02.01.2008 · Etwas mehr als 660 Euro im Monat für jeden, der 35 Jahre lang einzahlt: Dieses Mindestrentenmodell hat der Wirtschaftsweise Rürup vorgeschlagen. Jetzt gibt es die ersten Kritiker: Das Bundessozialministerium und die Arbeitgeber.
Das Bundessozialministerium hat ablehnend auf die Vorschläge von Bert Rürup, dem Vorsitzenden des Sachverständigenrates reagiert, eine steuerfinanzierte staatliche Mindestrente einzuführen. „Dazu gibt es im Ministerium keine Überlegungen“, sagte eine Sprecherin von Bundessozialminister Olaf Scholz (SPD) am Mittwoch in Berlin.
Sie verwies dabei auf die seit Beginn dieses Jahres verbesserte Förderung der Riester-Rente sowie der Betriebsrente. Kritik kam von den Arbeitgebern. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt nannte die Vorschläge Rürups wenig überzeugend. „Die Rürup-Idee bedeutet eine neue Leistungsausweitung mit unbezifferten Kostenfolgen, die durch Steuern der Bürger und Unternehmen finanziert werden muss“, sagte Hundt.
Gefahr zunehmender Altersarmut
Rürup hatte im „Handelsblatt“ gefordert, dass Arbeitnehmer, die 35 Jahre lang die vollen Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) nachweisen könnten, im Alter eine Rente erhalten sollten, die geringfügig über dem aktuellen Niveau der Grundsicherung von 660 Euro monatlich zu liegen habe. Dabei sollten andere Alterseinkünfte und Vermögen der Ruheständler nicht angerechnet werden, forderte Rürup.
Der Ökonom reagiert mit seinen Vorschlägen auf die Gefahr zunehmender Altersarmut. Während der Anteil der Älteren, die Sozialhilfe bezögen, zurzeit deutlich unter dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung liege, werde dieser Wert angesichts einer steigenden Zahl Selbständiger sowie der seit Jahren herrschenden Langzeitarbeitslosigkeit künftig ansteigen, prognostizierte jüngst der Sachverständigenrat. Daher hatte der Präsident der Deutschen Rentenversicherung, Herbert Rische, im Gespräch mit der F.A.Z. dafür plädiert, auch Selbständige zur gesetzlichen Altersvorsorge zu verpflichten.
„Grundsicherung“ von Rot-Grün ist keine Mindestrente
Erschwerend kommt für die künftigen Rentnergenerationen hinzu, dass die in den vergangenen Jahren verabschiedeten Leistungskürzungen in der GRV die zu erwartende Rente spürbar mindern werden. Nach Berechnungen des Sachverständigenrats muss heute ein Durchschnittsverdiener annähernd 25 Jahre lang in die GRV einzahlen, um einen monatlichen Rentenanspruch von 660 Euro zu erwerben. Ein Arbeitnehmer, der 2030 in Rente gehe, müsse dagegen 30 Jahre lang durchschnittlich verdient haben, um das derzeitige Grundsicherungsniveau von 660 Euro zu erhalten, heißt es in dem im November vergangenen Jahres veröffentlichen Jahresgutachten der fünf Wirtschaftsweisen.
Die im Jahr 2003 von Rot-Grün eingeführte „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ ist keine Mindestrente. Sie ist eine aus Steuergeldern finanzierte zusätzliche ergänzende Sozialhilfeleistung für anspruchsberechtigte Rentner. Sie haben wie die Sozialhilfe-Empfänger Anspruch auf monatlich 347 Euro sowie die Erstattung der Wohn- und Heizkosten, was sich auf insgesamt 660 Euro im Monat beläuft. Im Gegensatz zur Sozialhilfe wird bei der Grundsicherung im Alter nur auf die Kinder zurückgegriffen, deren Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erhielten Ende 2006 rund 371.000 Menschen, die älter als 65 Jahre waren, diese Grundsicherung. Seit Einführung dieser Sozialleistung stieg der Anteil der Rentner, die davon profitieren, um 44 Prozent an.
Armutsfeste Rente
Rudolf Ortwein (rudi.rotwein)
- 03.01.2008, 09:57 Uhr
Verordnete Altersarmut
Jens Harke (jha2000)
- 03.01.2008, 16:27 Uhr
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.368,84 | −1,82% |
| Dow Jones | 12.419,90 | −1,28% |
| EUR/USD | 1,2370 | +0,01% |
| Rohöl Brent Crude | 103,24 $ | −0,01% |
| Gold | 1.540,00 $ | −2,50% |
Anonym bewerben? Ist das gut?