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Recycling Kartellamt warnt vor zu hoher Müllgebühr

15.04.2010 ·  Das Bundeskartellamt fürchtet um den Wettbewerb in der Hausmüllentsorgung. Die Behörde warnt vor einer Übermacht der Kommunen gegenüber der privaten Konkurrenz. Die Kommunen hätten ein "faktisches Monopolrecht" auf Haushaltsabfälle durchgesetzt.

Von Helmut Bünder, Bonn
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Das Bundeskartellamt fürchtet um den Wettbewerb in der Hausmüllentsorgung. In einer Stellungnahme an das Bundesumweltministerium warnt die Behörde vor einer Übermacht der Kommunen gegenüber der privaten Konkurrenz. Den Bürgern drohten dadurch überhöhte Müllgebühren und schlechtere Leistungen wie Einschränkungen der getrennten Wertstoffsammlung, heißt es in dem Papier, das dieser Zeitung vorliegt. Die Kartellbehörde fordert das Umweltministerium deshalb auf, die geplante Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für eine "wettbewerbskonforme Ausgestaltung" des Abfallrechts zu nutzen.

Mit der Gesetzesreform will die Bundesregierung Vorgaben der Europäischen Union in das deutsche Recht übertragen und das Recycling ausbauen. So sollen neben Papier, Glas und Kunststoffverpackungen in Zukunft auch andere Wertstoffe, die bisher im Restmüll landen, getrennt gesammelt und wiederverwertet werden.

Die Kritik des Kartellamts entzündet sich unter anderem daran, dass die Kommunen vor dem Bundesverwaltungsgericht im vorigen Sommer ein "faktisches Monopolrecht" auf Haushaltsabfälle durchgesetzt hätten. Das Urteil erlaubt es Städten und Gemeinden, gewerbliche Sammlungen aus öffentlichem Interesse zu verbieten. Ebenso wie viele private Unternehmen bemängelt das Kartellamt, dass es dabei um "rein wirtschaftliche Eigeninteressen" der öffentlich-rechtlichen Entsorger gehe. Vor allem die wegen der hohen Preise durchaus lukrative Altpapiersammlung lockt manche Kommunen und bringt sie in Versuchung, die private Konkurrenz auszuschalten.

Auch die Europäische Kommission vermutet darin eine unzulässige und nach EU-Recht verbotene Wettbewerbsbeschränkung und hat eine Voruntersuchung eingeleitet. Daraus könne sich sogar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung ergeben, schreibt das Kartellamt, das schon deshalb verlangt, dem Monopolstreben der Kommunen in der Novelle einen Riegel vorzuschieben.

Auch die Doppelfunktion von Kommunen als Entsorgungsanbieter und Überwachungsbehörde erscheint den Wettbewerbshütern fragwürdig. Aufgrund des Interessenkonflikts befürchten sie eine "einseitige abfallbehördliche Kompetenzausübung, die zur Verdrängung von Wettbewerbern führen kann", heißt es in dem Schreiben an das Umweltministerium.

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Jahrgang 1957, Wirtschaftskorrespondent in Bonn.

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