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Preisabsprachen bei Medikamenten Kartellamt verhängt Geldbußen

08.01.2008 ·  Anfang 2004 hat der Gesetzgeber die Preisbindung für apothekenpflichtige Medikamente aufgehoben. Einige Verbände und Pharmahersteller haben sich aber nicht an die Wettbewerbsregeln gehalten. Jetzt hat das Kartellamt Bußgelder verhängt.

Von Helmut Bünder
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Das Bundeskartellamt hat Geldbußen gegen Apotheken, Verbände und Pharmahersteller verhängt, weil sie den Preiswettbewerb für rezeptfrei verkäufliche Arzneimittel behindert haben sollen. Es geht dabei um apothekenpflichtige Medikamente, für die der Gesetzgeber Anfang 2004 die Preisbindung aufgehoben hatte. Nach Angaben des Kartellamtes haben neun Landesapothekerverbände (LAV) und der in Bonn ansässige Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) die Apotheken dazu aufgerufen, sich dennoch an die unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller zu halten.

Dazu hätten die LAV und der BAH, der Hersteller nicht verschreibungspflichtiger Medikamente vertritt, Ende 2003 Informationsveranstaltungen in 24 deutschen Städten organisiert. Die Wettbewerbshüter sehen darin einen Verstoß gegen das Kartellverbot. Daran aktiv beteiligt waren nach Darstellung des Kartellamtes die Pharmaunternehmen Bayer Vital, Boehringer Ingelheim, McNeil Pharma, Novartis Consumer Health und Procter & Gamble. Auf die Apothekerverbände, den BAH und die fünf Unternehmen kommen Geldbußen von zusammen 465.000 Euro zu. Zur Aufteilung auf die einzelnen Kartellbeteiligten wollte sich das Amt nicht äußern.

„Pflichtenmahnung“ ausreichend

„Der Fall zeigt, dass der Gedanke des Wettbewerbs bei den Apothekern und Arzneimittelherstellern sich noch nicht ausreichend durchgesetzt hat. Das Bundeskartellamt wird mit dieser Entscheidung dem Preiswettbewerb hier zum Wohle der Verbraucher auf die Sprünge helfen“, sagte Behördenchef Bernhard Heitzer. Die vergleichsweise geringe Höhe des Bußgeldes begründete er damit, dass die Veranstaltungen schon einige Jahre zurücklägen und der Preiswettbewerb damals erst in Gang gekommen sei. Deshalb sei die festgesetzte Höhe als „Pflichtenmahnung“ ausreichend.

Die beschuldigten Unternehmen und Verbände haben vierzehn Tage Zeit, um gegen das Bußgeld Beschwerde einzulegen. „Wir prüfen das weitere Vorgehen“, sagte ein BAH-Sprecher. Er betonte, dass sich die Vorwürfe nur auf die vom BAH mitorganisierten Veranstaltungen Ende 2003 bezögen. Zur Höhe des Bußgeldes gegen den BAH wollte der Sprecher nichts sagen. Wie aus der Branche zu hören war, spielten die Landesapothekerverbände bei den Wettbewerbsbeschränkungen offenbar eine treibende Rolle. Beteiligt waren die Verbände aus Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Bußgeld gegen acht Apotheken in Hildesheim

In einem getrennten Verfahren hat das Kartellamt ein weiteres Bußgeld von 150.000 Euro gegen acht Apotheken in Hildesheim verhängt. Sie hatten Ende 2006 eine Werbegemeinschaft der Hildesheimer Apotheken gegründet, die mit reduzierten abgesprochenen Preisen für einzelne Arzneimittel warb. So versuchte man sich gegen eine Discount-Apotheke zu wehren, die in Hildesheim eine Filiale eröffnen wollte. Drei Apotheken, welche die Werbeaktion ins Leben gerufen hatten, wurden vom Kartellamt Bußgelder von jeweils 25.000 Euro auferlegt. Fünf weitere Apotheken erhielten einen Bußgeldbescheid über je 15000 Euro. Die Verfahren gegen die übrigen Apotheker wurden wegen des geringen Tatbeitrages eingestellt.

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Jahrgang 1957, Wirtschaftskorrespondent in Bonn.

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