 | −0,71% |
| REX | 421,06 | −0,02% |
| Eurostoxx 50 | 2.480,76 | −1,65% |
| F.A.Z. EURO INDEX | 80,01 | −1,60% |
| Dow Jones | 12.801,20 | −0,69% |
| Nasdaq 100 | 2.547,32 | −0,65% |
| S&P500 | 1.342,64 | −0,69% |
| Nikkei225 | 8.947,17 | −0,61% |
| EUR/USD | 1,3195 | −0,67% |
| Rohöl Brent Crude | 117,61 $ | −0,91% |
| Gold | 1.711,50 $ | −2,09% |
| Bund Future | 138,62 € | +1,01% |