24.10.2006 · Bundeskanzlerin Merkel hat in der Debatte über die „Rente mit 67“ und ein sinkendes Rentenniveau die Priorität der Bundesregierung hervorgehoben: stabile Rentenbeitragssätze.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in der Debatte über die "Rente mit 67" und ein sinkendes Rentenniveau die Priorität der Bundesregierung hervorgehoben: stabile Rentenbeitragssätze. "Die Beitragslasten sollten bis 2020 nicht über 20 Prozent steigen, so daß Arbeitnehmer und Betriebe nicht überfordert werden", sagte Merkel am Dienstag in Berlin.
Die schrittweise Heraufsetzung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre sei ein entscheidender Schritt, die Rente zukunftsfest zu machen. "Das ist die zentrale rentenpolitische Maßnahme dieser Legislaturperiode." Angesichts steigender Lebenserwartung und niedriger Geburtenzahlen müsse die Rente auf eine nachhaltige finanzielle Basis gestellt werden. Eine zusätzliche private Vorsorge bleibe wichtig, um den individuellen Lebensstandard zu sichern.
45 Jahre Pflichtbeiträge
Der SPD-Vorsitzende Kurt Beck betonte, die "Rente mit 67" sei notwendig, um das "Erfolgsmodell der gesetzlichen Rente" für kommende Generationen abzusichern. Durch die Anhebung der Regelaltersgrenze werde niemand überfordert. "Wichtig ist, daß Versicherte nach 45 Jahren Pflichtbeiträgen auch weiterhin mit 65 Jahren abschlagsfrei Altersrente beziehen können. Vor allem körperlich hart arbeitende Menschen werden damit entlastet." Die "Initiative 50plus" von Arbeitsminister Franz Müntefering zur Förderung der Beschäftigungschancen Älterer ergänze das Konzept.
Die Arbeitsgruppe von Union und SPD hatte sich zuvor auf die Ausgestaltung der "Rente mit 67" verständigt. Danach sollen prinzipiell in allen Rentenarten die bestehenden Altersgrenzen von 2012 bis 2029 schrittweise angehoben werden - zunächst jährlich um einen Monat, von 2024 an dann um jährlich zwei Monate. 2029 soll danach das gesetzliche Rentenalter 67 Jahre betragen.
Sonderregelungen für Kindererziehung und Pflege
Eine Ausnahme soll gelten: Wer 45 Beitragsjahre nachweisen kann, bekommt weiter mit 65 die volle Rente. Zu diesen 45 Jahren zählen Pflichtversicherungsjahre aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege. Auch die "Berücksichtigungszeiten" bis zum 10. Lebensjahr des Kindes sollen mitzählen.
Eine weitere Sonderregelung soll vor allem den besonderen Belastungen älterer Arbeitnehmer entsprechen: Bei der Erwerbsminderungsrente können Versicherte mit 40 Beitragsjahren weiterhin mit 63 in Rente gehen, bis 2023 reichen sogar 35 Beitragsjahre. Grundsätzlich aber steigt auch bei den "langjährig Versicherten" (nach 35 Beitragsjahren) die Regelgrenze um zwei auf 67 Jahre. Sie können aber unter Hinnahme von Abschlägen (3,6 Prozent je Jahr) schon mit 63 in Ruhestand gehen.
Erhöhte Altersgrenzen für Behinderte und Witwen
Schwerbehinderte mit 35 Versicherungsjahren können 2029 frühestens mit 62 Jahren (bisher 60) Altersrente beziehen. Eine abschlagsfreie Rente erhalten sie jedoch erst mit 65 (heute mit 63). Die Altersgrenze für die Große Witwenrente wird von 45 auf 47 Jahre heraufgesetzt.
Im Gesetz zur "Rente mit 67" soll überdies das Nachholen unterlassener Rentenkürzungen der Jahre 2005 und 2006 geregelt werden. Der Nachholfaktor soll dabei künftig "modifizierte Schutzklausel" heißen.Diese Klausel soll von 2011 an in der Form wirken, daß die Hälfte einer möglichen Rentenerhöhung für das "Nachholen" verwendet wird. Der Gesetzentwurf soll am 29. November im Kabinett verabschiedet werden.
Rente mit 67
Jens Harke (jha2000)
- 25.10.2006, 15:23 Uhr
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