15.12.2007 · Der Bundestag hat die Voraussetzung für die Einführung von Mindestlöhnen im Briefdienstwesen geschaffen. Unmittelbar nach der Entscheidung legten Wettbewerber der Deutschen Post einen eigenen Mindestlohn-Tarifvertrag vor.
Von Nico Fickinger und Günter BannasDer Bundestag hat am Freitag die Aufnahme der Postdienstleister in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz gebilligt und damit die Voraussetzung für die Einführung von Mindestlöhnen im Briefdienstwesen geschaffen. 466 von 552 anwesenden Abgeordneten stimmten dafür, 70 dagegen, 16 enthielten sich. Mit Ausnahme der FDP hatten sich in der Debatte alle Fraktionen für die Gesetzesänderung ausgesprochen.
Unmittelbar nach der Entscheidung im Bundestag legten Wettbewerber der Deutschen Post AG einen eigenen Mindestlohn-Tarifvertrag vor. Er sieht für das Kerngeschäft der Branche – die sogenannten Mehrwertbriefdienste – einen Mindestlohn von 7,50 Euro im Westen und 6,50 Euro im Osten vor und soll zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Der Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste beantragte beim Bundesarbeitsministerium, den neuen Mindestlohn für allgemein verbindlich zu erklären.
„nicht konkurrierend, sondern ergänzend“
Der Präsident des Arbeitgeberverbandes, Florian Gerster, sagte dieser Zeitung, der Vertrag nutze die neuen gesetzlichen Möglichkeiten; er gelte für eine Teilbranche und die Mehrheit der dort Beschäftigten, nämlich mehr als 30.000 von 50.000. Gerster bekräftigte, die beiden Tarifverträge – bis zu 9,80 Euro für Post-Universaldienstleister, bis zu 7,50 Euro für Mehrwert-Dienstleister – seien „nicht konkurrierend, sondern ergänzend“ und könnten daher beide parallel zur Geltung kommen. Der Post-Mindestlohn könne nicht auf die Wettbewerber übertragen werden. Gerster hatte erst vor kurzem mitgeteilt, ein Mindestlohn von 8 Euro wäre für die Wettbewerber noch erträglich.
Der neue Mindestlohn wurde vom Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste und der Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste (GNBZ) ausgehandelt. Der Arbeitgeberverband organisiert nach eigenen Angaben mehr als 40 Unternehmen – darunter Pin und TNT – mit mehr als 30.000 Beschäftigten. Auch die Kurier- und Expressdienste kündigten an, mit der GNBZ einen gesonderten Mindestlohn zu vereinbaren.
Der Bundesrat muss noch zustimmen
Nach dem Postgesetz weisen die Mehrwertbriefdienste, für die die Post-Wettbewerber bisher eine Exklusivlizenz besitzen, qualitativ höherwertige Leistungsmerkmale auf. Dazu zählen unter anderem die Abholung nach 17 Uhr und die Zustellung bis 12 Uhr des folgenden Werktags, eine Geld-zurück-Garantie oder die Sendungsnachverfolgung. Die Post-Wettbewerber wollen diese Dienstleistungen auch nach dem Wegfall der Exklusivlizenz weiter anbieten.
Der von der Gewerkschaft Verdi und der Post ausgehandelte Tarifvertrag sieht eine Vergütung (jeweils alte/neue Bundesländer) von 8,40 und 8 Euro je Stunde für ungelernte Sortierer und von 9,80 und 9 Euro für gelernte Briefzusteller vor. Die Aufnahme der Postbranche in das Entsendegesetz ermächtigt den Bundesarbeitsminister, generell Tarifverträge der Branche für allgemeinverbindlich zu erklären; welche, ist offen. Sie gelten dann für alle Arbeitnehmer der Branche, auch für die bei nicht tarifgebundenen oder ausländischen Arbeitgeber beschäftigten. Der Bundesrat muss der Gesetzesänderung am 20. Dezember noch zustimmen.
„Restbedenken“ in Teilen der Union
Nach dem Mindestlohn-Beschluss des Bundestages sperrte die Axel Springer AG alle weiteren Finanzmittel für sein defizitäres Tochterunternehmen. Vergangene Woche hatte Pin wegen des geplanten Mindestlohns die Entlassung von fast 900 der rund 9000 Mitarbeiter angekündigt. Der Springer-Konzern hatte schon Anfang November mitgeteilt, dass die PIN Group bis Jahresende bis zu 55 Millionen Euro Verlust machen dürfte.
In der Bundestagsdebatte sagte der CDU-Wirtschaftspolitiker Meyer, es gebe „Restbedenken“ in Teilen seiner Fraktion gegen den höheren Post-Mindestlohn, und machte deutlich, dass es sich bei dem jetzigen Beschluss um eine Ausnahme handele. Sollten bis März 2008 weitere Branchen um Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bitten, werde das Verfahren „geordnet nach dem Tarifvertragsgesetz stattfinden und sonst gar nichts“. Der Weg über das Tarifvertragsgesetz gibt der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände ein Vetorecht. Das Instrument der sozialen Absicherung von Arbeitnehmern dürfe nicht von großen Unternehmen missbraucht werden, um Wettbewerb zu verhindern, mahnte Meyer. „Diesen Weg, Verträge zu Lasten Dritter zu schließen, wird die CDU/CSU nicht mitgehen.“
19 Unionsabgeordnete stimmten mit Nein
Verdi-Vorstandsmitglied Andrea Kocsis lobte den Bundestagsbeschluss als „gute Entscheidung“. Damit werde dem Geschäftsmodell, nach dem sich Arbeitgeber die Löhne ihrer Beschäftigten auf Kosten der Allgemeinheit aus den Sozialkassen subventionieren ließen, endlich ein wirksamer Riegel vorgeschoben. Der SPD-Politiker Barthel warf den Post-Wettbewerbern vor, „gegen das Lizenzrecht verstoßen“ zu haben, weil deren Arbeitsbedingungen „weit unter dem Branchenüblichen“ lägen, das die Sozialklausel des Postgesetzes als Voraussetzung für die Lizenzerteilung vorschreibt.
Die Bedenken in der Unionsfraktion gegen den Post-Mindestlohn wurden bei der namentlichen Abstimmung im Bundestag im Protokoll festgehalten. Nachdem schon in der Fraktionssitzung am Dienstag das Vorhaben von etwa 20 Abgeordneten abgelehnt worden war, stimmten im Bundestag 19 Unionsabgeordnete mit Nein; sechs weitere enthielten sich der Stimme. Neinstimmen kamen unter anderem vom früheren Fraktionsvorsitzenden Merz, den Mittelstandspolitikern Fuchs und Michelbach (CSU) sowie den Abgeordneten Gienger und Lippold. Der CSU-Abgeordnete Hinsken enthielt sich der Stimme. Aus der SPD-Fraktion und von den Grünen gab es ausschließlich Jastimmen. Die FDP-Abgeordneten stimmten alle mit Nein. Von den anwesenden 49 Abgeordneten der Partei Die Linke votierten 39 mit Ja; unter ihnen die Fraktionsvorsitzenden Lafontaine und Gysi. Zehn Mitglieder der Linksfraktion enthielten sich der Stimme. 61 der 613 Abgeordneten nahmen an der Abstimmung nicht teil.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.368,84 | −1,82% |
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