10.07.2008 · Seit 2007 können die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte nicht mehr steuerlich abgesetzt werden. Die CSU will die alte Pauschale wieder einführen, aber Angela Merkel will das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Jetzt hat das Gericht angekündigt, am 10. September über die Verfassungsmäßigkeit zu verhandeln.
Das Bundesverfassungsgericht wird am 10. September über die Rechtmäßigkeit der seit 2007 geltenden Kürzung der Pendlerpauschale mündlich verhandeln. Das teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit.
Der Zweite Senat befasst sich mit den Normenkontrollanträgen des Bundesfinanzhofs sowie der Finanzgerichte von Niedersachsen und dem Saarland, die die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig halten. Seit 1. Januar 2007 können die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte nicht mehr steuerlich abgesetzt werden.
Die CSU hatte in den vergangenen Wochen massiv eine Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale gefordert, um die Bürger steuerlich zu entlasten. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) plädierte hingegen dafür, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Merkel hatte zudem Steuerentlastungen vor der Wahl 2009 mit dem Hinweis abgelehnt, dass zunächst der Haushalt konsolidiert werden solle.
Das Bundesverfassungsgericht wird am 10. September über die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung zur Pendlerpauschale mündlich verhandeln. Das teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit.
Der Zweite Senat befasst sich mit den Normenkontrollanträgen des Bundesfinanzhofs sowie der Finanzgerichte von Niedersachsen und dem Saarland, die die geltende Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig halten.
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