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Neues Gesetz Versicherungskunden droht Leistungskürzung

 ·  Die Regierung will Versicherer von ihrer Pflicht entlasten, Kunden mit auslaufenden Verträgen an ihren Bewertungsreserven zu beteiligen. Das bedeutet für die Kunden: Ihnen droht eine Kürzung ihrer Auszahlung bei Vertragsende - um bis zu 10.000 Euro je Kunde.

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Deutschen Lebensversicherungskunden droht eine erhebliche Kürzung ihrer Auszahlung bei Vertragsende. Die Bundesregierung will die Versicherer von ihrer Pflicht entlasten, Kunden mit auslaufenden Verträgen an ihren milliardenschweren Bewertungsreserven zu beteiligen. Nachdem der Bundesrat das entsprechende Gesetz im Dezember abgelehnt hat, wird es an diesem Dienstag im Vermittlungsausschuss verhandelt. Wie aus Verhandlungskreisen zu hören ist, wird in diesem Punkt aber keine Wahlkampfkonfrontation zwischen SPD und Union angestrebt.

Die hohen Bewertungsreserven der Versicherer sind eine Folge der derzeitigen Niedrigzinsen, welche die Kurse festverzinslicher Wertpapiere steigen lassen. Seit 2008 müssen die Versicherer ihre Kunden zur Hälfte an diesen Wertzuwächsen unmittelbar beteiligen. Bei anhaltendem Niedrigzins könnten sich die Reserven bis zum Jahr 2025 nach einer Szenario-Rechnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) auf 37 Milliarden Euro summieren. Einer Überschlagsrechnung der Branche zufolge machen sie für dieses Jahr etwas mehr als 2 Milliarden Euro aus. Würden sie an die Kunden ausgeschüttet werden, müssten vorhandene Sicherheitspuffer vorzeitig angegriffen werden, argumentiert die Bundesregierung. Das erschwere ihnen, Garantieversprechen von Kunden zu erfüllen, deren Verträge noch nicht auslaufen.

„Geschenk für Versicherer auf Kosten der Versicherten“

„Bewertungsreserven von Staatsanleihen schwanken stark im Zeitablauf. Diese starken Schwankungen widersprechen dem Charakter der Lebensversicherung “, sagt Klaus-Peter Flosbach, finanzpolitischer Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion. Für Kunden, deren Vertrag demnächst abläuft, hätte die Neuregelung finanzielle Auswirkungen, die bis zu 10.000 Euro Minderleistung betragen können. Deshalb hatte die Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt, dass die Minderung auf 5 Prozent der Auszahlung reduziert wird. Aus dem Regierungslager kommt das Angebot, diesen Deckel nicht per Verordnung festzuschreiben, sondern zum Teil des Gesetzes zu machen. „Es findet keine Umverteilung zum Versicherungsunternehmen zu Lasten der Versicherten statt“, betont Flosbach. Aus Sicht der Regierungsfraktionen geht die Ausschüttung auf Kosten der verbleibenden Kunden, für die weniger Mittel übrig bleiben, was künftig ihre Überschussbeteiligungen reduzieren wird.

Insbesondere die Grünen aber sind mit dieser Argumentation nicht einverstanden. „Das ist ein Geschenk für die Versicherer auf Kosten der Versicherten“, sagt Gerhard Schick, finanzpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag. Denn die Versicherer könnten die Ausschüttungen statt direkt den Kunden nun in die Rückstellungen für die Beitragsrückerstattung fließen lassen. Das erhöhe ihren Spielraum, in der Zukunft Dividenden an Aktionäre auszuschütten. Unterstützung erhält Schick von Verbraucherschützern. „Wenn man verfassungsmäßige Ansprüche nachträglich kürzen kann, stellt das die Altersvorsorge über dieses Produkt grundsätzlich in Frage“, sagt Axel Kleinlein, Vorsitzender des Bundes der Versicherten. Bevor die Ausschüttungspflicht in das Versicherungsvertragsrecht aufgenommen wurde, hatte seine Organisation ein Verfassungsgerichtsurteil erstritten.

Die Versicherer sehen sich gezwungen, durch die Ausschüttungspflicht Papiere mit hohem Zinskupon zu veräußern, mit denen sie leichter ihre Verpflichtungen von durchschnittlich aktuell 3,15 Prozent ihrer Kunden erfüllen können. „Wenn wir Zinstitel mit hohen Kupons veräußern müssen, um Reserven auszuschütten, gefährden wir ihre Erträge“, sagt Alexander Erdland, Präsident des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Ungeachtet der Neuregelung müssen sich die deutschen Versicherer einem neuen Test über ihre finanzielle Lage unterziehen. Die europäische Aufsichtsbehörde Eiopa begann am Montag ihre Auswirkungsstudie der künftigen Eigenkapitalregeln Solvency II. Bis Ende März muss die Branche nun darlegen, welche Folgen diese für die langfristigen Garantien haben.

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Jahrgang 1977, Redakteur in der Wirtschaft.

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