25.01.2008 · Die Europäische Kommission plant neue Sicherheitsregeln für Spielzeug. Jetzt hat sie vorgeschlagen, allerlei Spielsachen vom Markt zu nehmen, die mit Lebensmitteln verbunden sind. Kinder könnten sich daran verschlucken. Das Überraschungsei wird einem Verbot aber wohl entkommen.
Von Nikolas BusseDiese Nachricht dürfte in Deutschland nicht nur kleine Kinder erfreuen: Das Überraschungsei, eine völker- und generationenverständigende Süßigkeit, wird nicht verboten. Die Europäische Kommission hat am Freitag zwar vorgeschlagen, allerlei andere Spielsachen vom Markt zu nehmen, die mit Lebensmitteln verbunden sind. Das Überraschungsei darf jedoch weiter den Ess- und Spieltrieb von Jung und Alt befriedigen. Denn in Brüssel sind die zuständigen Beamten zum Schluss gekommen, dass keine gesundheitliche Gefährdung vorliegt, wenn ein Kind eine Schokoladenverpackung öffnen muss, um an ein Spielzeug zu gelangen. Muss die Schokolade dagegen aufgegessen werden, um an das Spielzeug zu gelangen, dann besteht die Gefahr des Erstickens, weshalb solche Produkte verboten werden sollen. In Großbritannien und Irland etwa werden zu Halloween Schmuck oder Münzen in Kuchen eingebacken.
Diese Vorschläge sind Teil einer geplanten neuen Europäischen Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug, die die Kommission jetzt angenommen hat. Die bestehende Richtlinie stammt aus dem Jahr 1988 und soll nun an die Weiterentwicklung des Spielzeugmarktes angepasst werden. Da gebe es „dramatische Veränderungen“, sagte der federführende Vizepräsident Verheugen und verwies auf die gewaltige Ausweitung des Angebots und die Fortschritte in der Herstellung, vor allem bei Chemikalien. „Hier dürfen wir kein unkontrolliertes Risiko eingehen, Kinder sind die verwundbarste Verbrauchergruppe.“ Nach dem 70 Seiten starken Vorschlag der Kommission, dem sowohl die Regierungen der Mitgliedstaaten als auch das Europäische Parlament zustimmen müssen, sollen künftig in Spielsachen sämtliche Stoffe verboten werden, die Krebs erregen, das Erbgut verändern oder die Fortpflanzung gefährden können.
Keine Duftstoffe, die Allergien hervorrufen
Für Substanzen wie Blei oder Quecksilber, auf die bei der Herstellung nicht völlig verzichtet werden kann, sollen die Grenzwerte so weit gesenkt werden, dass von ihnen „nach menschlichem Ermessen keine Gesundheitsgefährdung ausgeht“, so Verheugen. Duftstoffe, die Allergien hervorrufen, sollen für Spielzeug nicht mehr zugelassen werden, Hersteller und Importeure strengere Auflagen und Kontrollen erhalten. Für Kleinteile sind strengere Vorschriften vorgesehen, um vor allem die Erstickungsgefahr durch Saugnäpfe zu vermindern. Die CE-Kennzeichnung, mit der ein Hersteller angibt, dass seine Ware den EU-Regeln entspricht, soll besser sichtbar angebracht werden; allerdings ändert sich nichts daran, dass dieses Zeichen sich nicht in jedem Fall auf die Produktsicherheit bezieht, für den Käufer eines Spielzeugs also wenig Aussagekraft hat.
Verheugen hob hervor, dass die Überarbeitung der EU-Gesetzgebung keine Reaktion auf die Rückrufe von Spielzeug mit bleihaltiger Farbe sei, mit der ein amerikanischer Hersteller im vergangenen Sommer viele Eltern erschreckt hatte. Der Vorschlag sei vielmehr in seinem Hause schon seit drei Jahren gründlich vorbereitet worden. Er bemängelte aber, dass die Firma Mattel damals das gefährliche Spielzeug von sich aus zurückgezogen habe und die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten untätig gewesen seien.
Nikolas Busse Jahrgang 1969, politischer Korrespondent für die Nato und die EU mit Sitz in Brüssel.
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