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Opel Steinbrück und die Kosten der Arbeitslosigkeit

 ·  Was kommt den Staat teurer: Opel in die Insolvenz gehen zu lassen oder eine Rettungsaktion durch die öffentliche Hand? Dazu hat Bundesfinanzminister Peer Steinbrück seine eigene Rechnung aufgemacht.

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Was kommt den Staat teurer: Den Autohersteller Opel in die Insolvenz gehen zu lassen oder eine Rettungsaktion durch die öffentliche Hand? Dazu machte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) am Wochenende seine eigene Rechnung auf. 25.000 Mitarbeiter der Marke mit dem Blitz seien im schlimmsten Fall von Arbeitslosigkeit betroffen, dazu kämen etwa noch einmal so viele Arbeitnehmer in Zulieferbetrieben. Nach Steinbrücks Berechnungen würde deren Unterstützung „den Staat, Sie und mich als Steuerzahler oder als Sozialversicherungsabgabenzahler wahrscheinlich zwei bis drei Milliarden Euro kosten“. Wäre es da nicht sinnvoller, das Geld Opel direkt zukommen zu lassen, um damit gleichzeitig die öffentlichen Kassen zu entlasten?

Hinter dieser Rechnung steckt die Idee, in Arbeit zu investieren statt in Arbeitslosigkeit. Für viele Leute klingt dieser Gedanke in der Tat zunächst verlockend. Allerdings ist zunächst die Frage zu klären, ob Steinbrücks Zahlen belastbar sind. Sein Ministerium konnte die Rechnung am Montag nicht nachvollziehen. Eine Annäherung ist aber trotzdem möglich. Denn die Bundesagentur für Arbeit rechnet regelmäßig die „gesamtfiskalischen Kosten von Arbeitslosigkeit“ aus. Diese beinhalten sowohl Lohnersatzleistungen wie die Zahlung von Arbeitslosengeld als auch die Belastungen für Staatshaushalt und Sozialkassen durch den Ausfall beziehungsweise die Minderung von Steuern und Beiträgen bei Erwerbslosigkeit.

Ökonom: Langfristige Folgekosten beachten

Im Fall Opel kann man davon ausgehen, dass die meisten Beschäftigten Ansprüche gegenüber der Arbeitlosenversicherung geltend machen können. Dann betragen der Bundesagentur zufolge die Kosten je Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 22.700 Euro. Für 50.000 Betroffene ergäben sich also Gesamtkosten in Höhe von rund 1,14 Milliarden Euro im Jahr. Da viele Mitarbeiter schon relativ lange ihrem Unternehmen angehören dürften, dürfte ihr Anspruch auf Leistungen sogar bis zu zwei Jahre betragen. Über diesen Zeitraum betrachtet, würde Steinbrücks Betrachtung also einigermaßen hinkommen.

Wenn sich die Kosten also einfach gegenüberstellen lassen, warum rettet der Staat dann nicht noch öfter bedrohte Arbeitsplätze? Vor dieser Überlegung warnen viele Ökonomen. Eine bloße Aufstellung direkter Kosten blende die Signalwirkung aus, die von staatlichem Eingreifen ausgehe, warnt Hilmar Schneider, Direktor am Institut zur Zukunft der Arbeit: „Wer ein Problem hat, der muss nur zum Staat kommen.“

Es drohten gigantische Folgekosten. „Wenn der Gedanke richtig wäre, dann müsste auch die DDR heute noch bestehen.“ Außerdem sei es falsch anzunehmen, dass durch den Erhalt von Arbeitsplätzen automatisch auch Wachstum entstehe – obwohl die Ursachen für die Schieflage des Unternehmens nicht behoben wurden. Als warnendes Beispiel gilt Philipp Holzmann. Im Jahr 1999 fädelte der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) die vermeintliche Rettung von Deutschlands größtem Baukonzern und seinen 28 000 Mitarbeitern durch Kredite und nicht gezogene Bürgschaften ein. Drei Jahre später ging Holzmann in die Insolvenz.

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Jahrgang 1972, Redakteur in der Wirtschaft, zuständig für „Beruf und Chance“.

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