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Dienstag, 14. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Monopolkommission „Kein funktionsfähiger Wettbewerb“ bei Strom und Gas

06.11.2007 ·  Unerlaubte Preisabsprachen zwischen Stromkonzernen? Dieser Vorwurf macht seit vergangenem Wochenende wieder die Runde. Jetzt geht ein neues Gutachten der Monopolkommission in die gleiche Richtung. Und ein Politiker nach dem anderen verspricht Maßnahmen gegen Preiswucher.

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Nach der scharfen Kritik des Bundeskartellamtes hat auch die Monopolkommission die führenden deutschen
Energieversorger an den Pranger gestellt. Bei Strom und Gas gebe es in Deutschland keinen „funktionsfähigen Wettbewerb“, stellte das unabhängige Expertengremium fest. Die Markteintrittsbarrieren für
neue Unternehmen seien nach wie vor hoch, heißt es in einem am Dienstag in Bonn veröffentlichten Gutachten. Die Zahl an Lieferantenwechseln durch Endverbraucher sei gering, auch wenn die Zahl der Wechselwilligen gestiegen sei.

Kritisch sieht die Monopolkommission besonders die vielen Beteiligungen der vier großen Versorger (Eon, RWE, EnBW und Vattenfall) an Stadtwerken und anderen Weiterverteilern. Eine eigentumsrechtliche Entflechtung sei aber schwierig und auch riskant. Deshalb empfiehlt die Kommission „mildere Eingriffe“ als die Entflechtung. Die Wirkungen des seit 2005 in Kraft getretenen Regulierungsrahmens durch das neue Energiegesetz sollten erst einmal abgewartet werden, heißt es in dem Gutachten. Die Kommission berät die Bundesregierung in Wettbewerbsfragen.

Kartellamt bekräftigt Vorwürfe

Der Präsident des Bundeskartellamts, Bernhard Heitzer, hat seine Vorwürfe gegen die Stromkonzerne bekräftigt. Heitzer glaubt, es habe unerlaubte Preisabsprachen zwischen den Anbietern gegeben.

„Wir haben im Rahmen einer Durchsuchung mit der EU-Kommission im Mai 2006 Belege für Absprachen insbesondere zwischen Eon und RWE gefunden“, sagte er der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“. „Diese haben wir für das Fusionsverfahren Eon/Eschwege vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verwendet. Es konnte klar belegt werden, dass Eon und RWE ein marktbeherrschendes Duopol innehaben.“

Dass die Konzerne sich gegen die Vorwürfe seiner Behörde wehren, hat Heitzer erwartet. „Es ist nur nachvollziehbar, dass Eon und RWE die Vorwürfe bestreiten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf sei aber der Feststellung seiner Behörde gefolgt, dass beide Unternehmen gemeinsam marktbeherrschend seien.

Politiker wollen gegen Marktmacht vorgehen

Führende Politiker von Union und SPD kündigten an, gegen die Marktmacht der Energieriesen vorgehen. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Michael Müller (SPD), sagte den Dortmunder „Ruhr Nachrichten“ (Dienstagausgabe): „Diese Monopolisierungsstrukturen sind nicht zu akzeptieren.“ Wenn nur die Hälfte der Berichte stimme, „müssen wir weiter dagegen vorgehen“, fügte er hinzu.

Hessens Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) forderte in dem Blatt mehr Kompetenzen für das Bundeskartellamt. Das Kartellamt brauche „ein scharfes Schwert, um für mehr Wettbewerb bei der Stromerzeugung zu sorgen“, sagte Rhiel dem Blatt. Dieses Schwert werde „derzeit in Wiesbaden geschmiedet“, fügte er in Anspielung auf einen Gesetzentwurf aus seinem Haus an, mit dem die Stromproduzenten zum Verkauf von Kraftwerken verpflichtet werden sollen. „Der Staat muss die Verbraucher vor der Marktmacht der vier großen Konzerne schützen“, sagte der Minister.

Der Geschäftsführende Vorstand des Verbandes der Energieabnehmer, Manfred Panitz, nannte die Bestrebungen von Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU), das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu verschärfen, einen „Meilenstein“ auf dem Weg zu einer funktionierenden Missbrauchsaufsicht. Dem müssten jedoch weitere Schritte folgen, etwa die Trennung von Netz und Produktion.

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Von Gerald Braunberger

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