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Neufassung des Beamtenstatuts EU verteidigt Beamten-Sonderrechte

 ·  Die Neuregelung des Beamtenstatuts sieht keine Kürzung von Zulagen vor. Arbeitszeit und Renteneintrittsalter sollen aber steigen. Das Sparvolumen bleibt weit hinter den Forderungen zurück.

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Die Beamten der Europäischen Union sollen auch künftig in Krisenzeiten Gehaltserhöhungen bekommen. Die bislang geltende alljährliche Gehaltserhöhung soll allerdings auf zwei Jahre gestreckt werden, wenn die Wirtschaftsleistung der gesamten EU im Folgejahr zu schrumpfen droht. Das geht aus dem Vorschlag der Europäischen Kommission für die Neufassung des Beamtenstatuts hervor, die der zuständige Kommissar Maroš Šefčovič am Dienstag in Straßburg vorgelegt hat.

Das bisherige Beamtenstatut, in dem Entlohnung und Arbeitsbedingungen der 45.000 EU-Beamten geregelt sind, läuft Ende 2012 aus. Auch an der Höhe der Sonderzulagen für die Beamten hält die Kommission fest. Sie will aber die Wochenarbeitszeit von 37,5 auf 40 Stunden und das Renteneintrittsalter von 63 auf 65 Jahre erhöhen. Das Mindestalter für den Vorruhestand soll von 55 auf 58 Jahre steigen. Zuvor hatte die EU-Kommission angekündigt, von 2013 bis 2017 fünf Prozent an Personalkosten einzusparen. Beamte in Führungspositionen sollen ihren Anspruch auf einen Ausgleich von Überstunden verlieren.

Sparvolumen bleibt hinter Forderungen zurück

Die EU würde mit dem Vorhaben bis 2020 eine Milliarde Euro einsparen. Dies bleibt aber weit hinter den Forderungen der größten Nettobeitragszahler zurück. Eine Gruppe von zwölf EU-Staaten, unter ihnen Deutschland, hatte zuletzt eine grundlegende Reform gefordert, die eine echte Aussetzung der Lohnerhöhung der Beamten in Krisenzeiten erlaubt hätte. Zudem verlangen sie, dass die steuerfreie 16-Prozent-Lohnzulage gekürzt wird, die Beamte erhalten, die nicht in ihrem Heimatland arbeiten.

Die Gehälter der EU-Beamten werden bisher alljährlich nach einer bestimmten Formel angepasst. Darin gehen die Entwicklung der Beamtenlöhne in acht Staaten, unter ihnen Deutschland, und die Entwicklung der Lebenshaltungskosten ein. Die Gehälter für EU-Beamten liegen höher als die nationalen Beamtengehälter. Die unterste Besoldungsstufe erhält zwölf Monatsgehälter zu je 2654 Euro, die oberste Stufe 18371 Euro. Nach den Plänen der Kommission soll künftig die Entwicklung der Gehälter in allen EU-Staaten in die Berechnung einfließen.

Vor zwei Jahren, nach dem Ausbruch der aktuellen Krise, lehnten die Staaten die automatische Anpassung erstmals ab. Sie beriefen sich dabei auf einen Passus im bisherigen Beamtenstatut, der eine Aussetzung der Formel in Krisenzeiten erlaubt. Die Kommission argumentierte hingegen, die Krise sei nicht gravierend genug, um den Passus anzuwenden, und erhielt vor dem Europäischen Gerichtshof Recht. Nach Angaben der Behörde hätte die nun vorgeschlagene „Krisenformel“ schon 2009 genutzt werden können. Der Vorschlag zum neuen Beamtenstatut muss von Europaparlament und Ministerrat, dem Gremium der Mitgliedstaaten, beraten werden. Er kann nur in Kraft treten, wenn diese sich auf eine gemeinsame Position einigen.

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Jahrgang 1972, Wirtschaftskorrespondent in Brüssel.

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