15.12.2003 · Der Steuersenkung stehen Kürzungen von Entfernungspauschale, Eigenheimzulage und ein schärferes Unternehmensteuerrecht gegenüber.
Der Vermittlungsausschuß hat unter tätiger Mithilfe von Bundeskanzler, Außenminister und Parteivorsitzenden die Eckpunkte der Steueränderung beschlossen. Die Auswirkungen auf die Steuerlast sind noch nicht vollständig absehbar. Klar ist nur: Die Belastung sinkt stärker, als es bisher Gesetz ist, und weniger stark, als es die Bundesregierung wollte.
Die Koalition sieht dennoch ihre Pläne weitgehend verwirklicht. Ihre Rechnung lautet: Die Steuern sollten um 22 Milliarden Euro sinken, beschlossen sei eine Entlastung von 15 Milliarden Euro. Man habe also zwei Drittel des Angestrebten erreicht. Das ist übertrieben. So war das Inkrafttreten der zweiten Steuersenkungsstufe zum Jahreswechsel unstrittig, die Bürger und Unternehmen um rund 7 Milliarden Euro entlasten wird. Streitpunkt war allein die dritte Stufe, deren Vorziehen auf 2004 alle Bürger um 15,6 Milliarden Euro entlasten sollte. Nun werden die Steuern zum 1. Januar zusätzlich zur zweiten Stufe um 7,8 Milliarden Euro reduziert. Zwölf Monate später folgt noch einmal soviel.
Höhere Privatisierungserlöse vorgesehen
Mit dem jetzigen Beschluß wird eine höhere Nettoneuverschuldung des Staates verhindert. Die Union hatte gefordert, nicht mehr als ein Viertel der Steuersenkung auf Pump zu finanzieren. Nun sind Privatisierungserlöse von 5,3 (bisher 2) Milliarden Euro vorgesehen, davon soll die Hälfte an die Länder im Zuge einer einmaligen Umsatzsteuerverschiebung gehen. Nach Rechnung der Union werden mit Einsparungen und Privatisierungen 6 Milliarden Euro oder gut 77 Prozent der Entlastung abgedeckt.
Am Montag haben die Fachleute beraten, wie die Lücken geschlossen werden sollen, damit das Rechenwerk aufgeht. Fundierte Entlastungsrechnungen waren daher zunächst nicht möglich. Geklärt war, daß der Grundfreibetrag schon 2004 auf 7664 Euro steigt. Dann beginnt die Besteuerung mit einem Satz von 16 Prozent (heute: 19,9 Prozent; 2005: 15 Prozent). Mit höheren Einkommen steigt die Grenzbelastung stetig bis auf den neuen Höchstwert von 45 Prozent (heute: 48,5 Prozent; 2005: 42 Prozent). Bei welchem Einkommen der neue Spitzensteuersatz greift, blieb offen. Dieser Wert ist eine zentrale Variable bei den Berechnungen, an deren Ende eine Gesamtentlastung von 7,8 Milliarden Euro steht.
Gewinner und Verlierer
Der Steuersenkung stehen Belastungen gegenüber. Inwieweit Bürger und Unternehmen sich verbessern, hängt von vielen Faktoren ab. Arbeitnehmer, die weiter entfernt von der Arbeitsstätte wohnen, Familien, die demnächst bauen wollen, Unternehmer, die ihrem Betrieb ein Darlehen gaben, und Gesellschaften, die zuletzt große Verluste machten, können sich letztlich sogar schlechter stellen.
So hat man verabredet, die Pendlerpauschale auf einheitlich 30 Cent je Entfernungskilometer zu kürzen. Bisher können Arbeitnehmer 36 Cent für die ersten zehn Kilometer und 40 Cent für jeden weiteren geltend machen. Die Kürzung soll die öffentlichen Kassen um 400 Millionen Euro entlasten.
Änderungen bei der Eigenheimzulage (bisher rund 11 Milliarden Euro) wirken sich erst mit den Jahren stärker aus, da alle, die bis zum Jahresende einen Kaufvertrag notariell beglaubigen lassen oder mit dem Bau beginnen, noch acht Jahre in den Genuß der alten Förderung kommen. Danach erhalten Bauherren nicht mehr Unterstützung als Immobilienkäufer, höchstens 1250 Euro im Jahr plus 800 Euro je Kind. Die Einkommensgrenze wird zudem gesenkt. In zwei Jahren beträgt sie für Ledige 70 000 Euro, für Verheiratete 140 000 Euro, je Kind kommen 30 000 Euro hinzu. Bestimmte Abzüge sind aber künftig nicht mehr möglich.
Begrenzte Verlustverrechnung
Auch für die Unternehmen ändert sich einiges. Die Abschreibung für Abnutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern wird künftig nicht mehr in einem Halbjahresschritt, sondern monatsgenau einsetzen. Das soll den öffentlichen Kassen 240 Millionen Euro einbringen. Von größerer Bedeutung ist die Begrenzung der Möglichkeit, frühere Verluste mit aktuellen Gewinnen zu verrechnen. Bis zu einem Gewinn von einer Million Euro sollen alte Verluste zwar weiterhin voll gegengerechnet werden können, aber darüber hinaus nur zu 60 Prozent.
Außerdem wird die Gesellschafter-Fremdfinanzierung verschärft, um versteckte Gewinnausschüttungen zu erfassen. Die Freigrenze wird gegenüber dem Koalitionsentwurf von 50 000 auf 250 000 Euro erhöht. Als problematisch gilt, daß auch Bürgschaften von Gesellschaftern erfaßt werden, ohne die viele Unternehmen keinen Bankkredit bekämen. Falls der Fiskus dies nicht korrigiert, droht Bürgen eine Steuerlast, obwohl sie keine Zinsen erhalten.
Als offen galt zuletzt der Alleinerziehenden-Freibetrag. Die Steuervergünstigungen werden in einem Schritt um 12 Prozent abgebaut. Regionalisierungsmittel und Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz sollen nur einmalig um 2 Prozent gekürzt werden. Damit die avisierte Einsparung dennoch erreicht wird, sollen die anderen Finanzhilfen 2004 um 6 Prozent gekürzt werden, danach noch zweimal um 4 Prozent.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.368,84 | −1,82% |
| Dow Jones | 12.419,90 | −1,28% |
| EUR/USD | 1,2373 | +0,03% |
| Rohöl Brent Crude | 103,25 $ | 0,00% |
| Gold | 1.540,00 $ | −2,50% |
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