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Reformen Nachgelagerte Besteuerung kostet den Fiskus Milliarden

20.10.2003 ·  Die Lücke wächst: Im Jahr 2010 fehlen dem Staat 4,5 Milliarden Euro. Die neue Rentengesetzgebung soll bis Ostern stehen.

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Das Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der nachgelagerten Besteuerung von Alterseinkünften soll bis Ostern nächsten Jahres abgeschlossen sein. Dieses Ziel nannte Finanzstaatssekretärin Barbara Hendricks (SPD) bei der Erläuterung der Eckpunkte zum Alterseinkünftegesetz, die Bundeskabinett und Fraktionsspitzen am Sonntag gebilligt haben. Altersvorsorgeleistungen sollen damit stufenweise von der Steuer freigestellt, Altersrenten zunehmend besteuert werden (F.A.Z. vom 14. Oktober). Das Alterseinkünftegesetz soll am 1. Januar 2005 in Kraft treten. Die Neuregelung erzwingt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. "Die Masse der Sozialrentner wird steuerfrei bleiben", sagte Hendricks.

Da die Einkommen in der Erwerbsphase höher als die Einkünfte im Alter sind, ist der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung für die Bürger ein gutes, für den Staat ein schlechtes Geschäft. "Es gibt für den Fiskus in allen Jahren ein Minus", berichtete Hendricks. Im Jahr 2005 verzichtet der Staat auf 950 Millionen Euro von den Erwerbstätigen, von den Rentnern bekommt er zusätzlich 150 Millionen Euro. Da Freistellungs- und Besteuerungsanteile von Jahr zu Jahr erhöht werden, wächst die Lücke bis Ende des Finanzhorizonts. Im Jahr 2010 stehen Mindereinnahmen von knapp 6,2 Milliarden Euro Mehreinnahmen von nicht ganz 1,7 Milliarden Euro gegenüber.

Angelpunkt der Neuregelung ist die gesetzliche Rente. Beiträge zu Leibrentenversicherungen, die nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar oder kapitalisierbar sind, sind wie Rentenbeiträge künftig als Sonderausgaben abziehbar. Grenze ist, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer höchstens zusammen in die gesetzlichen Rentenversicherung zahlen (momentan 19,5 Prozent von 5100 Euro). Wer privat mehr vorsorgen will, muß dies aus versteuerten Einkünften leisten. Dafür muß er im Alter nur den Ertragsanteil der privaten Leibrente versteuern. Der Satz wird von heute 27 Prozent auf 18 Prozent gesenkt. Das Steuerprivileg der Kapitallebensversicherung soll entfallen. Das trifft alle Verträge, die nach Inkraftreten des Gesetzes abgeschlossen werden.

Vorsorgebetrag schrittweise erhöhen

Der von der Steuer freigestellte Vorsorgebetrag soll in Schritten erhöht werden. Begonnen wird 2005 mit 60 Prozent. Jedes Jahr soll der Anteil um 2 Prozentpunkte steigen, bis im Jahr 2025 schließlich 100 Prozent erreicht sein werden. Dabei werden die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zusammengezählt. Da der Arbeitgeberanteil bisher schon steuerfrei ist, bleibt zunächst nur der kleinere Teil des Arbeitnehmerbeitrags steuerfrei (10 Prozent des gesamten Beitrags; bezogen auf den Arbeitnehmerbeitrag sind das 20 Prozent). Dabei soll sich keiner schlechter als bisher stellen. Diese Günstigerprüfung soll 2014 überprüft werden. Sonstige Vorsorgeaufwendungen sollen alle, die ihre Krankenversicherung alleine zahlen, bis zu 2500 Euro geltend machen können. Für die übrigen ist ein Höchstbetrag von 1500 Euro vorgesehen.

Für alle Rentner wird entscheidend sein, wann sie in den Ruhestand treten oder getreten sind. Wer 2005 Rente bezieht, muß künftig die Hälfte versteuern. Wer 1000 Euro Rente im Monat hat, kassiert 500 Euro steuerfrei. Wer keine anderen Einkünfte hat, zahlt auch künftig keine Steuern, da er mit seiner halben Jahresrente unter dem Grundfreibetrag liegt (bald 7664 Euro). Der steuerfreie Betrag wird für jeden Rentner festgeschrieben. Für jeden Rentnerjahrgang steigt der steuerpflichtige Anteil in Stufen von 2 Prozentpunkten bis auf 80 Prozent im Jahr 2020, anschließend in Jahresstufen von einem Prozentpunkt.

Damit später Renten und Pensionen gleich besteuert werden, wird der Versorgungsfreibetrag für Pensionen sowie der Altersentlastungsbetrag für die übrigen Einkünfte stufenweise gesenkt, erstmals für diejenigen, die 2006 in den Ruhestand treten. Auch hier werden die Beiträge für jeden Jahrgang festgeschrieben.

Quelle: mas. / Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21.10.2003, Nr. 244 / Seite 13
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