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Neuberechnung Hartz-IV-Sätze steigen um zehn Euro

05.09.2011 ·  Der Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger soll ab 2012 um zehn auf 374 Euro steigen. Die Gewerkschaften sehen bei der Neuberechnung etliche Probleme.

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Der Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger soll vom kommenden Jahr an um 10 auf 374 Euro steigen. Das sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums am Montag und bestätigte damit entsprechende Medienberichte. Die Berechnungen seien nun abgeschlossen. Der Entwurf des Ministeriums werde noch mit den anderen Ressorts abgestimmt. Das Bundeskabinett solle noch im September darüber abstimmen.

Derzeit gibt es rund 4,6 Millionen erwerbsfähige Hartz-IV-Empfänger in knapp 3,4 Millionen Bedarfsgemeinschaften. Leben Ehegatten oder Lebenspartner zusammen, beträgt der Regelsatz jeweils 90 Prozent des Eckregelsatzes, was nach der Erhöhung einem Betrag von 337 Euro entspricht. Der Regelsatz für Kinder unter sechs Jahren soll um 4 auf 219 Euro steigen. Die Zahlungen für ältere Kinder und Jugendliche bleiben demnach unverändert. Die Erhöhung um zehn Euro ergibt sich aus einer bereits beschlossenen Anhebung um drei Euro sowie einem Aufschlag als Inflationsausgleich.

Gewerkschaftsgutachten bemängeln Berechnungsgrundlagen

Zwei im Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung erstellte Gutachten sehen bei der Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze eine Vielzahl von verfassungsrechtlichen Problemen. Die Gutachter Johannes Münder und Irene Becker bemängeln in den am Montag in Berlin vorgestellten Expertisen im Wesentlichen, dass für die Berechnung der neuen Regelsätze falsche Vergleichsgruppen und ein zu geringer Konsumbedarf angesetzt wurden. Dies habe zu zu niedrigen Hartz-IV-Sätzen geführt. Außerdem sei das von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) durchgesetzte Bildungspaket verfassungsrechtlich fragwürdig.

Das Bundesverfassungsgericht hatte eine transparente Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze verlangt. Als Folge war der Regelsatz zum 1. Januar um fünf Euro erhöht sowie ein Bildungspaket beschlossen worden, das Kindern den Zugang zu Angeboten wie etwa Musikschulen ermöglichen soll.

Sozialverbände kritisieren fehlende Anpassung für ältere Kinder

Grundsätzliche Kritik an der Höhe der Regelsätze kommt weiterhin von Sozialverbänden. „Auch die angekündigte 10-Euro-Erhöhung macht die Hartz-IV-Regelsätze nicht verfassungsfester. Dass für die älteren Kinder gar keine Anpassung erfolgt, ist ignorant und geht an der Alltagsrealität von Familien vollkommen vorbei“, sagte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Nach Berechnungen des Verbandes müsste der Erwachsenen-Regelsatz mindestens 416 Euro betragen, um bedarfsgerecht zu sein und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu genügen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) reagierte skeptisch. „Die Ankündigungen des Arbeitsministeriums sind mit Vorsicht zu genießen“, sagte Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Leider zeigten die bisherigen Erfahrungen, dass die schwarz-gelbe Koalition ausschließlich nach Kassenlage entscheide, statt Hartz IV „armutsfest“ zu machen. Der DGB forderte dazu eine grundsätzliche Reform der Hartz-IV-Regelbedarfsbemessung und die Einsetzung einer unabhängige Kommission, „die die tatsächlichen Notwendigkeiten transparent und gesellschaftlich akzeptiert festlegt“.

Derzeit wird der Regelsatz auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe berechnet, für die 60.000 Haushalte drei Monate lang ihre Einnahmen und Ausgaben offenlegen. Die Sätze werden zudem jährlich zum 1. Januar anhand der Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Die Preisentwicklung geht dabei zu 70 Prozent, die Lohnentwicklung zu 30 Prozent in den Index ein. Grund ist, dass die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe nur alle fünf Jahre erhoben wird. Der Index soll in wenigen Jahren von einer sogenannten laufenden Wirtschaftsrechnung abgelöst werden, einer neuen jährlichen, kleineren Verbrauchsstichprobe.

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