02.02.2010 · Hessen besteht auf einer Grundgesetzänderung zum Erhalt der Jobcenter. Ministerpräsident Koch spricht von einem „Stoppschild“. Es gebe es einen „fundamentalen Dissens“ mit der Bundesarbeitsministerin. „Mit Maximalforderungen kommen wir nicht weiter“, antwortet von der Leyen.
Von Ralf Euler, Wiesbaden und Henrike Roßbach, BerlinGegen die Pläne von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) zur Reform der Jobcenter formiert sich heftiger Widerstand in der Union. Der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) lehnte den Gesetzentwurf am Dienstag ab. Dieser sieht vor, dass sich Arbeitsagenturen und Kommunen künftig wieder getrennt um Langzeitarbeitslose kümmern sollen, aber freiwillig zusammenarbeiten können. Koch verlangte in einem Brief an die Ministerin stattdessen eine Grundgesetzänderung. Dabei handele es sich um eine „Grundsatzposition“, an der sich nichts mehr ändern werde, heißt es in dem Schreiben.
Ohne die Zustimmung Hessens hat Frau von der Leyens Gesetzentwurf im Bundesrat keine Chance. Auch die CDU-geführten Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen machten sich für eine Grundgesetzänderung stark. Der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) sagte, er wolle zwar die Vorschläge Frau von der Leyens „konstruktiv begleiten, aber parallel die Grundgesetzänderung als beste Lösung ausloten und verfolgen“.
„Lösung muss in kürzester Zeit realisierbar sein“
Frau von der Leyen sagte am Dienstag, sie sei auch für eine Grundgesetzänderung offen. Sie müsse aber in kürzester Zeit realisierbar sein. Die Regierung hat nur noch bis Ende des Jahres Zeit, die Betreuung der Langzeitarbeitslosen neu zu organisieren. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Arbeitsgemeinschaften, in denen Kommunen und Arbeitsagenturen ihre Hartz-IV-Empfänger gemeinsam betreuen, zur unzulässigen Mischverwaltung erklärt und eine Änderung bis Ende 2010 verlangt.
Der damalige SPD-Arbeitsminister Olaf Scholz hatte dieses Problem durch eine Grundgesetzänderung aus der Welt zu schaffen versucht, war aber am Widerstand der Unionsfraktion im Bundestag gescheitert. Statt einen zweiten Versuch zu unternehmen, wollte Frau von der Leyen zurück zu einer formalen Trennung der Zuständigkeiten.
Nachdem Koch diesen Plan nun abgelehnt hat, sagte die Ministerin, was man für eine Grundgesetzänderung vor allem brauchte, sei ein gemeinsamer Text und Inhalt, der eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit finde. „Bisher haben zwar viele den Weg der Grundgesetzänderung gefordert, aber unterschiedliche Ziele dafür formuliert.“ Zur Zeit sei die Grundgesetzänderung „eher die Taube auf dem Dach“.
Für Sonntag hat Frau von der Leyen die Ministerpräsidenten der Union zu einem Gespräch ins Arbeitsministerium eingeladen. In dem Brief der hessischen Landesregierung heißt es, es handele sich um eine „Grundsatzposition“, an der sich nichts mehr ändern werde. Eine für die Betroffenen befriedigende Verwaltungslösung sei nur mit einer Grundgesetzänderung zu erreichen. „Das ist ein Stoppschild, und das ist auch so gemeint“, sagte Koch. Man dürfe „nicht das wieder auseinanderreißen, was man mühsam zusammengefügt hat“.
In der Grundsatzfrage, ob der Bestand der Jobcenter auch mit einer bloßen freiwilligen Vereinbarung zu erreichen sei, gebe es einen „fundamentalen Dissens“ mit der Bundesarbeitsministerin, heißt es in dem Brief an von der Leyen.
„Leyen krachend gescheitert“
Mehrere SPD-geführte Länder hatten im Dezember eine Bundesratsinitiative für eine Grundgesetzänderung gestartet. Koch sagte nun, er halte es für möglich, mit den Sozialdemokraten ins Gespräch zu kommen.
Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Hubertus Heil, sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Frau von der Leyen sei mit ihrem Gesellenstück als Arbeitsministerin „krachend gescheitert“. Nun sei es wichtig, schnell zu einer Lösung zu kommen. Als Grundlage weiterer Gespräche verwies er auf den Gesetzentwurf, den seine Fraktion im Dezember eingebracht habe.
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