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Planungsverfahren Großprojekte sollen schneller genehmigt werden

 ·  Trotz der Erfahrung mit dem Bahnprojekt „Stuttgart 21“ will die Bundesregierung Beteiligungsrechte der Bürger bei Großprojekten einschränken. Dies geht aus einem Entwurf des Innenministeriums hervor. So soll eine öffentliche Erörterung in der Planungsphase nicht mehr zwingend sein.

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Die Bundesregierung will die Planungsverfahren für Großprojekte verkürzen und dafür die Beteiligungsrechte von Bürgern einschränken. Das ergibt sich aus einem Entwurf von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) für ein "Gesetz zur Vereinheitlichung und Beschleunigung von Planfeststellungsverfahren", der der F.A.Z. vorliegt. Der wohl heikelste Punkt ist die darin vorgesehene Regelung, dass die jeweils zuständigen Verwaltungsbehörden künftig von einem öffentlichen Erörterungstermin absehen können. Beim Großprojekt der Deutschen Bahn, Stuttgart 21, führte der Vorwurf der mangelnden Bürgerbeteiligung zu einer Verschärfung der Proteste.

"Die Behörden werden diese Möglichkeit verantwortungsvoll nutzen und den Verzicht nicht zum Regelfall machen", heißt es in der Begründung zwar. Doch bei Großvorhaben "mit einer großen Zahl von Einwendern" sei eine solche Veranstaltung oft kaum noch handhabbar. In vielen Fällen habe sie auch kaum befriedende Wirkung. "Hier wird die Erörterung zuweilen gezielt - zum Beispiel durch zahlreiche Befangenheitsanträge - gestört." Aus Sicht des Innenministeriums erfüllt eine öffentliche Erörterung ihre eigentliche Funktion nicht, "wenn Vorhaben erkennbar aus sachfremden Erwägungen kategorisch abgelehnt werden". Dann könne schon früh abzusehen sein, dass aufwendige Gerichtsverfahren ohnehin nicht zu vermeiden seien.

Das Gesetz stellt vor allem eine Verlängerung des "Verkehrswegebeschleunigungsgesetzes" von 1991 dar, mit dem die Erneuerung der Infrastruktur in den neuen Bundesländern erleichtert werden sollte. Für manche Klagen gegen Verkehrswege und Leitungsnetze ist seither nur noch das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig. Nun sollen die in verschiedenen Fachgesetzen verstreuten Vorschriften - vom Energiewirtschaft-, Bundesfernstraßen-, Eisenbahn- über das Magnetschwebebahnplanungs- und Bundeswasserstraßen- bis zum Luftverkehrsgesetz - vereinheitlicht und im Vewaltungsverfahrensgesetz festgeschrieben werden.

Vorgesehen sind außerdem verbindliche Fristen für die beteiligten Behörden (allerdings ohne Sanktionsmöglichkeit). Umweltschutzvereinigungen sollen weitgehend dieselbe Rechte erhalten wie unmittelbar Betroffene. Ein Großprojekt kann außerdem auch dann genehmigt werden, wenn die Rechte Außenstehender "nur unwesentlich" beeinträchtigt werden - etwa wenn ein Grundstücksteil für den Bau einer Straße vorübergehend als Logistikfläche gebraucht oder dabei eine Grundstückszufahrt behindert wird.

Im Kern findet der Gesetzentwurf Zustimmung in der Wirtschaft und unter Anwälten. So lobt der Deutsche Anwaltverein, dass damit die Rechtszersplitterung im Bundesrecht behoben wird und Bürger eine obligatorische Rechtsbehelfsbelehrung erhalten. Doch dürfe der Erörterungstermin nicht entwertet werden. Gerade nach den Erfahrungen mit dem Stuttgarter Bahnhofsumbau müssten Bürger ihre Bedenken vortragen können. Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag lobt "Verschlankung" und "Bürokratieabbau". Doch zeige "Stuttgart 21", dass die Vorabinformationen verbessert und ein kontinuierlicher Dialog mit den Bürgern geführt werden sollten.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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