29.03.2011 · Die Bundesländer dürfen von 2020 an keine Schulden mehr machen. Sachsen schafft das heute schon. Warum gelingt hier, woran andere immer wieder scheitern? Darüber reden Sachsens Ministerpräsident Tillich und der Ökonom Fuest.
Herr Ministerpräsident, Sachsen ist deutscher Meister in Haushaltsdisziplin. Es macht seit 2006 keine neuen Schulden mehr, tilgt sogar. Woran sparen Sie?
Tillich: Wir geben nur aus, was wir einnehmen. Das ist der Grundsatz. Wenn wir uns mehr leisten in einigen Bereichen, müssen wir in anderen überaus konsequent sein. Um unsere Ausgaben für Bildung zu steigern, haben wir alle anderen Ausgaben überprüft. Wir haben das Personal weiter reduziert, das kostenlose Vorschuljahr abgeschafft. Wir haben auch Investitionen gestrichen, wobei Sachsen trotzdem mit die höchste Investitionsquote aller Bundesländer hat. Wir haben im Sozialbudget geschaut, wer sich selbst helfen kann.
Wen haben Sie gefunden?
Tillich: Junge Menschen haben die Chance, durch Arbeit Einkommen zu erzielen. Wir gehen andere Wege als die anderen. Wir haben 1000 Mini-Schulen geschlossen. Wir werden bei den Polizeirevieren die Strukturen straffen, dadurch sparen wir „Häuptlinge“ ein, aber keine Polizisten auf der Straße. Und wir tilgen rund 75 Millionen Euro, stets so viel, dass die Schulden pro Kopf bei schrumpfender Bevölkerung konstant bleiben.
Professor Fuest, wie ehrlich ist die sächsische Bilanz? Gibt es versteckte Lasten?
Fuest: Das Hauptthema für die Länder sind die Pensionslasten. Sachsen bildet jährliche Rückstellungen in einem Generationenfonds. Diese betrugen 2010 rund 500 Millionen Euro; das ist ausreichend.
Tillich: Und wir haben Rücklagen in Höhe von rund 1 Milliarde Euro gebildet für jene 2,75 Milliarden Euro, mit denen wir noch für Ausfälle der 2007 verkauften Sächsischen Landesbank garantieren. Sollte unerwartet schnell die ganze Garantiesumme fällig werden, gibt es eine Kreditermächtigung und den Zwang der Tilgung in konkreten Schritten.
2019 läuft der zweite Solidarpakt aus. Er garantiert den neuen Ländern Sonderzahlungen, um den Anschluss an den Westen zu finden. Wie viel Geld fehlt Sachsen, wenn der Pakt endet?
Tillich: Wir orientieren uns am Etat von Rheinland-Pfalz, das Land ist, gemessen an der Bevölkerung, mit Sachsen vergleichbar. Der Mainzer Etat umfasst 14 Milliarden Euro, allerdings reichen die eigenen Einnahmen nur für 12 Milliarden. Wir geben mehr als 15 Milliarden Euro aus. Wir haben den Anpassungsprozess eingeleitet, um 2020 auch ohne Solidarpakt den Haushaltsausgleich zu schaffen.
Gibt es genügend Sparmöglichkeiten?
Fuest: Die Reserven bestehen in den neuen Ländern darin, dass sie noch sehr hohe Investitionen für Infrastruktur haben, in Sachsen 2011 rund 2,7 Milliarden Euro. Nimmt man an, dass diese Ausgaben 2020 nicht mehr in dieser Höhe notwendig sind, kann man die Anpassung des Haushalts in Sachsen erreichen durch das Abschmelzen der Investitionen. Das klappt überall dort, wo das Geld aus dem Solidarpakt tatsächlich für Investitionen verwendet wird, nicht für Soziales.
Tillich: Mich stört es, wenn Politik versucht, sich mit Investitionen in die Bildung und die Zukunft der Kinder eine Legitimation zu verschaffen, Schulden zu machen.
Sie meinen die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft?
Tillich: Ja, auch Herrn Beck. Wenn ich Bildung als Priorität ansehe, muss ich Strukturen verändern. Sachsen hat zwar Mini-Schulen geschlossen, aber die Qualität im gegliederten Schulsystem erhalten. Da wir überall die gleiche Bildung anbieten wollen, müssen entweder die Lehrer fahren oder die Kinder, damit das erreichbar ist.
Sie brauchen also nicht mehr Geld?
Tillich: Das habe ich nicht gesagt. Die Steuerdeckungsquote von Sachsen liegt mit 52 Prozent weit unter dem Durchschnitt der westdeutschen Bundesländer. Aber wir tun alles dafür, um das Geld, das uns aus dem Solidarpakt II zufließt, nicht zu konsumieren, sondern zweckentsprechend zu investieren.
Glauben Sie, dass die sächsische Rechnung aufgeht?
Fuest: Das ist plausibel. Die Stärke der sächsischen Finanzpolitik liegt darin, dass man darüber redet, wie es in zehn Jahren aussieht. Viele Länder fragen nur, wo sie heute sparen können. Dann heißt es: „Wir können nichts kürzen, weil nur 5 Prozent der Ausgaben disponibel sind.“ Und man macht gar nichts. Finanzpolitik muss mittelfristig denken, dann lassen sich Reserven heben, etwa bei den Personalausgaben. Auch eine Verwaltungsreform kostet erst einmal Geld, die Erträge kommen aber.
Brauchen die Länder größere Steuerautonomie, bislang geht kaum etwas ohne den Bund?
Tillich: Das geht nur, wenn man zunächst die vorhandenen Strukturunterschiede ausgleicht. Wer sich darüber hinaus mehr leisten will, muss die Rechnung selbst zahlen, etwa über höhere Steuern. Das würde den Wettbewerbsgedanken zwischen den Standorten verbessern.
Fuest: Mehr Steuerautonomie der Länder, etwa durch einen Zuschlag zur Einkommensteuer, ist unbedingt notwendig. Einige Länder sind so hoch verschuldet, dass sich, ähnlich wie in der EU, die Frage stellt, wer die Zeche zahlt. Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Entweder bezieht man die eigene Bevölkerung ein, oder es kommt zur Solidarhaftung, und man bestraft Länder wie Bayern oder Sachsen, die solide gewirtschaftet haben. Das kann nicht die Schlussfolgerung sein, daher muss es eigenes Steueraufkommen geben. Landespolitik darf sich nicht auf die Ausgaben beschränken. Man muss den Bürgern sagen: „Wenn ihr diese Leistung haben wollt, müsst ihr sie bezahlen.“ Man nehme die Studiengebühren. Da haben Länder wie Nordrhein-Westfalen eine riesige Verschuldung und schaffen die Studiengebühren ab, was zugunsten der Besserverdienenden wirkt.
Können sich ärmere Länder überhaupt Steuerwettbewerb leisten?
Fuest: Man kann den Steuerzuschlag nur einführen, wenn man ihn mit dem bestehenden Finanzausgleich kombiniert. Damit wird die Finanzausstattung angeglichen, die sich bei einem durchschnittlichen Steuerzuschlag ergibt. Jedes Land kann dann von diesem Durchschnittssatz abweichen und muss die Folgen dieser Abweichung für das Steueraufkommen selbst tragen. Im Steuerwettbewerb haben dann die ärmeren Länder die besseren Karten. Aus einem einfachen Grund: Wenn man bei einer kleineren Bemessungsgrundlage den Steuersatz senkt, verliert man weniger Geld. Deswegen haben auf der Welt die ärmeren Länder tendenziell die niedrigeren Steuersätze.
Verfassungsrichter haben den Haushalt der rot-grünen Regierung in Nordrhein-Westfalen verworfen. Haben sich die Richter politische Macht angemaßt?
Tillich: Jemand muss die Politik disziplinieren. Maßstab sind Grundgesetz und Landesverfassung. Das Versprechen des Paradieses auf der Erde muss limitiert werden. Ich halte es für bemerkenswert und unverständlich, dass die Kritik eines Landesrechnungshofes in Rheinland-Pfalz oder des Verfassungsgerichtshofs in Münster einfach zu den Akten gelegt wird. Das beschädigt diese Institutionen, die übermäßige Verschuldung verhindern sollen. Wir können in der EU nur Haushaltsdisziplin fordern, wenn wir in Deutschland selbst dazu in der Lage sind.
Die Richter haben die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts bezweifelt, auf die sich die rot-grüne Regierung Kraft beruft, um übermäßige Schulden zu machen. Zu Recht?
Fuest: Die Frage des wirtschaftlichen Ungleichgewichts ist schon mehrfach vor Gericht beurteilt worden. Es war immer klar, dass die Politik hier weite Auslegungsspielräume hat. Im Vergleich zu früheren Fällen ist die Lage aber jetzt doch eine andere: Sich bei 3,5 Prozent Wachstum hinzustellen und die Neuverschuldung auf mehr als 7 Milliarden Euro auszuweiten ist problematisch. Im Übrigen hat Frau Kraft gesagt, dass sie die Kredite für Kitas und andere Ausgaben braucht, nicht zur Stabilisierung der Wirtschaft. Selbst bei großzügiger Interpretation kann man also nicht davon reden, dass dies eine Notmaßnahme zur Konjunkturstabilisierung wäre.
Sind die Richter also gute Ökonomen?
Fuest: Die Einschätzung der Richter ist ökonomisch genau richtig. Es war Zeit, dass gezeigt wurde, dass diese leider sehr weiche Vorschrift in der Verfassung nicht ganz beliebig ist. Sozusagen die Ehrenrettung der alten Schuldenbremse.
Die alte weiche Regel ist ja nun ersetzt durch eine neue, härtere Bremse im Grundgesetz. Danach müssen die Länder von 2020 an im Normalfall ganz ohne neue Schulden auskommen.
Fuest: Auch deswegen wäre es ein fatales Signal gewesen, das Hochziehen der Ausgaben zu tolerieren. Denn das hat Folgen für den kommenden Haushalt. Frau Kraft hat auch schon gesagt, sie erwarte, dass der Bund die Schuldenschranke im Grundgesetz nicht einhalten werde. Das ist fast schon eine Aufforderung zum Verfassungsbruch. Insofern war diese Ohrfeige für die Landesregierung wichtig.
Was bedeutet die neue Schuldenbremse für Sachsen?
Tillich: Wir haben schon seit 2009 ein Verschuldungsverbot in der Haushaltsordnung, das wir nun in die Verfassung schreiben wollen. Wir haben aber keine eigene Zweidrittelmehrheit dafür, müssen also die Opposition überzeugen.
Fuest: Im Unterschied zur alten Schuldenbremse werden bei der neuen Regel die Schulden nicht an die Investitionsausgaben gebunden, und das Defizit, das in einem Jahr anfällt, wird im nächsten nicht vergessen, das muss man abtragen.
Wie lange muss ein Land durchhalten, um Früchte des Sparens zu ernten?
Fuest: Man kann in einer Wahlperiode nur die Weichen stellen. Die Erfolge kommen später. Es ist kein Zufall, dass es Ländern mit stabilen politischen Mehrheiten leichter fällt, die Verschuldung zu begrenzen. Es ist schwer zu sparen, wenn man weiß, dass ein anderer davon profitieren wird. In Nordrhein-Westfalen oder im Saarland könnte man bis 2020 durchaus etwas bewegen. Allerdings wird man sich sehr anstrengen müssen, um zu ausgeglichenen Haushalten zu kommen.
Auch wenn der Solidarpakt endet, bekommt Sachsen noch Hilfe über den normalen Länderfinanzausgleich. Es gehört zu den 13 Nehmern, die von nur drei Zahlern – Hessen, Baden-Württemberg und Bayern – unterstützt werden.
Tillich: Mit großer Wahrscheinlichkeit wird Sachsen auch 2020 noch Nehmerland sein, aber Ziel ist und bleibt es, ohne Solidarpaktmittel auszukommen.
Warum soll man sparsam wirtschaften, wenn das Geld dann im Länderfinanzausgleich an andere verteilt wird?
Tillich: Wir haben die Erfahrung gemacht, dass unsere Investitionen Werte geschaffen haben. Das hat sich in allen Wirtschaftskrisen als gut erwiesen. Auch bestrafen die Finanzmärkte unsolide Finanzpolitik. Regionen mit niedriger Verschuldung profitieren durch Ansiedelung.
Fuest: Unser Finanzausgleich hat viele Nachteile, aber einen Vorteil. Die Verschuldung geht nicht ein. Wer weniger Schulden macht, muss weniger Zinsen zahlen, hat also mehr Geld zur freien Verfügung. Ich sehe aber die Gefahr, dass 2020, wenn der Solidarpakt endet und der Finanzausgleich neu verhandelt wird, Länder, die bis dahin einfach weiter Schulden angehäuft haben, abermals Hilfe bekommen.
Haben Sie Verständnis dafür, dass die Geber wieder gegen den Finanzausgleich klagen wollen?
Tillich: Es können nicht auf Dauer drei, vier Länder den Finanzausgleich zahlen. Deswegen habe ich für die Diskussion Verständnis. Doch bis 2020 müssen wir uns auf die Zahlungen nach geltendem Recht verlassen können. Man muss aber die Zeit nutzen, um 2019 nicht unter Druck Entscheidungen für eine Neuregelung des Finanzausgleichs zu treffen. Bis 2015 brauchen wir Zahlen. Man muss 2017 fertig sein, sonst landet man Mitte 2019 im Teppichhandel auf dem Basar. Darunter würde die Konsolidierungspolitik leiden.
| Name | Kurs | Prozent |
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