02.06.2011 · Lange war Freiburg beim energiebewussten Bauen vorn. Doch viele Städte und Kommunen holen auf. Der Grund: Immer strengere gesetzliche Vorschriften. An die Fördertöpfe kommt nur, wer hohe Energieauflagen erfüllt.
Von Steffen Uttich und Uta BittnerIm Vauban ist es bunter und stiller als in anderen Freiburger Stadtteilen. Das liegt wohl zum einen an den vielfarbigen, individuell gestalteten Häuserfassaden, zum anderen an dem strikten Autoverbot, das auf dem ehemaligen Kasernengelände herrscht. Lange galt das von 1998 bis 2006 gebaute Wohnviertel mit seinen Mehrgenerationenhäusern, Solaranlagen und dem Badenova-Holzblockheizkraftwerk als Aushängeschild für alternatives, grünes Wohnen. Heute sind nur noch Restlücken frei, und die werden bebaut. „Die meisten, die im Vauban gebaut haben, nutzten die Förderprogramme der KfW und haben allein deshalb schon einen hohen Energieeffizienz-Standard eingehalten“, berichtet Geschäftsführer Wolfgang Beha von der Freiburger Bauberatung Beha + Beier. Aber auch die energiebewusste Einstellung der Wohnungsbesitzer hat dazu beigetragen, dass es im Vauban ungefähr 5 Prozent Passivhäuser gibt. Das sei überdurchschnittlich viel, so Beha. Zudem habe der Bebauungsplan für Vauban unter anderem Dachbegrünungen bei Flachdächern vorgeschrieben.
Im Vauban zu leben heißt für die mehr als 5000 Bewohner jedoch nicht nur, energiesparend zu bauen: „Vauban ist eine ganz eigene Lebensform“, sagt Johannes M. Hartmann, Geschäftsinhaber von Hartmann Immobilien in Freiburg. Die vielen Touristengruppen, die sich durch die verwinkelten Wege des Stadtteils schlängeln und dabei die Anwohner wie exotische Zootiere betrachten, unterstreichen den Sonderstatus dieses Viertels.
So entstand durch den besonderen Mix aus Ökologiebewusstsein und neuen Wohnformen ein Vorzeigeviertel, das den Ruf der Breisgau-Metropole nachhaltig prägte: „Freiburg steht wohl viel stärker als andere deutsche Städte für energiebewusstes Bauen und Wohnen“, sagt Bauberater Beha. Allerdings bekommt das Image der Stadt an der Dreisam langsam erste Kratzer: So hinkt die Stadt am Rande des Schwarzwalds derzeit den selbst gesteckten Energiezielen deutlich hinterher. Statt der anvisierten 10 Prozent Stromgewinn aus erneuerbaren Energien schafft Freiburg nur knapp 4 Prozent. Hinzu kommt auch, dass andere Städte und Kommunen mittlerweile in puncto Energieeffizienz nachgezogen haben.
Der Einsatz eines Blockheizkraftwerks lohnt sich
Und auch in den anderen Stadtteilen von Freiburg zeigt sich der Wandel hin zu energiebewusstem Wohnen: So werden mittlerweile auch Blockheizkraftwerke, sogenannte Mini-BHKWs, eingesetzt. Eines davon steht in einem Freiburger Studentenwohnheim mit rund 100 Appartements und deckt 25 Prozent des gesamten Energiebedarfs des Hauses ab.
Die Wahl eines Studentenwohnheims als Einsatzort des BHKW hatte ganz konkrete Gründe: „Anders als bei einem normalen Mehrfamilienhaus verteilt sich in einem Studentenwohnheim die Nutzlast kontinuierlicher über den Tag verteilt, weil nicht alle Bewohner zur gleichen Zeit aufstehen, duschen, waschen oder im Haus sind“, erklärt Dieter Kuhn, der als Geschäftsführer der Dieter Kuhn Immobilienservice GmbH das Haus verwaltet. Dadurch lohne sich der Einsatz eines Blockheizkraftwerks, weil es einfach weniger Spitzenlastzeiten gebe. Und auch die Mieter profitierten, denn sie zahlen „aufgrund des BHKWs etwa 20 Prozent weniger Heizkosten“, so Kuhn. In etwa zehn Jahren, rechnet Kuhn, werde sich die BHKW-Investition von rund 60.000 Euro amortisiert haben. Zwei Vorteile kommen dabei zum Tragen: Ein Blockheizkraftwerk produziert zum einen Strom, den man bei Bedarf auch ins Stromnetz einspeisen kann, wodurch man Geld verdient. Zum anderen kann man die entstehende Abwärme für das Warmwasser nutzen.
Klare rechtliche Vorgaben für Neubauten und größere Umbauten
Allerdings beruht es nicht nur auf dem guten Willen von Bauherren, wenn sie den künftigen Energieverbrauch in der Planung berücksichtigen. Für Neubauten beziehungsweise größere Umbauten gibt es auch klare gesetzliche Vorgaben - zusammengefasst in der Energieeinsparverordnung, kurz EnEV. Darin findet sich unter anderem eine Obergrenze des zulässigen Primärenergiebedarfs für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung. Auch was die Wärmedämmung der Gebäudehülle mindestens leisten muss, wird darin nicht dem Zufall überlassen.
Die derzeit gültige EnEV-Fassung trat im Herbst 2009 in Kraft. Derzeit läuft die Diskussion, ob die energetischen Anforderungen vom kommenden Jahr an weiter verschärft werden sollen. Bauherren haben dabei weniger mit den Anforderungen zu kämpfen als vielmehr mit der Komplexität des Regelwerks. „Die EnEV-Berechnungen sind eigentlich kaum noch selbst zu leisten“, klagt Daniel Arnold, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Reihenhaus AG. Bei der Einführung der EnEV 2009 musste das Unternehmen einen Mitarbeiter auf ein einwöchiges Seminar schicken, damit sich dieser mit den Berechnungsgrundlagen vertraut machen konnte.
Energieeffizienz lässt sich nicht beliebig nach oben schrauben
Kopfzerbrechen bereitet der Bauwirtschaft und ihren Auftraggebern nicht so sehr die Erfüllung der energetischen Vorgaben, selbst wenn diese demnächst noch ehrgeiziger ausfallen sollten. Es ist vielmehr die staatliche Förderung des energieeffizienten Bauens und Sanierens, die dadurch erschwert wird und damit wiederum die Wirtschaftlichkeit beziehungsweise - im Eigenheimbau - die Bezahlbarkeit von Neubauvorhaben beeinträchtigt. Denn die Höhe der Förderung über die einschlägigen KfW-Programme richtet sich danach, in welcher Größenordnung die EnEV-Vorgaben noch unterboten werden. Der Bauherr eines Hauses, dessen Primärenergiebedarf nur 40 Prozent und dessen Wärmeverlust über die Gebäudehülle nur 55 Prozent der EnEV-Vorgabe ausmacht (KfW-Effizienzhaus 40), kommt derzeit zum Beispiel in den Genuss eines Effektivzinssatzes ab 3,8 Prozent im Jahr und eines Tilgungszuschusses von 10 Prozent der Darlehenssumme. Mit einer Verschärfung der Vorgaben in der EnEV wird es also automatisch schwerer, die attraktiven Förderstufen zu erklimmen.
Immerhin lässt sich die gesetzlich geforderte Energieeffizienz im Wohnungsbau nicht beliebig nach oben schrauben. Der Verordnungsgeber darf die Wirtschaftlichkeit nicht aus dem Blick verlieren - auch wenn er dies vielleicht gern möchte. Eine Runde aus Politikern und Wissenschaftlern sowie Wirtschafts- und Mietervertretern kam schon vor zwei Jahren in einer Arbeitsgruppe unter dem Dach des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (DV) zum Schluss, dass in einem solchen Fall die rechtliche Verpflichtung nicht greift. Wirtschaftlich vertretbar sind die Anforderungen, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die Einsparungen erwirtschaftet werden können.
Steffen Uttich Jahrgang 1970, Redakteur in der Wirtschaft, verantwortlich für den Immobilienteil.
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