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Niedriglöhne (6) Niedrige Löhne, geringe Arbeitsanreize

06.09.2005 ·  Hohe Transfers und niedrige Einkommen verhindern bei vielen Arbeitslosen den Sprung aus der Beschäftigungsfalle. Der Kombilohn birgt viele Risiken. Ist die „negative Einkommenssteuer“ ein Ausweg?

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Im Befund sind sich Politik und Wissenschaft einig: Wirtschaftswachstum alleine ist kein Ausweg aus der Beschäftigungsmisere. Selbst eine kräftige konjunkturelle Belebung ginge an den meisten der derzeit 2,8 Millionen Langzeitarbeitslosen vorbei.

Denn sie stecken von zwei Seiten in der Falle: Für die Unternehmen sind sie zu teuer; ihre Qualifikation ist zu gering, um so viel zu verdienen, daß sie davon ihren Lebensunterhalt bestreiten könnten. Und sie selbst haben dank großzügiger Sozialleistungen und knapper Hinzuverdienstgrenzen wenig Anreize, aus der Arbeitslosigkeit auf eine gering entlohnte Stelle im ersten Arbeitsmarkt zu wechseln, auf der sich immerhin jeder sechste Vollzeitarbeitnehmer in Deutschland tummelt.

„Wahl zwischen ähnlich schlechten Möglichkeiten“

Das gilt insbesondere dann, wenn zusätzlich zum Arbeitslosengeld II, den verschiedenen Zuschlägen und den Miet- und Heizkosten auch noch eine Mehraufwandsentschädigung gezahlt wird. Nach Berechnungen des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) kommt ein verheirateter Alleinverdiener mit zwei Kindern, der 30 Stunden in der Woche einer gemeinnützigen Beschäftigung (1,50- Euro-Job) nachgeht, auf 1769 bis 2209 Euro im Monat. Um den gleichen Bruttolohn zu erzielen, müßte er auf dem regulären Arbeitsmarkt jede Woche 40 Stunden für 6,35 bis 10,90 Euro arbeiten - keine besonders attraktive Perspektive.

Das Ziel aller Bemühungen ist damit klar: „Wir müssen dafür sorgen, daß diejenigen, die niedrig bezahlte Stellen annehmen, auch genug zum Leben haben und vor allem auch mehr als diejenigen, die nichts tun und dafür eine staatliche Leistung beziehen“, formuliert Hessens Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU). Doch so leicht die Diagnose, so schwierig ist die Therapie. „Es gibt da keine Lösung ohne Risiken und Nebenwirkungen“, sagt der Würzburger Ökonom Norbert Berthold. „Es gibt nur die Wahl zwischen ähnlich schlechten Möglichkeiten.“

Armut trotz Arbeit

Am einfachsten wäre es, die Arbeitskosten der Geringqualifizierten dadurch zu senken, daß man die Löhne der Betroffenen senkt oder sie für den gleichen Lohn länger arbeiten läßt. Doch würde der Verdienst dann kaum zur Existenzsicherung ausreichen; man schüfe sogenannte Armut trotz Arbeit (“working poor“), die man ja gerade vermeiden will. Aus diesem Grund wird häufig gefordert, den Arbeitslohn der Geringqualifizierten durch staatliche Zuschüsse aufzustocken oder deren Kosten durch staatliche Subventionen zu verbilligen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund möchte auch in der Sozialversicherung einen Freibetrag einführen. Davon profitierten Arbeitnehmer und Arbeitgeber, außerdem wäre so eine Regelung leicht zu handhaben und würde die steuer- und beitragsrechtliche Ungleichbehandlung von Mini-Jobs und regulärer Beschäftigung beseitigen. Doch würde nach IAB-Berechnungen ein Freibetrag von 250 Euro im Monat in den Sozialkassen Einnahmeausfälle von rund 36 Milliarden Euro verursachen. Um das Geld wieder hereinzuholen, müßte beispielsweise die Mehrwertsteuer von 16 auf 20,4 Prozent erhöht werden, und im Ergebnis wäre nur mit 150000 zusätzlichen Stellen zu rechnen; falls die Steuererhöhungen durch Lohnsteigerungen ausgeglichen würden, könnte das sogar 100000 Jobs kosten.

Lösungsansatz „negative Einkommensteuer“

Angelsächsische Länder setzen - durchaus erfolgreich - auf Steuergutschriften in Form einer „negativen Einkommensteuer“. Doch stieße ein solches Modell nach Meinung vieler Ökonomen in Deutschland rasch an seine Finanzierungsgrenzen. Denn hierzulande sind das Sozialhilfeniveau und die Lohnzusatzkosten höher, und die Lohnspreizung ist geringer. Um ausreichende Arbeitsanreize zu schaffen, bräuchte man eine kräftige Steuergutschrift. In deren Genuß kämen dann aber auch viele, die eigentlich keine Förderung nötig hätten. Das gleiche Argument spricht gegen großzügigere Zuverdienstgrenzen, die aus Anreizgründen eigentlich nötig wären, aber nach Schätzungen des IAB „zu massiven Mehrbelastungen der öffentlichen Haushalte“ führten.

Aus ebendiesen Finanzierungsgründen plädieren das Münchner Ifo-Institut, das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin und der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung dafür, das Arbeitslosengeld II deutlich zu senken. Mit dem gesparten Geld sollen großzügigere und unbefristete Steuergutschriften für jene bezahlt werden, die eine gering entlohnte Arbeit aufnehmen. Doch was macht man, wenn nicht genügend Stellen vorhanden sind?

Dann verbietet sich entweder die Kürzung, und das Modell wird nicht finanzierbar, oder man muß Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem zweiten Arbeitsmarkt organisieren, was ebenfalls teuer wäre und zudem noch reguläre Arbeitsplätze verdrängen könnte. Die gleichen Vorbehalte gelten auch gegenüber „Workfare“-Modellen, wie sie etwa das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) in Bonn vorschlägt. Die Mindestsicherung soll dabei nicht gesenkt, aber an eine Beschäftigungspflicht geknüpft werden. Das Kalkül: Wer zu gemeinnütziger Arbeit gezwungen wird, hat nicht nur keine Zeit mehr für Schwarzarbeit, sondern auch ein größeres Interesse am regulären Job.

„Der Kombilohn läuft der Illusion nach, mit einem positiven Anreiz könnte man das Problem erledigen“, sagt IZA-Direktor Hilmar Schneider. „Doch wir dürfen dem Konflikt nicht ausweichen.“ Es sei jedenfalls nicht Aufgabe der Politik, Arbeitslose ohne Gegenleistung zu bezahlen.

Werkzeugkasten

Früher durften Arbeitslosenhilfebezieher höchstens 165 Euro, Sozialhilfeempfänger sogar nur 148 Euro im Monat hinzuverdienen; darüber hinausgehendes Einkommen wurde voll auf die Transferleistung angerechnet. Die rot-grüne Bundesregierung hat gemeinsam mit der Union im Freibetragsneuregelungsgesetz die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose verbessert. Vom 1. Oktober 2005 an sind von jedem Zusatzverdienst zunächst 100 Euro pauschal als Werbungskosten frei. Darüber hinausgehender Verdienst wird von 101 bis 800 Euro zu 20 Prozent, von 801 bis 1200 (mit Kindern: 1500) Euro zu 10 Prozent nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Außerdem können die Arbeitsagenturen die Arbeitsaufnahme durch ein maximal 24 Monate lang gewährtes Einstiegsgeld fördern. Erwerbstätige, die ihren eigenen Lebensunterhalt decken könnten, erhalten statt der früheren ergänzenden Sozialhilfe einen Zuschlag zum Kindergeld von 140 Euro je Kind und Monat.

Im „Bündnis für Arbeit“ sollte Ende 1999 eine grundlegende Reform des Niedriglohnsektors durch eine degressive Bezuschussung der Sozialversicherungsbeiträge vereinbart werden. Weil die Gewerkschaften sich sperrten, wurden lediglich dreijährige Modellversuche zur Förderung geringqualifizierter Arbeitnehmer und Langzeitarbeitsloser (Mainzer Modell, Saar-Gemeinschaftsinitiative) beschlossen. Das „Mainzer Modell“ wurde zum 1. März 2002 auf ganz Deutschland ausgedehnt, aber aufgrund der unbefriedigenden Ergebnisse zum 1. April 2003 vorzeitig eingestellt.

Statt dessen wurde die geringfügige Beschäftigung (Mini-Jobs) neu geregelt und eine Gleitzone für die Sozialabgaben (Midi-Jobs) eingeführt. Statt 325 sind nunmehr 400 Euro im Monat (auch als Nebenjob) für den Arbeitnehmer steuer- und abgabenfrei. Der Arbeitgeber zahlt pauschal 25 Prozent Abgaben und Steuern, bei einer Beschäftigung in Privathaushalten nur 12 Prozent. Erst bei mehr als 400 Euro Einkommen werden für den Arbeitnehmer Sozialabgaben fällig; diese betragen zunächst 4 Prozent und erreichen bei 800 Euro den normalen Satz.

Quelle: nf., F.A.Z., 05.09.2005, Nr. 206 / Seite 15
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