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Neuer Streit um Hartz IV Sätze sollen unter 400 Euro bleiben

02.08.2010 ·  Künftig werden die Zahlungen an Hartz-IV-Bezieher nicht mehr an die Rente gekoppelt sein. Das sagte das Arbeitsministerium, aber die künftige Höhe der Regelsätze sei noch unklar. Schon jetzt streiten sich Politiker der Koalition darüber, ob die Zahlungen erhöht werden.

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Die Hartz-IV-Sätze müssen neu berechnet werden - und damit bahnt sich auch ein Streit in der Koalition an. Das Bundesarbeitsministerium trat am Montag Erwartungen entgegen, dass die monatlichen Zahlungen an Langzeitarbeitslose drastisch steigen könnten. Es gebe „keinerlei Aufschluss darüber, dass die Regelsätze für Erwachsene an die 400 Euro heranreichen werden“, stellte ein Sprecher von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) klar. Das Magazin „Der Spiegel“ hatte berichtet, der monatliche Regelsatz von 359 Euro könnte bis auf 400 Euro steigen. Dies ergebe sich aus vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Die Behörde wertet derzeit eine Stichprobe in 60.000 Haushalten aus, um den Bedarf eines Langzeitarbeitslosen zu ermitteln.

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts hatten Anfang Februar entschieden, dass die Bundesregierung die Regelsätze für alle gut 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher neu berechnen muss. Es wird erwartet, dass dies bis zum Herbst geschieht. Bisher waren die Regelsätze an die Rentenentwicklung gekoppelt. Das Verfassungsgericht hatte dies gerügt, weil der Rentenanstieg durch demografische Faktoren künstlich niedrig gehalten wird. Die Hartz-IV-Regelsätze waren deshalb nur um wenige Euro pro Jahr gestiegen. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht die pauschale Festlegung der Sätze für Kinder gerügt (siehe Berechnung der Hartz-IV-Sätze ist verfassungswidrig).

Doch höhere Zahlungen?

Ministerin von der Leyen plant bei der notwendigen Hartz-IV-Reform tiefgreifende Korrekturen. Die bisherige Kopplung der Sätze an die Rentenentwicklung werde - wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert - aufgegeben, sagte ein Sprecher der Sozialministeriums am Sonntag in Berlin. Wie sich die Bezüge für Langzeitarbeitslose und Sozialfälle künftig entwickeln, könne künftig von der Inflation, den Nettolöhnen und/oder der Wirtschaftsentwicklung abhängen. Welche Faktoren die Bezüge letztendlich wie stark beeinflussen werden, ist nach Angaben des Ministeriumssprechers aber noch nicht klar.

Unterdessen stritten Politiker der Koalition über die Höhe der künftigen Regelsätze. Der Bundestagsabgeordnete Johann Wadephul (CDU) sagte, die Neuberechnung der Regelsätze könne dazu führen, dass diese höher ausfielen. „Ich würde das nicht ablehnen“, sagte er der „Welt“. Es sei richtig, dass sich die Sätze künftig am Lohnniveau und der Inflation orientieren sollen: „Der finanzielle Spielraum von Arbeitslosen bemisst sich zu einem großen Teil an der Inflation.“

Dagegen sagte der CSU-Politiker Max Straubinger der „Welt“, es sei wenig wahrscheinlich, dass die Regelsätze durch die Neuberechnung steigen würden. Ihre derzeitige Höhe sei sehr realistisch. Dass die Hartz-IV-Sätze erhöht werden, wäre nicht wünschenswert, sagte CSU-Politiker Straubinger. „Man muss das Lohnabstandsgebot beachten gerade jetzt, wo der Arbeitsmarkt beginnt, Arbeitslose aufzunehmen.“ Wegen der massiven Sparanstrengungen der Bundesregierung könne man nicht besonders freigebig sein. Ähnlich äußerte sich FDP-Politikerin Miriam Gruß: Man müsse Abstand wahren zwischen Hartz-IV-Beziehern und denen, die arbeiten, sagte sie „Der Welt“.

Wohlfahrtsverband für Monatsbeitrag von mehr als 400 Euro

Ministerin von der Leyen will den Gesetzentwurf im Oktober in den Bundestag einbringen. Vorher will sie Eckpunkte vorstellen. Der Zeitpunkt ist noch offen. Am 23. August will sich von der Leyen zunächst mit den Spitzen der Wohlfahrtsverbände beraten. Diese fordern eine deutliche Erhöhung der Regelsätze. Der Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Eberhard Jüttner, nannte im Südwestrundfunk einen Monatsbetrag von 400 bis 430 Euro bedarfsdeckend.

Die zusätzlichen Leistungen für Kinder will von der Leyen, wie mehrfach von ihr angekündigt, nicht in Geld auszahlen, sondern als Sachleistung etwa als Schulmittagessen, Nachhilfeunterricht oder Vereinsgebühren übernehmen. Der Ministeriumssprecher stellte klar, dass diese Leistungen nicht von den Geldzahlungen für Kinder abgezogen würden: „Der Bildungs- und Teilhabebedarf kommt obendrauf.“

Das Statistische Bundesamt werte noch aus

Das Ministerium machte zudem deutlich, dass für die Höhe des Hartz-IV-Bedarfs weiterhin die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes den Ausschlag geben werde. Lediglich für die Jahre zwischen dieser Stichprobe, die alle fünf Jahre in 60.000 Haushalten erhoben wird, werde es einen neuen Anpassungsmechanismus geben. Die bisherige Regelung, die Hartz-IV-Sätze zwischen den Stichproben an die Rentenanpassung zu koppeln, hatte das Verfassungsgericht gekippt.

Fragen und Antworten zu Hartz IV

Ein halbes Jahr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht zu den Hartz-IV-Sätzen nimmt die künftige Regelung allmählich Gestalt an. Lange Zeit lassen darf sich die Regierung nicht: Das Bundesverfassungsgericht hat ihr eine Frist bis Jahresende gesetzt.

Wie werden die Hartz-IV-Sätze bislang festgelegt?

Grundlage für die Bemessung der Regelsätze ist bislang eine Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, die vom Statistischen Bundesamt alle fünf Jahre erhoben wird und Aufschluss über die allgemeine Preisentwicklung gibt. Die Neuberechnung der Regelsätze ist für den Herbst aufgrund dann vorliegender
Stichproben-Ergebnisse geplant. Weiterer Maßstab ist bislang die gesetzliche Rente: Steigt sie, erhöhen sich die Hartz-IV-Sätze entsprechend.

Seit Juli 2009 liegen die Regelsätze bei monatlich 359 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende und 323 Euro für volljährige Partner. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen von 15 bis 25 Jahren sind es 287 Euro, bei Kindern im Alter von sieben bis 14 Jahren 251 Euro und bei Kindern bis sechs Jahren 215 Euro. Dazu kommen die Kosten für Unterkunft und Heizung.

Wieviele Menschen bekommen Hartz IV?

Im Juni 2010 bekamen 6,8 Millionen Menschen in 3,6 Millionen Bedarfsgemeinschaften Arbeitslosengeld II. Der Anteil von Frauen und Männern ist in etwa gleich hoch.

Wieviel kosten die Hartz-IV-Leistungen den Staat?

Die jährlichen Gesamtausgaben für das Arbeitslosengeld II belaufen sich auf rund 40 Milliarden Euro.

Welcher Reformbedarf besteht?

Das Bundesverfassungsgericht hat den Bund mit seinem Urteil vom Februar diesen Jahres verpflichtet, den Bedarf der Hartz-IV-Empfänger in einem transparenten Verfahren zu bemessen und sich dabei am tatsächlichen Bedarf zu orientieren. Die Karlsruher Richter verwiesen darauf, dass zum Beispiel Ausgaben für die
Ausbildung bei der Berechnung der Hartz-IV-Sätze bislang überhaupt nicht berücksichtigt werden. Das soll sich mit der Neuregelung ändern: Zusätzlich zum normalen Regelsatz soll es explizit Leistungen für die Ausbildung der Kinder geben.

Nach dem Willen des Bundesarbeitsministeriums sollen künftig die Lohnentwicklung, die Inflation und die laufende Wirtschaftsrechnung die Grundlage für die Berechnung der Hartz-IV-Sätze sein. Die Rente soll hingegen keine Rolle mehr spielen. Darüber, wie das Verfahren genau aussehen wird, soll das Gesetzgebungsverfahren Auskunft geben, das im Herbst gestartet wird soll.

Im Zuge der Neuregelungen der Hartz-IV-Leistungen für Kinder wird es möglicherweise Gutscheine für bestimmte Leistungen geben. Im Gespräch ist auch der Einsatz von Chipkarten: Diese sollen ähnlich wie eine EC-Karte funktionieren und werden mit einem Guthaben aufgeladen. Dieses könnte dann für bestimmte Zwecke, wie etwa Nachhilfeunterricht, abgebucht werden.

Was besagt das Lohnabstandsgebot?

Wer arbeitet, soll mehr Geld verdienen als jemand, der arbeitslos ist und von staatlicher Hilfe lebt. Das steht im Sozialgesetzbuch. Deshalb müssen die Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger unter dem durchschnittlichen Nettoverdienst unterer Lohn- und Gehaltsgruppen liegen.

Wer kontrolliert, ob dieses Gebot eingehalten wird?

Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) überprüft das regelmäßig. Im Juli 2009 war dies der Fall. Ein Arbeitnehmerhaushalt im unteren Lohnbereich (Hilfsarbeiter im Produzierenden Gewerbe) mit drei Kindern hatte damals durchschnittlich monatlich 356 Euro oder 15 Prozent mehr Geld als
eine vergleichbare Familie mit Hartz IV. Bei Alleinlebenden und kleineren Familien war der Abstand noch größer.

Wie sind die Abstände bei kleineren Familien oder Alleinstehenden?

Die Regelsätze sehen derzeit für einen Alleinstehenden monatlich 359 Euro vor. Mit den Zahlungen für Miete und Heizung geht das ISG von insgesamt 702 Euro aus. Ein Vollzeit beschäftigter Hilfsarbeiter verdient den Angaben zufolge Netto 1444 Euro. Bei einem Ehepaar ohne Kind beträgt der Abstand 628 Euro, bei einem Paar mit einem Kind 485 Euro, mit zwei Kindern 422 Euro.

AFP/dpa-AFX

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